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Das Heise-Urteil bestätigt nun doch meine Rechtsauffassung und die der herrschenden Meinung. Insofern könntet ihr Eure Spenden eigentlich alle zurückfordern...
Auch ist es Sache des Anwaltes die Zuständigkeit eines Gerichtes zu überprüfen und gfls. (frühzeitig) zu beanstanden, insbesondere wenn wie im vorliegenden Verfahren für die Kläger, sowie allen interessierten Spendern, der Zeitfaktor sehr wichtig ist.