Wurde abgemahnt!

QUOTE Was ist, wenn ich nicht darauf reagiere (Die können mich ja nicht vor ein Deutsches Gericht zerren...)? Wäre der Gerichtsstand nicht der Ort der Handlung (also z.B. Schweiz)?



Genau dieser Punkt würde mich auch sehr interessieren. Doch müsste es doch wirklich so sein, dass der Ort der Handlung massgebend ist. Sonst müsste man sich ja etlichen Gesetzgebungen (von versch. Ländern) beugen was schlicht unmöglich ist.

Für uns Webinteressierte müsste man den "Ort der Handlung" evtl. noch etwas differenzierter anschauen.

Wohnort Geschäftsführer?
Serverstandort?

 
hi matthias
wink.gif
danke für deinen rat, dann werd ich mal einfach nichts machen vorerst (urheberrechtsverletzung sind schon behoben)

danke euch allen!
 
QUOTE (Andi Nigg @ Fr 12.1.2007, 17:45)
QUOTE Was ist, wenn ich nicht darauf reagiere (Die können mich ja nicht vor ein Deutsches Gericht zerren...)? Wäre der Gerichtsstand nicht der Ort der Handlung (also z.B. Schweiz)?



Genau dieser Punkt würde mich auch sehr interessieren. Doch müsste es doch wirklich so sein, dass der Ort der Handlung massgebend ist. Sonst müsste man sich ja etlichen Gesetzgebungen (von versch. Ländern) beugen was schlicht unmöglich ist.

Für uns Webinteressierte müsste man den "Ort der Handlung" evtl. noch etwas differenzierter anschauen.

Wohnort Geschäftsführer?
Serverstandort?

für die schweiz kann ich nichts sagen.

für deutschland/eu
http://www.ihk-koeln.de/Navigation/Fairpla...landprinzip.jsp
 
@ Duvi

Vielen Dank. Guter Link. Ich fass mal das Wichtigste zusammen:


Niedergelassen ist ein Anbieter dort, wo er mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit eine Wirtschaftstätigkeit tatsächlich ausübt. Unerheblich ist also beispielsweise der Standort des Servers oder der Ort, an dem die Websites zugänglich ist. Im Falle mehrerer Niederlassungen ist der Ort maßgeblich, an dem sich der Mittelpunkt der Tätigkeit des Anbieters in Bezug auf den bestimmten Dienst befindet.
 
nein, können sie nicht! Überlegt Euch doch das mal betreffend Strassenverkehrsgesetz usw.!

Gruss
Christian
 
QUOTE (Christian @ Fr 12.1.2007, 17:52) nein, können sie nicht! Überlegt Euch doch das mal betreffend Strassenverkehrsgesetz usw.!

Wenn du als Schweizer in Deutschland auf der Autobahn fährst gilt dann das schweizer Straßenverkehrsgesetz?

Ergo: Wenn ein schweizer Unternehmen auf dem deutschen Markt agiert ist es nur logisch, dass auch deutsche Gesetze gelten.

Grundsätzlich muss man zwei Fallkonstellationen unterscheiden:
a) Der Verstoß wirkt sich nur im Heimatmarkt aus.
b) Der Verstoß wirkt sich in einem ausländischen Markt aus.
 
QUOTE Das kommt sehr stark auf den Gegenstand des Verstoßes an und ob du als Privatperson oder als Unternehmer diesen Verstoß begehst. Zur Verdeutlichung: Urteil Landgericht Frankfurt/M.

Erscheinst du nicht vor Gericht, so ergeht ein Versäumnisurteil.


Derartige Urteile haben in Brüssel keinen Bestand. Vor einem Schweizer Gericht schon gar nicht. Deutsche Rechtsprechung und Gerichtsbarkeit haben anscheinend immer noch nicht viel aus ihrer Vergangenheit gelernt - dies ist meine persönliche Auffassung, wenn man sich so manches Urteil deutscher Gerichte einmal anschaut, die sich einfach einmal nicht so wichtig nehmen sollten - wenn es angebracht wäre.

Es gibt unzählige Rechtsordnungen, die im Internet aufeinandertreffen - und ausgerechnet für Deutschland sollen dann ausländische Unternehmen Extrawürste backen? Und die doch recht schwammige Argumentation "soweit sie Waren oder Dienstleistungen für den deutschen Raum anbieten" ist m. E. von ausserodentlicher Dümmlichkeit geprägt, da sie die globalen Veränderungen - und hier insbesondere die Besonderheiten des Internets - völlig ausser Acht lässt. Wer im Web Waren anbietet - bietet sie auf dem Globus an. Wo würde das hinführen, wenn hier jeder seine Extrawürste gebraten bekommen würde.

Und wenn dann ein Deutscher Kunde wird - sollen ausgerechnet Deutsche Gesetze gelten? Man denke diesen Gedanken einfach einmal weiter, so aus der Sicht eines jeden Landes mit seinen eigenen Gesetzen. Selten über so viel geistigen Dünnschiss gelacht.

Oder sind die Deutschen Gesetze wieder einmal die Besseren, sprich der Massstab für alle anderen Rechtsordnungen? Es ist schon schlimm genug, das Deutschland wieder militärisch in der Welt präsent ist - mehr muss nicht sein, finde ich jedenfalls.

Generell gilt: fragt 10 Juristen und ihr habt 10 verschieden Rechtsauffassungen. Und aus der Sicht der Legislative/Gerichtsbarkeit: wenn ich unbedingt Rechtsverstösse ahnden will, mache ich halt ein entsprechendes Gesetz, fälle ein Leiturteil oder schreibe - wenn ich WICHTIG bin - einen entsprechenden Kommentar. Dann habe ich doch wieder Rechtsverstösse (besser noch: Straftäter) mit denen ich mich beschäftigen kann.

Der immer gerne unter Juristen scherzhaft formulierte Satz "die normative Kraft des Faktischen" wird, wenn es darauf ankommt, doch gerne vernachlässigt. Dies alleine lässt die Glaubwürdigkeit von Recht im Allgemeinen - und besonders unter globalen Gesichtspunkten - sehr fragwürdig erscheinen.





 
QUOTE 3.) Auf eine Abmahnung überhaupt nicht zu reagieren und sie in Ablage P zu versenken ist der gefährlichste Weg überhaupt: Der Abmahnende kann sodann eine einstweilige Verfügung beantragen (ohne mündliche Verhandlung!). Diese ist dann meist nur noch im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens aufzuheben.


Sorry - aber hier liegst Du falsch. Einstweilige Anordnungen - wie es korrekt heisst - erhält man heute fast wie den Sand am Meer, sind zumeist sinnleere Zeitverschwendung und mit einer ebensolchen leicht zu erwidern.

Sie sind in kafkaesker Weise schon eher eine Arbeitsplatzgarantie für den aufgeblähten Juristenberufstand...
 
die diskussion sollte hier nicht ins politisch moralische abdriften und das tut sie grade gewaltig...mit untertoenen die ich persoenlich nicht sonderlich schoen finde...

 
QUOTE Wenn du als Schweizer in Deutschland auf der Autobahn fährst gilt dann das schweizer Straßenverkehrsgesetz?

Wenn ich als Schweizer in D in den Radar komme und nicht gleich angehalten werde, oder ein Knöllchen erhalte... kümmert mich das im Prinzip echt wenig, weil mich die deutsche Justiz in der Schweiz nicht zu fassen kriegt.

Betreffend Unternehmen stimmt das in dem Masse, als mich die Justiz in D zu fassen bekommt. Also wenn ich das StVg übertrete und angehalten werde oder Zollbestimmungen verletze oder oder oder.
Da ich in der CH den Firmensitz und in Europa verstreut die Server habe, beinahe nicht möglich. Mal abgesehen davon, dass ich das nicht ausnutzen werde und es mir nicht darum geht, vor den Gesetzen der jeweiligen Ländern "sicher" zu sein. Sollte nur als Beispiel dienen. Ich bezahle ja auch die Busse, die ich kürzlich per Post vom Land Salzburg erhalten habe. Bin einfach viel zu ehrlich..... oder dumm.

Ansonsten kann ich mich mit der Meinung von Matthias recht gut anfreunden, zumal sie sich im Sinne mit meiner deckt.

Zurück zum Thema: Vergiss die Abmahnung, die hat hier bei uns in der CH nichts zu bedeuten. Aber melde Dich mal beim Anwalt und weise ihn darauf hin. Schreib auch, dass Du den entsprechenden Text entfernt hast und, lerne! Hätte ich Dich erwischt wie Du unseren Text kopierst..... ich hätte sicher nicht einen Juristen eingeschaltet. Finger weg und stolz genug sein, eigenen Content auf die Beine zu stellen!

Gruss
Christian

 
Hallo,

QUOTE Wenn ich als Schweizer in D in den Radar komme und nicht gleich angehalten werde, oder ein Knöllchen erhalte... kümmert mich das im Prinzip echt wenig, weil mich die deutsche Justiz in der Schweiz nicht zu fassen kriegt.

Das stimmt so glaube ich nicht mehr. Es ist seit Anfang 2006 (oder war das 2005) meines Wissens problemlos möglich die Bussen die in der Eu und der Schweiz entstanden einzufordern, was auch praktiziert wird. Müsste das Abkommen mal im Intranet Abfragen, kann mich aber von zu Hause nicht einloggen.


QUOTE Vergiss die Abmahnung, die hat hier bei uns in der CH nichts zu bedeuten. Aber melde Dich mal beim Anwalt und weise ihn darauf hin.

Leider nicht ganz richtig... Das Luganoabkommen lässt dies zu (kann sein, das dieses bereits ersetzt wurde).

Gruss Marc
 
Marc
Nach meinem Wissensstand wird in der CH nur Rechtshilfe geleistet, wenn der entsprechende Tatbestand auch in der CH strafbar ist. Da es aber das entsprechende Rechtsmittel der Abmahnungen in der CH nicht gibt, müsste die Firma in der CH nach CH-Recht Klage erheben, wie Du selber schreibst:
QUOTE Es gibt allein in meinem Verwandtenkreis eine Firma, die genau wegen diesem Abkommen eine Gerichtsverhandlung hatte.

Dies wird sie nach aller Voraussicht nicht machen, da die Kosten den Nutzen bei weitem übersteigen. Zumal unser "Sünder" ja die rechtlichen Voraussetzungen zum Schutze des Eigentumes wieder hergestellt hat. Drum meine Aussage: "Vergiss die Abmahnung". Diese hat in der CH keinerlei rechtliche Basis.

Zu den Bussen: Ja, es wird Rechtshilfe geleistet. Zum Beispiel werden Daten weitergegeben. Damit hat es sich dann aber auch schon. Der ausländische Staat müsste selber alle Betreibungen usw. in der Schweiz angehen. Kommt dazu, dass die Beweislage eher mühsam ist, da in der CH nach CH-Recht geurteilt wird. Da müsste mir, in meinem Falle, das Land Salzburg beweisen dass ich tatsächlich am Steuer war zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung (war echt zuwenig, um sich darüber aufzuregen). Was ich zum jetzigen zeitpunkt verneinen würde.

Wobei, der zweite Absatz doch wieder recht off topic ist.... aber die Diskussion finde ich interessant*.


Gruss
Christian
* Statt interessant hätte ich gerne ein anderes Wort genutzt, aber.... ich weiss nicht was Big Brother damit gemacht hätte
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Matthias und Christian haben Recht.

Hast Du schweizer Wohnsitz/Betriebsstätte und hältst Du schweizer Gesetze ein (also Du begehst im Ausland keine Vergehen das auch in der Schweiz strafbar ist), dann kann Dir im Ausland *niemand* etwas, weil die Schweiz die Rechtshilfe verweigert.

Oder würde es Dir gefallen, in den Iran extradiert zu werden, weil Du Dich Mal auf einem Forum respektlos über Mohamed geäussert hast?

Na?

Na also.


P.S.
Matthias, Christian: ich finde ihr seht zwei meiner lieblings-Serienstars aus meiner Kindheit ähnlich :)
Initialen sind M und K...
 
QUOTE Nach meinem Wissensstand wird in der CH nur Rechtshilfe geleistet, wenn der entsprechende Tatbestand auch in der CH strafbar ist.

Ja, das ist klar. Nur ist es so, dass wenn jemandem Schaden zugefügt wurde, egal ob in Deutschland oder der Schweiz, dass das meiner Meinung nach beides nicht legal ist.

QUOTE Aussage: "Vergiss die Abmahnung". Diese hat in der CH keinerlei rechtliche Basis.

Rechtliche Basis nicht, aber bei einer Verfügung, die genau so z.B. in Deutschland zustande kommen kann, kann diese auch in der Schweiz vollstreckt werden (eben Luganoabkommen)...

QUOTE Zu den Bussen: Ja, es wird Rechtshilfe geleistet. Zum Beispiel werden Daten weitergegeben. Damit hat es sich dann aber auch schon.

Es gibt sogenannte Vollstreckungsabkommen, aber es ist spät und ich möchte das jetzt nicht mehr Ausführlich schreiben (eben Off-Topic)... dann kommt hinzu, dass du sofern du nicht bezahlst und das nächste Mal das Land besuchst, dass es dann richtig teuer wird.

Ich finde der gesammte Beitrag wäre einfacher mit einer kostenlosen Rechtsberatung geklärt worden, als mit einem Beitrag (es gibt soooooviele verschiedene Meinungen
rolleyes.gif
).
 
ich hab mich noch ein bisschen im netz kundig gemacht und folgendes gefunden:

QUOTE Will man einem teuren Verfahren aus dem Weg gehen, ist es eine Möglichkeit die Unterlassungserklärung mit dem Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zu unterschreiben und dann gerichtlich nur noch um die Kosten der Abmahnung streiten. Der Streitwert des gerichtlichen Verfahrens ist deutlich reduziert, wenn es nur noch um den Kostenerstattungsanspruch des Anwalts geht. Im Rahmen dieses Verfahrens wird dann auch über die Berechtigung der Abmahnung entschieden.


oder wirklich garnichts machen? dann gehts ja um den streitwert 50'000euro wenn ich mich nicht irre (obwohl ja eben völlig überissen)? werd mal schauen ob ich montags nen anwalt auftreiben kann der mich kurz berät (muss ja sonst bis 12.00h ein fax gemacht haben)
 
QUOTE Ich finde der gesammte Beitrag wäre einfacher mit einer kostenlosen Rechtsberatung geklärt worden, als mit einem Beitrag (es gibt soooooviele verschiedene Meinungen

Dann hätte die ganze, für mich interessante und lehrreiche, Diskussion nicht stattgefunden. Ich habs lieber so
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Gruss und einen guten Start ins Wochenende!
Christian
 
QUOTE (nobody @ Sa 13.1.2007, 11:20)
oder wirklich garnichts machen? dann gehts ja um den streitwert 50'000euro wenn ich mich nicht irre (obwohl ja eben völlig überissen)? werd mal schauen ob ich montags nen anwalt auftreiben kann der mich kurz berät (muss ja sonst bis 12.00h ein fax gemacht haben)

Du gehst noch immer davon aus, dass Du in D bist, nicht in der CH. Selbst im schlimmsten Falle muss Dir der Rechtsgegner genügend Zeit lassen, um Dich zu informieren und beraten zu lassen. Also mach mal nicht gleich einen auf Panik sondern nimm Dir Zeit!

Gruss
Christian
 
@Matthias

QUOTE Oder sind die Deutschen Gesetze wieder einmal die Besseren, sprich der Massstab für alle anderen Rechtsordnungen? Es ist schon schlimm genug, das Deutschland wieder militärisch in der Welt präsent ist - mehr muss nicht sein, finde ich jedenfalls.


Es liegt mir fern solche Aussagen in irgendeiner Weise überhaupt zu kommentieren.


QUOTE Derartige Urteile haben in Brüssel keinen Bestand.


Im Gegenteil - es entspricht sogar europäischem Recht:
"Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats[/Vertragsstaats] hat, kann in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden: wenn eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder wenn Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden, vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht;"

vgl. Art. 5 Nr. 3 EuGVVO.
vgl. Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ.
vgl. Art. 5 Nr. 3 Lugano Übereinkommen.

vgl. EuGH, Urteil vom 7. 3. 1995 - C-68/ 93.
vgl. BGH, Urteil vom 13. 10. 2004 - I ZR 163/ 02.


QUOTE Und wenn dann ein Deutscher Kunde wird - sollen ausgerechnet Deutsche Gesetze gelten?


Es besteht kein Zwang einen ausländischen Kunden bedienen zu müssen oder in einem ausländischen Markt am Wettbewerbsgeschehen teilnehmen zu müssen.


QUOTE Einstweilige Anordnungen - wie es korrekt heisst - [...]


Nein, Einstweilige Verfügung.

vgl. §§935, 940 ZPO.


@Christian


QUOTE Wenn ich als Schweizer in D in den Radar komme und nicht gleich angehalten werde, oder ein Knöllchen erhalte... kümmert mich das im Prinzip echt wenig, weil mich die deutsche Justiz in der Schweiz nicht zu fassen kriegt.


Das ändert natürlich nichts daran, dass für dich als Schweizer auf deutschen Straßen auch deutsche Gesetze gelten. Die Vollstreckung im Ausland ist natürlich stets mit Schwierigkeiten verbunden. Off-Topic sei zum dem Thema folgender Artikel angemerkt: Knöllchen ohne Grenzen.


QUOTE Selbst im schlimmsten Falle muss Dir der Rechtsgegner genügend Zeit lassen, um Dich zu informieren und beraten zu lassen.


Auf Messen z.B. sind Fristen von wenigen Stunden möglich.


@PH


QUOTE Oder würde es Dir gefallen, in den Iran extradiert zu werden, weil Du Dich Mal auf einem Forum respektlos über Mohamed geäussert hast?


Es bestehen - aus gutem Grund - auch keine solchen Verträge zwischen dem Iran und der Schweiz. Anders zwischen den europäischen Staaten.


Grundsätzlich sei zu meinen Ausführungen angemerkt, dass sie dem Thema (Wettbewerbsrecht) generell gewidmet sind und weniger dem hier konkreten Fall. In der Praxis ist stets der Einzelfall zu prüfen.
 
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