Kunde will nicht zahlen - was rät ihr mir?

QUOTE (Omnicron @ Di 12.05.2009, 06:03) [...] Nach einer bestimmten Zeitspanne schreibt die Homepage dann gross "GESPERRT DA KEINE ZAHLUNG ERFOLGT <BR> DEIN COPYRIGHT". [...]


Das würde ich nicht machen. Damit prangest du den Kunden öffentlich an, obwohl er wirklich auch verdient hat! Der Schuss geht dann nach hinten los und du schadest dich selbst.
 
naja, aber die nachricht das die seite gesperrt wurde ohne das wegen nicht-zahlung darf man ohne weiteres. jeder hoster macht das so. und jeder weiss dann gleich wieso es abgestellt wurde!
 
Lieber Peter

Vielen herzlichen Dank für Deine Bemühungen. Ich lese Deine Texte immer
aufmerksam durch und bin über jeden Tipp dankbar!

Nun, da alles der Kunde registriert hat, hat natürlich auch er die Zugangsdaten
und ich weiss nicht, ob es wirklich OK ist, wenn ich es einfach ändere, da es ja
auf seinen Namen registriert ist.

Glaube mir, mich nervt es auch so ziemlich da ich es einfach nicht verstehen kann.
Ich habe wirklich eine gute Internetseite zu einem fairen Preis gemacht was auch
mein Kollege bestätigen kann. Darum kann ich nur den Kopf schütteln was für eine
Reaktion nun vom Kunde kommt.

Gut, ich werde Morgen die Rechnung senden aber die Seite nicht aufschalten. Sondern
einfach so lassen wie es ist. Ich werde ihm in der Rechnung schreiben, dass ich die
Seite sobald ich das Geld erhalten habe wieder aufschalten werden.

Falls er diese Rechnung nicht zahlt, werde ich eine zweite senden (beide zahlungsfrist
10 Tage). Falls er diese nicht zahlt, werde ich in Betreiben.

Was mich einfach von dem ganzen einwenig abschreckt ist, wenn er dann wirklich den
rechtlichen Weg einschlägt (obwohl ich ganz sicher auf der richtigen Seite bin) und ich
dann einen Anwalt nehmen muss usw.

Leider habe ich noch keinen Rechtsschutz (werde ich aber auch diese Woche noch abschliessen)
d.h. ich müsste den Anwalt privat bezahlen. Hmm :-(

Ich möchte mich auch bei den anderen Benutzern für die Beiträge bedanken welche ich natürlich
auch aufmerksam gelesen habe. Vielen herzlichen Dank!

Marco
 
QUOTE (webdoktor @ Di 12.05.2009, 07:29)Ich habe wirklich eine gute Internetseite zu einem fairen Preis gemacht was auch
mein Kollege bestätigen kann. Darum kann ich nur den Kopf schütteln was für eine
Reaktion nun vom Kunde kommt.

Aus der Sicht des Kunden ist sein Verhalten völlig nachvollziehbar.

Du hast gleich am Anfang an der entscheidenden Stelle (nämlich am Preis) schon einmal nachgegeben. Also liegt es nahe, daß Du dies erneut tun wirst.


Aus diesem Grund halte ich überhaupt nichts davon, mich auf Preisdiskussionen mit Interessenten einzulassen.

Und wenn mir ein Interessent sagt, daß das woanders nur soviel kosten würde, dann würde ich im Zweifelsfall antworten: 'Fein für Sie, dann sind Sie dort ja bestens aufgehoben'.
 
QUOTE (webdoktor @ Di 12.05.2009, 08:29) Falls er diese Rechnung nicht zahlt, werde ich eine zweite senden (beide zahlungsfrist
10 Tage). Falls er diese nicht zahlt, werde ich in Betreiben.

Was mich einfach von dem ganzen einwenig abschreckt ist, wenn er dann wirklich den
rechtlichen Weg einschlägt (obwohl ich ganz sicher auf der richtigen Seite bin) und ich
dann einen Anwalt nehmen muss usw.

Leider habe ich noch keinen Rechtsschutz (werde ich aber auch diese Woche noch abschliessen)
d.h. ich müsste den Anwalt privat bezahlen. Hmm :-(

Ich gebe jetzt nochmals meinen Senf dazu
wink.gif

Vier Punkte die ich berücksichtigen würde:
a) Ich würde auf die Kosten für das Erstellen einer Mahnung in diesem Fall verzichten (es ist ein Irrglaube vieler, dass Mahnungen rechtlich notwendig sind - dies ist nur Kulanz)
b) Das "Betreiben" ist nicht so schwer, auch muss nicht unbedingt ein Anwalt hinzugezogen werden, selbst bei einem Einspruch, den du hast den Beleg (in deinem Fall die Mail).
c) Es interessiert einen Richter herzlich wenig ob eine Seite online oder offline ist, in so einem Fall - dies wäre dann ein separates Verfahren, dass der "Geschädigte" auslösen müsste, ist aber aussichtslos in so einem Fall also vernachlässigbar.
d) Eine Rechtsschutzversicherung deckt i.d.R. keine Internet/Computerschäden und auch Urheberrechtsschäden --> und wenn, kostet das ab 1000 CHF pro Jahr aufwärts (überflüssig). --> Das ist wirklich so!
 
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Ja, sie ist nicht billig, aber ich persönlich sichere mich gern ab und wedle gegebenenfalls mit dem Hinweis darauf.
 
QUOTE (Evelyne Marti @ Di 12.05.2009, 22:57) Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Ja, sie ist nicht billig, aber ich persönlich sichere mich gern ab und wedle gegebenenfalls mit dem Hinweis darauf.

ähm Evelyn ein Webdesign kann man doch schlecht mit einem Lektoratsarbeit vergleichen. deine texte können im online und print bereich benützt werden ne webdesign eher online. darum ist dein bereich viel grösser als unserer...

oder irr ich mich nun hier?
 
Ja, prinzipiell schon, aber man kann sich auch für Computerausfälle versichern. Und Webdesign ist ja an sich auch erst mal offline. Sonst könnte man sich z. B. kein Logo schützen lassen, wenn virtuelle Produkte nicht versichert werden könnten.
 
Zurück
Oben