Johannes T
Fleißiger Fan
Ab dem 1.1.2019 besteht auch für kleinste Mengen von Verpackungen die von Shopbetreibern in Deutschland im B2C Umfeld in Verkehr gebracht werden eine Registrierungs- und Kostenübernahmepflicht.
Es gibt keine Freigrenzen oder Befreiungen wegen geringer Mengen! Dafür aber saftige Bußgelder.
Eine Information dazu:
https://www.haendlerbund.de/de/downloads/faq-verpackungsverordnung.pdf
Als Inverkehrsbringer der zum ersten Mal eine bestimmte Verpackung die bisher nicht lizensiert wurde (also beispielsweise einen eigenen Versandkarton) in Umlauf bringt, ist man zwingend verpflichtet seine Eigene Firma in diesem öffentlich einsehbaren Portal zu registrieren:
https://www.verpackungsregister.org/
Wettbewerber könnten dort problemlos nachsehen, ob man den gesetzlichen Vorgaben entspricht.... Mit allen denkbaren Folgen die ein Wettbewerber anzetteln könnte...
Wieder ein (aufgrund der Müllproblematik leider offensichtlich notwendiger) Schritt der gerade kleinen Betrieben und Selbständigen eine hohe bürokratische Last aufhalst. Und dass die Entsorgung auch noch bezahlt werden muss (was natürlich ersteinmal zwingend vorgeschriebene regelmäßige Mengenmeldungen des Inverkehrbringers voraussetzt) kommt noch obendrauf.
Es gibt keine Freigrenzen oder Befreiungen wegen geringer Mengen! Dafür aber saftige Bußgelder.
Eine Information dazu:
https://www.haendlerbund.de/de/downloads/faq-verpackungsverordnung.pdf
Als Inverkehrsbringer der zum ersten Mal eine bestimmte Verpackung die bisher nicht lizensiert wurde (also beispielsweise einen eigenen Versandkarton) in Umlauf bringt, ist man zwingend verpflichtet seine Eigene Firma in diesem öffentlich einsehbaren Portal zu registrieren:
https://www.verpackungsregister.org/
Wettbewerber könnten dort problemlos nachsehen, ob man den gesetzlichen Vorgaben entspricht.... Mit allen denkbaren Folgen die ein Wettbewerber anzetteln könnte...
Wieder ein (aufgrund der Müllproblematik leider offensichtlich notwendiger) Schritt der gerade kleinen Betrieben und Selbständigen eine hohe bürokratische Last aufhalst. Und dass die Entsorgung auch noch bezahlt werden muss (was natürlich ersteinmal zwingend vorgeschriebene regelmäßige Mengenmeldungen des Inverkehrbringers voraussetzt) kommt noch obendrauf.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: