Webshops: Versand ins EU-Ausland – Lieferschwelle – Umsatzsteuer

Johannes T

Fleißiger Fan
Neue Umsatzgrenzen und Schwellenwerte für Verkäufe ins EU-Ausland


Das von der EU im Jahr 2017 beschlossene E-commerce Steuerpaket tritt im Juli 2021 in Kraft. Dieses Steuerpaket betrifft vorwiegend den Online-Versandhandel im EU-Ausland und die Umsatzsteuer-Regelungen. Um den Webshop weiterhin steuerkonform betreiben zu können, müssen einerseits Änderungen innerhalb der Webshop-Programmierung erfolgen. Andererseits haben diese Änderungen ebenso direkten Einfluss auf die Buchhaltung.

Details / Quelle:

https://www.medienkraft.at/neue-umsatzgrenzen-fuer-lieferschwellen-ins-eu-ausland/

 
vielleicht sollte man deutlich dazu schreiben, dass "nur" B2C geschäfte betroffen sind nicht B2B.

 
Der Link geht auch zu einer Seite die ihren Webshop verkaufen wollen.
Das ist ja absolut FÜRCHTERLICH !!! 

Wäre es Dir lieber wenn ich die Info nicht gepostet hätte - Mitleser deshalb keine Info erhalten hätten - nur damit Deine Vorstellungen von Linksetzungen erfüllt werden?

Absolut nicht meine Denke.

Jetzt kannst Du  Dich erneut aufregen denn der folgende Link zum Thema kommt von einer Rechtsanwaltsseite (auch Rechtsanwälte wollen  - wie verwerflich !!! - Geld verdienen)

https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-umsatzsteuerreform-online-handel-juli-2021.html#abschnitt_1

 
Jetzt kannst Du  Dich erneut aufregen denn der folgende Link zum Thema kommt von einer Rechtsanwaltsseite (auch Rechtsanwälte wollen  - wie verwerflich !!! - Geld verdienen)
Ich reg mich nicht auf. Setze mich auch nicht an das Keyboard wenn ich sauer bin.

Fehler machen macht uns klüger ist meine Devise ;)

 
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