Gesetzwiedrigkeit!?

QUOTE Umgehen kannst Du das ganze, in dem Du die Projekte verschenkst. Dann ist Deinem lieben Freund der Wind aus den Segeln genommen worden und er guckt blöd in die Röhre. Der Vorschlag von vorhin war nicht mal so abwegig . . .. . . .


Benedikt: Sag ich doch schon die ganze Zeit . .. .......
 
QUOTE (musikrecht24 @ Mi 12.7.2006, 22:32)Ich kenn eine Seite die Betreibt Webhosting und das im ganz Großen stel.
Was ist wenn sich aber dieser "Webmaster" bzw. Hosting Service auf §19 (1) beruft ?
So wie ich den Theard gelesen habe darf das nicht sein und er "muss" sich anmelden.

Aber was mir auch neu ist, mit Werbung Geld verdinen und dabei Steierlich anmelden.
Ich denke dabei kann man sich ja auf §19 (1) berufen wenn es unter dem dem Satz bleibt !
Sonst hätte ja dieser § keine bedeutung.

Der §19 UStG hat nichts mit der Rechtsform der 'Betriebsstätte' zu tun.

Das eine ist die Frage der Rechtsform und die daraus resultierende Pflicht zur Anmeldung:
Freiberuflichkeit, Gewerbe, GbR, GmbH, Limited, AG.

Das nächste ist die Frage, ob man §19 UStG in Anspruch nimmt. Bei 'niedrigem Umsatz' bzw. Gewinn gibt es diese Option, wobei sich für 'richtige Firmen' die Frage nicht stellt, weil man als Umsatzsteuerbefreiter halt bloß Kleinunternehmer ist und damit für Firmen kein adäquater Geschäftspartner ist.

In jedem Fall müssen sämtliche Gewinne dem FA mitgeteilt werden.

Wenn jemand wie @Calimero im Web Zeitschriftenabos anbietet, dann ist das eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungspflicht, er sollte damit schleunigst ein Gewerbe anmelden. Die steuerlichen Dinge werden aber immer erst mit Verzögerung mitgeteilt - das hat also eher Zeit.
 
Eine rechtliche Basis benötigst Du auf alle Fälle. Die "Rechtsgeschäfte" (Verkäufe), egal wie viel Geld Du bekommen hast kannst Du auch nicht mehr rückgängig machen. Bei Deinen geringen Summen (lt. Deiner Angabe) wirst Du aber kaum Probleme bekommen.
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Gut, ich hatte vor mit Abospion.de über das PP von Affili.net evtl. ein paar Zeitschriftenabos zu verkaufen. Bin jedoch nie dazu gekommen, wie schon gesagt.

Ich habe bloß mit dem geschalteten Layer ein paar Cent eingenommen.
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ahh, ist ja Interessant.
Und wie sieht es dann aus wenn man Webspace anbietet so wie ich als Privatperson um die Prijekte finanzieren zu können.
Ich berufe mich dabei auf §19 auch wenn sich mehr als 5 Leute melden werden da der Speicherplatz nur 0,50 Euro kostet.

Oder ist das zu gering ?

Man lernt doch nie aus
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Grüße Michael
 
@Calimero: Die Domain gehört dir - also betreibst Du ein Gewerbe, also melde es an - es interessiert nicht, daß da kein Traffic drauf ist.

@musikrecht24: Eine Privatperson sollte die Finger davon lassen, Webspace anzubieten - da hängt mehr daran. Und für dich gilt genauso, daß du ein Gewerbe anmelden mußt, §19 UStG ist davon unabhängig.
 
QUOTE (jAuer @ Do 13.7.2006, 12:09) @Calimero: Die Domain gehört dir - also betreibst Du ein Gewerbe, also melde es an - es interessiert nicht, daß da kein Traffic drauf ist.


Nunja .. Ich habe mir zwar schon öfters Gedanken darüber gemacht ein Gewerbe aufzumachen, bin jedoch nie zu einem festen Entschluss gekommen. Vor allem da ich noch minderjährig bin.
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// Edit
Ich ziehe meine Fragen zurück.
ICh hab mir gedanken darüber gemacht und dirkt das FA angerufen und die haben mir gesagt solange ich unter der Genze von §19 bin darf ich mich als kleinunternehmer hinstellen.
Dabei ist ist unabhänig davon was ich mache.

Das Gesetz ist auch Bundesweit gültig.

Trotzdem danke für die netten Antworten.
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Agaben ohne garantie, das habe ich selbst gesagt bekommen *fg*

Grüße Michael
 
QUOTE (musikrecht24 @ Do 13.7.2006, 12:47) [...] unter der Genze von §19 bin darf ich mich als kleinunternehmer hinstellen.
Dabei ist ist unabhänig davon was ich mache. [...]

Muss man etwa nicht auch als Kleinunternehmer ein Gewerbe anmelden?



MfG Sascha Ahlers
 
QUOTE (Sascha Ahlers @ Do 13.7.2006, 14:30)Muss man etwa nicht auch als Kleinunternehmer ein Gewerbe anmelden?

Natürlich muß man - die Art der Tätigkeit bedeutet, daß ein Gewerbe betrieben wird.


QUOTE (Calimero)Ich habe mir zwar schon öfters Gedanken darüber gemacht ein Gewerbe aufzumachen, bin jedoch nie zu einem festen Entschluss gekommen. Vor allem da ich noch minderjährig bin.


Das ist auch nichts, wo es etwas zu überlegen oder zu sinnieren gibt. Man macht es und ist fein raus - oder man macht es nicht und kriegt im Ernstfall Ärger.
 
So wie Sie mir das am Telefon erklärt haben muss man sich nach §19 nicht als kleinunternehmer anmelden wenn man diesen satz nicht überschreitet.

Wenn dies nicht stimmen würd ewas mir das FA gesagt hat dann wäre das eine Fehlinformation.
Ich werde mir das so oder schriftlich geben lassen denn wenn ich es einmal schriftlich habe dass ich damit keine Widrigkeit begehe und mich Informiert habe kann mir nunmal keiner was.

Obwohl es ist ein sehr heißes Thema.
Auf der anderen Seite ok man muss vorsichtig sein auf der anderen Seite weiß man nicht wehn man glauben soll

Grüße Michael
 
QUOTE (musikrecht24 @ Do 13.7.2006, 16:01)So wie Sie mir das am Telefon erklärt haben muss man sich nach §19 nicht als kleinunternehmer anmelden wenn man diesen satz nicht überschreitet.

Das kann durchaus sein, daß sich das in den letzten Jahren bei hinreichend kleinen, nebenberuflichen Beträgen und im Zusammenhang mit den Hartz-IV bzw. den Ich-AG - Regeln verändert hat.

Rufe am besten beim zuständigen Gewerbeamt an, die können dir das verbindlich sagen.
 
Werde ich auch tun, lieber auf nummer sicher gehen.
Aber wieschon gesagt heikle sache das ganze, aber wenn ich Privat Speicherplatz verkufe und kann dadurch 5 KUnden gewinnen die á 0,50 Eurocent (Monatlich, Jährlich 6,00 euro ) zahlen und man das mal 5 (6x5) nimmt kommt dabei 30 Euro im Jahr heraus, wieso soll ich da was anmelden, damit lohnt es sich nicht einmal den Staat zu bescheißen
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Naja wenn Sie was wollen sollen Sie kommen
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Ich schaltge auf meiner Seite auch Teilweiße Werbung um den Speicherplatz zu finanzieren, naja viel bringt das nicht aber jeder Euro zählt.
Und wenn man schon für Bannerwerbung sich anmelden müsste,
Naja ich Kapiere die deutschen gesetze sowieso nicht mehr
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LG Michael
 
QUOTE (musikrecht24 @ Do 13.7.2006, 16:53)Aber wieschon gesagt heikle sache das ganze, aber wenn ich Privat Speicherplatz verkufe und kann dadurch 5 KUnden gewinnen die á 0,50 Eurocent (Monatlich, Jährlich 6,00 euro ) zahlen und man das mal 5 (6x5) nimmt kommt dabei 30 Euro im Jahr heraus, wieso soll ich da was anmelden, damit lohnt es sich nicht einmal den Staat zu bescheißen

Na ja, Du unterschätzt da die Gestaltungsmöglichkeiten:

Jährliche Kosten für deinen Server (und alle anderen Kosten im Zusammenhang mit diesem Gewerbe) kannst Du natürlich mit deinen Einnahmen verrechnen, erst die Differenz ist dein eigentlicher Gewinn (oder Verlust). Und wenn Du dann ein Minus (ein möglichst großes Minus) machst, dann gibt es wohl (ganz legale!) Möglichkeiten, das mit deiner Einkommenssteuerschuld zu verrechnen, so daß Du Lohnsteuer, die bereits abgegangen ist, wieder zurückerhälst.

Das setzt aber bsp. voraus, daß Du innerhalb von fünf Jahren irgendwann einmal Gewinn damit machst - sonst ist es nur noch eine 'Liebhaberei' und wird dir gestrichen.
 
Da stimme ich dir zu.
Naja es geht mir halt nur damit etwas zu den Projekte hinzu zu verdienen damit das Ding auch ein standbein hat, anonsten ist bei mir sowieso alles Just 4 Free.

Nur wenn man schon etwa Free bereit stellt wäre es auch Fair sich nebenbei kleinere einahmen zu gönnen um Wenigstens das Hobby Finanzieren zu können.
Aber dass das so einen "stress" gibt hätte ich auch nicht gedacht, naja mal sehen was das Gewerbeamt dazu sagt, bin mal gespannt.

Sollte ich einmal Irgendwann Kunden haben und wirklich keinere Beiträge verdinen kann man sich über eine Gewerbeanmeldung wirklich gedanken machen und es versuchen, im weg steht da ja nichts und ich würde es auch jedem empfehlen.

Aber nocheinmal zurück zu eigentlichen Thema, wenn der §19 dann wirklich zutrifft und es hat so seine richtigkeit (und man kann sich das auch schriftlich geben lassen) dann kann Calimero auch seine Projekte bzw. Finanzen weiter laufen lassen.
Wobei Calimero wiederum mehr einnahmen macht was wiederum egal ist da er womöglich noch unter §19 fällt.

Ich denke hierbei kommt es aber auch auf die Menge an Webseiten bzw. Serviceleistungen, zu viel und schon kann man ärger bekommen.
Bei einer seite dürfte das kein Problem sein aber bei 3 Webseiten kann das doch zu Problemen führen.

Ich muss dementsprechend auch vorischtig sein, auf der einen Seite verkaufe ich Speicherplatz auf der anderen lagert werbung mit Partnerprogramm, das kann genauso ein Problem sein
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Grüße Michael
 
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