sd12
Legendäres Mitglied
QUOTE (Stefu @ So 29.10.2006, 21:56) Habe vorhin mal ein bisschen recherchiert. Spammen ist in der Schweiz also legal oder was?
Bis anhin besteht in der Schweiz keine gesetzliche Spezialbestimmung, welche, analog der EU-Gesetzgebung, das Spamming verbietet. Auf Anregung von parlamentarischen Vorstössen hin, wurde Ende 2003 die Botschaft zur Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) wie auch ein Vorschlag zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbwerg (UWG) verabschiedet.
Neben einem Entscheid der Lauterkeitskommission vom November 2001, welcher Spamming als "besonders aggressive Verkaufsmethode" verurteilt, nimmt einzig das züricherische Bezirksgericht im Urteil GR020021/U zur Spamming Problematik Stellung, verneint jedoch im konkreten Fall den Tatbestand der Nötigung und der Datenbeschädigung.
Gemäss der Generalklausel von Art. 2 UWG müsste das Spam-E-Mail täuschend sein und gegen Treu und Glauben verstossen, damit es unlauter und somit widerrechtlich ist.
Aufgrund der bis zum heutigen Zeitpunkt fehlenden gesetzlichen Spezialbestimmung und der diesbzüglich dürftigen Rechtssprechung werden Spamming-Fälle von KOBIK nicht weiterverfolgt.
Das ist leider so, gegen Spamer ist in der Schweiz noch keine Gesetzesentwurf vorhanden.
Bis anhin besteht in der Schweiz keine gesetzliche Spezialbestimmung, welche, analog der EU-Gesetzgebung, das Spamming verbietet. Auf Anregung von parlamentarischen Vorstössen hin, wurde Ende 2003 die Botschaft zur Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) wie auch ein Vorschlag zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbwerg (UWG) verabschiedet.
Neben einem Entscheid der Lauterkeitskommission vom November 2001, welcher Spamming als "besonders aggressive Verkaufsmethode" verurteilt, nimmt einzig das züricherische Bezirksgericht im Urteil GR020021/U zur Spamming Problematik Stellung, verneint jedoch im konkreten Fall den Tatbestand der Nötigung und der Datenbeschädigung.
Gemäss der Generalklausel von Art. 2 UWG müsste das Spam-E-Mail täuschend sein und gegen Treu und Glauben verstossen, damit es unlauter und somit widerrechtlich ist.
Aufgrund der bis zum heutigen Zeitpunkt fehlenden gesetzlichen Spezialbestimmung und der diesbzüglich dürftigen Rechtssprechung werden Spamming-Fälle von KOBIK nicht weiterverfolgt.
Das ist leider so, gegen Spamer ist in der Schweiz noch keine Gesetzesentwurf vorhanden.