QUOTE (Claus Lehmann @ So 15.07.2007, 23:56) Wenn Du Gewerbe anmeldest würde ich jedenfalls nicht auf die Kleinunternehmerregelung gehen sondern auf Ausweis der Umsatzsteuer optieren, dann kannst Du wie geschrieben Deine Vorsteuern abziehen.
QUOTE Wenn Du Gewerbe anmeldest würde ich jedenfalls nicht auf die Kleinunternehmerregelung gehen sondern auf Ausweis der Umsatzsteuer optieren, dann kannst Du wie geschrieben Deine Vorsteuern abziehen.
"auf ausweis der umsatzsteuer optieren"
heisst das ich bekomme die vorsteuer wieder muss aber auch Umsatzsteuer abgeben(von meinem gewinn)
definiere das verb "optieren"
- ich weis jetzt schon das ich kaum ausgaben haben werde.
hab 200gb space + 2600gb bandwith für 120 US$ im Jahr
mehr werd ich nich brauchen an ausgaben - rest is Zeitinvestition.
viell. brauch ich noch neuen DDR ram für meinen pc damit die ganzen schweren programme die viel ressourcen fressen gut laufen.
unter diesen aspekten:
besser kleinunternehmerregelung oder ? da ich keine (kaum) ausgaben habe will ich eh kein geld vom fiskus zurück , und hab zudem keinen bock auf doppelte buchführung und von meinen kunden mwst verlangen, bzw auf der rechnung extra angeben und dann abführen.
folge also: kleinunternehmer.
edit:
QUOTE Von Robert Chromow
(02.10.2004) Kleinbetriebe und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis zu 17.500 Euro müssen den ab 2004 vorgeschriebenen Vordruck für die Einnahme-Überschussrechnung nicht abgeben. Die Gewinnermittlung kann wie in der Vergangenheit formlos erfolgen.
http://www.akademie.de/fuehrung-organisati...nternehmen.html