Verarsche beim kauf von noteBook

martina22

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Mein kumpel und ich haben zusammen ein Notbuok gelleistet
das teil hatt uns 2499.- gekostet im laden war alles schön sauber angeschrieben gewesen was für leistung usw..!
Software Windows Vista Ultimate

wir zuhause angekommen installierten das teil und zur überraschung ist da nur windows wista Premium drau..

jetzt war kumpel und ich reklammiren und was geschah die sagen jo da können wir nix dafür ich müsse das so aktzeptiren..!
kann ich da bestehn das sie mir die software geben oder nicht=?!
anbei 2 fotos Anhang anzeigen 2

 
das Foto oben zeigt die Preisangabe von heute Im interdiscount wo ich reklemiren gegangen bin haben sis im nachhinein geändert..!

auf dem bild sieht ban den ausdruck wie es dazumal beim interdiscount im system war..! und so auch im laden ausgeschrieben

muss ich mir das gefallen lassen=? Anhang anzeigen 2

 
Ich weiss nicht wie da die Rechtslage ist. Aber wenn der Verkäufer ein xxtägiges Rückgaberecht einräumt, dann würde ich drohen, daß du davon gebraucht machst, wenn er nicht richtig liefert. In Deutschland bieten viele Offline-Läden so etwas an.
 
Ich würde sagen, wenn die das so angeschrieben haben, müssen die das auch so verkaufen. Alles andere wäre meiner Meinung nach Betrug. (Bin aber kein Anwalt)
 
Und warum hast du nicht angenommen?! Ein Upgrade auf Ultimate kostet bei Amazon 78.97€: http://www.amazon.de/Microsoft-Windows-Any..._bxgy_sw_text_b
ohmy.gif
 
es geht mir ums prinzip es ist nicht mein fehler..! und die sollten mir die versin geben ich muss mich doch nicht abmühen für ein fehler wo sie gemacht haben..!
 
@Martina

Sicher hast Du in gewisser Weise recht, aber auch Händlern kann ein Fehler unterlaufen
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Es kann auch sein, dass der Liferant an den Händler einen Fehler gemacht hat. Kann also viele Gründe haben.

Es ist in Deutschland so, dass der Händler das Recht hat, Dir für den Fehler - der zwar nicht Deine Schuld war - Alternativen anzubieten. Liegen die Alternativen über dem Wert einer anderen Leistung, solltest Du annehmen.

Der Händler hat mehrer Möglichkeiten - er muß nicht das gerät zwangsweise zurücknehmen, wenn er Dir zB. eine Entschädigung angeboten hat -er wird das Gerät mit der versprochenen Software aus verschiedenen Gründen nicht liefern können.

Nimm das Angebot an und reite nicht mehr drauf rum - glaubs mir, es ist besser.
Ich komme aus dem Handel (20Jahre Erfahrung) und ich hab schon manche Kunden kotzen sehen, auch weil diese Ihr geglaubtes Recht nicht mal bei gericht durchsetzen konnten.

Gruß Dirk
 
hmm.. wen das so ausieht find ich das echt scheisse..! dann kann ja jeder laden falsche angaben machen und wen es einer merkt pech ... naja ich habs gemerkt und eventuel xxx andere käufer nicht ist ein guter gewinn in die kasse des ladens..!
dan sollte man sich überlegen ein laden zu eröffnen und die kunden mit falschen angaben zum kauf zulocken wens einer merkt sorry und gut ists .-)

hmm jo dan werd ich vermutlich nexte woche gerät wieder bringen..!



 
Verstehe nicht anz, was dein Problem ist? Er hat dir doch immerhin 150,- € (CHF ?) als Entschädigung angeboten die locker für ein Ultimate (Upgrade) reichen?! Warum willst du dann das Produkt zurückbringen?
 
es geht mir persönlich darum..! das wenn ich ein Produkt erwerbe nachher nicht bock habe mich darum zu kümmern das ich da dazu komme.. ! 150 sfr sind geboten und das gibts nur in gutscheinen also muss ich die 150.- wieder da ausgebenund ich hab wieder mehr ausgaben von 150.-

allso bin ich locker wieder 300 sfr los..

wen ich dir ein auto verkaufe wo drin steht geile soundanlage drin wert 1500 euro
und du zuhause merkst es ist die anlage für nur 800 euro drin.. und du zu mir kommst und ich dir sage da hast du 150.- (gutschein) von mir und gut ists würdest du auch sagen nö danke..!


hehe oder seh ich das falsch und bin ich nur zickig aufgelegt.-)
 
Eine ganz andere Sache sehe ich darin, dass das Notebook gute 1000€ zu teuer ist!
 
nun betitel doch erstmal den schaden den du hast, also den marginalen unterschied aus deiner sicht zwischen ultimate und premium...

 
Wenn Du Pech hast, dann kann aber das Handelshaus die Rücknahme verweigern - da gibt es viele Möglichkeiten und die gestze sind da nichtnur für den Kunden gemacht - zumal Dir ja zwischenzeitlich eine Alternative angeboten wurde.

Wenn der Händler nachweisen kann, dass mit dem gemachten Angebot eine Wiedergutmachung des für Dich entstanden Schadens rebilitiert ist und das wäre es in diesem Fall, solltest Du nicht auf irgendwelchen Prinzipien rumreiten.

Der Händler kann auch selbst für nur kann 30,- EUR Dir ein Update draufziehen und spart dabei noch 120,- EUR -dann mußt Du das gerät wieder mitnehmen und hast auch noch 120,- EUR weggeschmissen.

Gruß Dirk
 
QUOTE (martina22 @ Sa 19.01.2008, 12:51) 150 sfr sind geboten und das gibts nur in gutscheinen also muss ich die 150.- wieder da ausgeben...

Da sieht die Sache natürlich ein wenig anders aus
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Würds auch sofort zurück bringen (in DE 14 tägiges Widerrufsrecht - ohne Angabe von Gründen; keine Ahnung ob das in CH auch so ist).

Wer für ein Ultimate bezahlt, sollte auch ein Ultimate bekommen und nicht einen dämlichen Gutschein, den er in dem Laden einlösen muss und selbst im Laden kein Ultimate bekommt. Das nenn ich dann auch eine Sauerrei hoch 10.
 
@TTlong ein Update zu ultimate kostet da glaub ich ca 400 .- (schweizerfranken.-)

hmm naja hab noch next woche zeit.. mal sehn was da noch geht

eventuel bin ich doch heute bisschen zickig drauf .-)
 
QUOTE Würds auch sofort zurück bringen (in DE 14 tägiges Widerrufsrecht - ohne Angabe von Gründen; keine Ahnung ob das in CH auch so ist).


IRRTUM! Bei einem "normalen" Offline-Verkauf gilt das in DE nicht. Alles andere ist freiwillig.

m Deutschen Recht gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes dem privaten Kunden (nicht dem Unternehmer) bei verschiedenen Vertragsarten ein Widerrufsrecht:

* Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
* Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB),
* Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 484 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
* Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 492 BGB) und
* Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
* sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes ).

Quelle: Wikipedia
 
nimm die 150 CHF, reg dich nicht auf.
wenn du ein ultimate willst kauf es, sonst mach dir mit dem 150 CHF einen schönen abend.

alles andere ist der ärger und aufwand nicht wert.

ric.ch
 
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