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Legendäres Mitglied
QUOTE Immerhin geht eine entsprechende Signalwirkung von einem richterlichen Urteil aus (sollte es dazu kommen) und wird für Gesprächsstoff sorgen.
Signalwirkung geht ausschliesslich von Urteilen übergeordneter Gerichten aus. Dies wären z. B. LG und OLG - am besten natürlich der BGH. Dieser hat in den letzten Jahren sehr wohl eine Reihe von Entscheidungen mit Signalwirkung gefällt. Diejenigen, die sich ernsthaft und sachlich mit dem Thema auseinandersetzen wollen, können in den Datenbanken des BGH nach entsprechenden Entscheidungen suchen
Hier geht es zur Homepage des BGH
BGH Report / OLG Report mit weiterführenden, hilfreichen Links
Dies sollte man ruhig einmal tun, bevor man einen Anwalt konsultiert. Wichtige Kommentierungen der Rechtsprechung liefert der "Palandt", der als Kurzkommentar quasi "Pflichtlektüre" für Jurastudenten und Juristen ist. Allerdings ist dieses hervorragende Werk aufgrund der dort praktizierten Abkürzungen sehr schwer zu verstehen. Wer jedoch Fachterminologie gewohnt ist, sollte den Palandt ruhig einmal zu Rate ziehen. Kostenpunkt übrigens 100,-- Euro.
Hier geht es zum Palandt
Für Laien gibt es eine ganze Reihe verständlicher Kommentierungen im Web, sei es auf Anwalt-Homepages oder in Blogs. Nur ein Beispiel für einen derartigen Weblog ist der lawblog von Michael Neubert.
Hier geht es zum lawblog
Ganz hilflos ist man also nicht, auch wenn die Komplexität der Materie für viele unzumutbar scheint. Anwälte generell anzuprangern wäre nicht sehr fair, da es dort, wie in jedem anderen Berufsstand auch, gute und schlechte gibt. Man sollte ihnen nur genau auf die Finger schauen, möglichst schriftlich eigene Erwartungen formulieren, bei Gesprächen am besten noch eine zweite Person als Zeuge dabei haben, damit die eigenen Interessen auch wirklich optimal vertreten werden. Nicht umsonst haben Rechtsanwälte zur eigenen Absicherung eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, in die eine Selbstbeteiligung für den etwaigen Schadenfall implementiert ist.
Man kann es im übrigen kaum glauben, wieviele Schadenfälle der größte Anbieter dieser Versicherungsform, die Allianz, für seine Anwaltsklientel aus Deutschland jedes Jahr regulieren muss.
Ein letzter Satz noch zu Herrn Bahr. Er mag ein guter Vertreter seiner Zunft zu sein - das vermag ich nicht zu beurteilen. In jedem Fall ist er wie allen anderen Geschäftsmann und nicht von der Heilsarmee, also nicht karikativ motiviert. Und wie gesagt - Signalwirkung mit dem vorliegenden Verfahren erreicht ihr natürlich am besten dann, wenn Ihr es überhaupt schafft, es dem BGH zur Entscheidung vorzulegen. Davor kommen natürlich erst einmal die anderen Instanzen. Ich wünsche Euch daher das nötige Durchhaltevermögen für die nächsten 8 bis 10 Jahre, die daraus locker werden könnten.
Signalwirkung geht ausschliesslich von Urteilen übergeordneter Gerichten aus. Dies wären z. B. LG und OLG - am besten natürlich der BGH. Dieser hat in den letzten Jahren sehr wohl eine Reihe von Entscheidungen mit Signalwirkung gefällt. Diejenigen, die sich ernsthaft und sachlich mit dem Thema auseinandersetzen wollen, können in den Datenbanken des BGH nach entsprechenden Entscheidungen suchen
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Dies sollte man ruhig einmal tun, bevor man einen Anwalt konsultiert. Wichtige Kommentierungen der Rechtsprechung liefert der "Palandt", der als Kurzkommentar quasi "Pflichtlektüre" für Jurastudenten und Juristen ist. Allerdings ist dieses hervorragende Werk aufgrund der dort praktizierten Abkürzungen sehr schwer zu verstehen. Wer jedoch Fachterminologie gewohnt ist, sollte den Palandt ruhig einmal zu Rate ziehen. Kostenpunkt übrigens 100,-- Euro.
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Ganz hilflos ist man also nicht, auch wenn die Komplexität der Materie für viele unzumutbar scheint. Anwälte generell anzuprangern wäre nicht sehr fair, da es dort, wie in jedem anderen Berufsstand auch, gute und schlechte gibt. Man sollte ihnen nur genau auf die Finger schauen, möglichst schriftlich eigene Erwartungen formulieren, bei Gesprächen am besten noch eine zweite Person als Zeuge dabei haben, damit die eigenen Interessen auch wirklich optimal vertreten werden. Nicht umsonst haben Rechtsanwälte zur eigenen Absicherung eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, in die eine Selbstbeteiligung für den etwaigen Schadenfall implementiert ist.
Man kann es im übrigen kaum glauben, wieviele Schadenfälle der größte Anbieter dieser Versicherungsform, die Allianz, für seine Anwaltsklientel aus Deutschland jedes Jahr regulieren muss.
Ein letzter Satz noch zu Herrn Bahr. Er mag ein guter Vertreter seiner Zunft zu sein - das vermag ich nicht zu beurteilen. In jedem Fall ist er wie allen anderen Geschäftsmann und nicht von der Heilsarmee, also nicht karikativ motiviert. Und wie gesagt - Signalwirkung mit dem vorliegenden Verfahren erreicht ihr natürlich am besten dann, wenn Ihr es überhaupt schafft, es dem BGH zur Entscheidung vorzulegen. Davor kommen natürlich erst einmal die anderen Instanzen. Ich wünsche Euch daher das nötige Durchhaltevermögen für die nächsten 8 bis 10 Jahre, die daraus locker werden könnten.