Abschaffung der Steuerfreigrenze für China-Sendungen ab 1.7.2021

Johannes T

Fleißiger Fan
Aufgrund von gesetzlichen Regelungen wird die Freigrenze von 22€ abgeschafft. Das bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2021 schon ab dem ersten Cent Bestellwert die Einfuhrumsatzsteuer von 19% anfällt. Eine Bestellung im Wert von einem Euro würde dann mit 19 Cent besteuert.

Daraus geht allerdings nicht hervor, ob sich auch die Praxis ändert, die Steuer bis zu einem Wert von 5€ nicht zu erheben. Sollte das so bleiben, dann würde sich effektiv nichts ändern. Und dass der Zoll nun Steuern in Höhe von 27 Cent bei jeder kleinen Sendung erheben wird, klingt erst mal schwer vorstellbar.

Dann aber würde die ganze Änderung keinen Sinn machen, weswegen man mal davon ausgehen kann, dass man es zumindest versuchen wird.

Für jede in die EU importierte Sendung muss eine Zollanmeldung mit Abgabenerhebung durchgeführt werden. Einfuhrumsatzsteuer fällt bereits ab 1 Cent Warenwert an.
Sollte der Zoll nun die Steuer wirklich ab einem Betrag von 0,01€ erheben, dann werden Bestellungen unter 26€ aus China ab dem 1.7.2020 um 19% teurer. Das ist dann ärgerlich, wenn man mal wieder ein paar Ladekabel, Handyhüllen oder günstige Bluetooth-Lautsprecher bestellt. Hier kommen dann jeweils ein paar Euro an zusätzlichen Kosten hinzu.

Außerdem wird die Steuer bisher in der Regel beim zuständigen Zollamt vor Ort bezahlt – das würde bedeuten, selbst für kleine Bestellungen immer den Weg dorthin antreten zu müssen. Das dürfte sich schnell als wenig sinnvoll herausstellen, wenn es um Cent-Beträge geht.

Erhöht den Aufwand der Schnäppchenjäger aber enorm.

Damit hat wohl so mancher hiesiger Shopbetreiber deutlich verbesserte Vermarktungschanchen seiner Lagerware.

 
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