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Solange Deutschland eine wesentliche Zielgruppe ist (was imho bei einer Schweizer Seite relativ oft der Fall ist), dann gilt laut deutschem Recht das deutsche Recht (soweit mir bekannt), egal was das Ursprungsland ist.
Laut Schweizer Recht gilt aber das Schweizer Recht, und in der Schweiz gilt das Schweizer Recht. Ergo: Es gilt das Schweizer Recht!
QUOTE (Rainer-Germany @ Do 15.4.2004, 9:48) Impressum ist bei gewerblichen Homepages Pflicht. Bei privaten soweit ich weiss immer noch nicht Pflicht.
Zwar schon älter, aber leider immer noch weit verbreitet.
Das TDG kennt den Terminus "privat" nicht, sondern spricht von "geschäftsmäßig", und das bedeutet nach allgemeiner Annahme in etwa soviel wie "langfristig", "auf Dauer angelegt".