QUOTE Unsere Idee, ein Privatarzt-Verzeichnis aufzustellen ist bereits seit einiger Zeit umgesetzt.
was war die motivation für diese idee?
ich frage mal so direkt, weil ich das gefühl habe, dass du überhaupt keine "branchenkenntnis" hast.
mal ein paar stichwortartige notizen:
-das werbeverbot für ärzte ist zwar meines wissens etwas gelockert worden, aber vergleichende oder anpreisende werbung ist nach wie vor verboten.
-§28 aus der
berufsordnung der ärztekammer westfalen-lippe:
QUOTE Ärztinnen und Ärzte dürfen sich in Verzeichnisse eintragen lassen,
wenn diese folgenden Anforderungen gerecht werden:
1.) sie müssen allen Ärztinnen und Ärzten, die die Kriterien des Ver-
zeichnisses erfüllen, zu denselben Bedingungen gleichermaßen
mit einem
kostenfreien Grundeintrag offenstehen,
2.) die Eintragungen müssen sich auf die
ankündigungsfähigen In-
formationen beschränken und
3.) die Systematik muss zwischen den nach der
Weiterbildungsord-
nung und nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften er-
worbenen Qualifikationen einerseits und Tätigkeitsschwerpunk-
ten andererseits unterscheiden.
in
bayern gilt:
QUOTE (1) Ärzte dürfen sich in für die Öffentlichkeit bestimmte Informationsmedien eintragen lassen, wenn diese
folgenden Anforderungen gerecht werden:
a) Sie müssen allen Ärzten, die die Kriterien des Verzeichnisses erfüllen, zu denselben Bedingungen
gleichermaßen mit einem kostenfreien Grundeintrag offen stehen,
b) die Eintragungen müssen sich grundsätzlich auf die nach Kapitel D I Nr. 2 ankündigungsfähigen
Bezeichnungen beschränken.
(2) Soll das Verzeichnis weitere Angaben enthalten, darf sich der Arzt eintragen lassen, wenn sich die Angaben im
Rahmen der Bestimmungen nach Nr. 5 halten und insbesondere die Form, der Inhalt, der Umfang und die
Systematik der Angaben
vom Herausgeber des Verzeichnisses vor der Veröffentlichung mit der Kammer abgestimmt worden sind.
(3) Ärzte, welche sich zu einem zugelassenen Praxisverbund (Kapitel D II Nr. 11) zusammengeschlossen haben,
dürfen dies in Verzeichnissen zusätzlich zu eventuellen Einzelangaben der Praxis bekannt geben.
bin jetzt zu faul alle kammern abzuarbeiten
QUOTE
OK, also Eintrag nur für registrierte.
Ich dachte eigentlich anders herum,
nämlich diese "Hürde" der Registrierung zu nehmen.
registrierte und VERIFIZIERTE! ansonsten könnte ich mich z.b. einfach registrieren und für einen beliebigen arzt einen eintrag machen. und wenn ich das ganz böse anstelle, könnte ich schlimmstenfalls die approbation des arztes gefährden.
schau ruhig mal wie die anderen verzeichnisse vorgehen.