Neue Regeln für Abmahnung, Unterlassungserklärung und Rechtsmissbrauch seit dem 2.12.2020

Johannes T

Fleißiger Fan
Am 2.12.2020 ist das geänderte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Hauptziel ist das Eindämmen von missbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, auch durch Verbände auf dem deutschen Markt.

Das neue UWG stellt nun Anforderungen an die Form einer Abmahnung. Neue Regeln gelten auch für die Formulierung der strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Höhe der Vertragsstrafe

Quelle:

https://gewerblicherrechtsschutz.pro/uwg-reform-2020-durch-gesetz-zur-staerkung-des-fairen-wettbewerbs

 
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