Hallo,
da seit dem 7.11.2020 in Deutschland der neue Medienstaatsvertrag gilt, ist die alte Bezeichnung "Inhaltlich verantwortlich gem. § 55 Abs. 2 RfStV" überholt ( jetzt §18 Abs.2 MStV) . Damit wäre die "alte" Bezeichnung falsch und möglicherweise ein gefundenes Fressen für notleidende...