sd12
Legendäres Mitglied
Einfach als Hinweis...
In der Schweiz kann auszugsweize Zitiert werden was will:
QUOTE (Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte)
Zitate
Art. 25
1 Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.
2 Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.
Demzufolge dürft Ihr hier Zitieren
In der Schweiz kann auszugsweize Zitiert werden was will:
QUOTE (Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte)
Zitate
Art. 25
1 Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.
2 Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.
Demzufolge dürft Ihr hier Zitieren