Gesetzwiedrigkeit!?

Calimero

Aktives Mitglied
Leider hat mir ein User aus dem Webmasterpark.net Forum angedroht mich beim FA und beim Gewerbeamt zu verpfeifen da ich angeblich eine Gesetzwiedrigkeit begehe/begangen habe.

Mir wird "Steuerhinterziehung" vorgeworfen, da ich meine Webseiten, die ich rein als Hobby betrieben habe, nun ohne bestehendes Gewerbe "verkaufen" möchte.

Deshalb wollte ich nochmal genau nachfragen: Ist das wirklich eine Gesetzwiedrigkeit?

Wenn ja tut es mir leid. Jedoch war mir das nicht bekannt. Schließlich gibt es ja auch viele andere Leute (auch hier im Forum) die Seiten und andere Dienste ohne bestehendes Gewerbe anbieten und verkaufen.

Desweiteren finde ich es auch ziemlich schade einen gleich an die Wand zu malen weil man einen Fehler begangen hat oder über das Thema nicht genau bescheid wusste.

... Nobody is perfect ...
 
schenk sie mir und schick mir eine PM ;-) Eure deutschen Gesetze . . . und wenn Du privat ein Auto verkaufst musst Du auch ein Gewerbe anmelden?
 
QUOTE Mir wird "Steuerhinterziehung" vorgeworfen, da ich meine Webseiten, die ich rein als Hobby betrieben habe, nun ohne bestehendes Gewerbe "verkaufen" möchte.


Ich möchte ja nicht gemein sein, aber auf Abospion.de vermittelst du eindeutig Zeitschriften Abos. Das ist schon eine gewerbliche Tätigkeit. Egal, ob du damit Gewinn machst oder nicht.


QUOTE und wenn Du privat ein Auto verkaufst musst Du auch ein Gewerbe anmelden?


Alles eine Frage der Häufigkeit. Wenn man das zu oft macht, dann ist das evtl. schon gewerblich.
 
QUOTE (Rainer @ Mi 12.7.2006, 18:15)
QUOTE Mir wird "Steuerhinterziehung" vorgeworfen, da ich meine Webseiten, die ich rein als Hobby betrieben habe, nun ohne bestehendes Gewerbe "verkaufen" möchte.


Ich möchte ja nicht gemein sein, aber auf Abospion.de vermittelst du eindeutig Zeitschriften Abos. Das ist schon eine gewerbliche Tätigkeit. Egal, ob du damit Gewinn machst oder nicht.

Die Seiten dort in dem Thread wollte ich immer mal hochziehen, bin jedoch nie dazu gekommen da mir immer die Motivation fehlte. Die Seiten gammeln zur Zeit nur vor sich hin und haben keinerlei Traffic.

Wenn du möchtest kann ich dir wegen Abospion.de auch ein Screenshot vom PP machen. Durch die Seite habe ich keinen Cent eingenommen.
 
QUOTE Alles eine Frage der Häufigkeit. Wenn man das zu oft macht, dann ist das evtl. schon gewerblich.

Ist es nicht eine Frage der Einnahmen bis du das 'neben Einkommen' versteuern musst?
 
QUOTE (grunet @ Mi 12.7.2006, 18:18)
QUOTE Alles eine Frage der Häufigkeit. Wenn man das zu oft macht, dann ist das evtl. schon gewerblich.

Ist es nicht eine Frage der Einnahmen bis du das 'neben Einkommen' versteuern musst?

Sowas meine ich auch gehört zu haben. Ab 400 Euro muss man glaube ich versteuern lassen?
 
In der Schweiz werden solche Nebeneinkommen im Normalfall mit der Steuererklärung eingezogen, wenn das eigene Unternehmen eine Einzelfirma ist. Ab Fr. 75'000.- pro Jahr (ohne Gewähr) muss dann auch die Mehrwersteuer bezahlt werden. Kannst Du das in Deutschland nicht auch mit der normalen Steuer bezahlen?

edit: Nochmal zum Schweizer Gesetz: Eine Einzelfirma kann auch ohne Anmeldung beim Handelsregister geführt werden. Ab Fr. 100'000.- pro Jahr (auch ohne Gewähr) ist eine Anmeldung zwingend.
 
QUOTE (grunet @ Mi 12.7.2006, 18:18)
QUOTE Alles eine Frage der Häufigkeit. Wenn man das zu oft macht, dann ist das evtl. schon gewerblich.

Ist es nicht eine Frage der Einnahmen bis du das 'neben Einkommen' versteuern musst?

Ich rede auch nicht vom versteuern, sondern von Gewerbe anmelden. Und dass muss man schon, wenn man:
- Gewinnabsicht hat
- es nachhaltig betreibt
- am wirtschaftlichen Leben teilnimmt
oder so ähnlich formuliert.

Also, auch wenn du jede Woche 10 Autos mit nur 0,01 Euro Gewinn verkaufst musst du ein Gewerbe anmelden.
 
Ich bin nicht ganz sicher, aber sind die Begriffe "Versteuern" und "in der Steuererklärung angeben" nicht nicht grundverschieden? Wenn ich etwas verkaufe, muss ich es unter Umständen nicht versteurn. Aber in der Steuererklärung angeben muss ich es trotzdem. Mache ich dies nicht, mache ich mich im Prinzip strafbar. Soweit in der CH, in D dürfte es ähnlich oder sogar noch enger verfasst worden sein.

Umgehen kannst Du das ganze, in dem Du die Projekte verschenkst. Dann ist Deinem lieben Freund der Wind aus den Segeln genommen worden und er guckt blöd in die Röhre. Der Vorschlag von vorhin war nicht mal so abwegig . . .. . . .
 
QUOTE (Simon Wälti @ Mi 12.7.2006, 18:23) In der Schweiz werden solche Nebeneinkommen im Normalfall mit der Steuererklärung eingezogen, wenn das eigene Unternehmen eine Einzelfirma ist. Ab Fr. 75'000.- pro Jahr (ohne Gewähr) muss dann auch die Mehrwersteuer bezahlt werden. Kannst Du das in Deutschland nicht auch mit der normalen Steuer bezahlen?

Er hat doch zwei Probleme an der Backe: Kein Gewerbe angemeldet und evtl. Steuerhinterziehung. Ich bin auch eine Einzelfirma und meine Steuer wird auch mit der normalen Steuererklärung, die Unselbständige auch machen müssen, eingezogen. Ich muss halt nur ein anderes Formular ausfüllen. Für das Problem, daß er kein Gewerbe angemeldet hat ist es erstmal egal, ob er überhaupt jemals einen Gewinn gemacht hat oder macht.
 
Ich habe die Webseiten rein als Hobby betrieben und wollte nie was großes drauß machen bzw. sie bewusst auf eine pure Gewinnabsicht auslegen. Spaß war bei mir immer der größte Faktor.

Von daher weiß ich zur Zeit echt nicht wieso der Typ mir da droht.
 
nicht jeder der gewinne erziehlt muss auch ein gewerbe haben, stichwort freiberufler.
könnte mir vorstellen, dass man als seo auch freiberufler ist, ist ja sowass wie berater.
mach dir nicht ins hemd, zur not bist du halt contentautor.
 
QUOTE (jan.detlefsen @ Mi 12.7.2006, 17:38)nicht jeder der gewinne erziehlt muss auch ein gewerbe haben, stichwort freiberufler.
könnte mir vorstellen, dass man als seo auch freiberufler ist, ist ja sowass wie berater.
mach dir nicht ins hemd, zur not bist du halt contentautor.

Um als Freiberufler zu arbeiten, muß man entweder einen der anerkannten 'Katalogberufe' ausüben (Ärzte, Architekten usw.) oder die Tätigkeit muß eine gewisse Schöpfungshöhe haben.

Erstellen von Webseiten, Computerinstallationen / Beratung oder Seo gehört da nicht dazu, sämtliche Einnahmen durch Werbung sind immer gewerblich.

Ich arbeite seit zehn Jahren als Freiberufler. Weil ich bsp. keine Einnahmen durch Werbung habe, erspare ich mir doppelte Erklärungen (als Freiberufler und als Gewerbetreibender). Aber das war in meinem Fall (abgeschlossenes Studium plus hinreichend komplexe Programmiertätigkeiten) unproblematisch.

@Calimero: Wenn du schon länger (im letzten Kalenderjahr) per Zeitungsvermittlung Honorare erwirtschaftet hast, dann melde dich schleunigst beim FA bzw. Gewerbeamt an. Bei hinreichend niedrigen Summen und 'beim ersten Mal' könnte das durchaus noch durchgehen.

Edit: Solange das nur geringe Summen sind, kann es durchaus auch ausreichen, das nur in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Problematisch wird es bsp. dann, wenn Du Einnahmen durch Werbung hast, diese nicht deklarierst, bei der Zeitung eine Buchprüfung gemacht wird und es Rechnungen an dich gibt - das ist dann Steuerhinterziehung, die - aufgrund der Buchprüfung für zurückliegende Jahre - auch erst in einigen Jahren auftauchen kann.
 
Habe keinerlei Einnahmen mit meinen Webseiten gemacht, da diese, wie oben schon geschrieben, zur Zeit brach liegen und kein Traffic haben.
 
du hast dann einnahmen erzielt, wenn du es gewinnbringend verkaufst.
ich glaube gewerbliche tätigkeit ist dann gegeben, wenn man wiederholt zum zwecke der gewinnerwirtschaftung handelt. also ab der zweiten verkauften domain kann man dir gewerbliche tätigkeit nachsagen. wo ja jetzt feststeht, dass man als seo/seitenentwickler nicht freiberuflich handelt.
 
Hallo,
hier gibts Leute die stellen Fragen auf die kommt man nicht, aber das ist gut so dann werfe ich meine gerade mal hier herein wenn niemand etwas dagegen hat.

Ich kenn eine Seite die Betreibt Webhosting und das im ganz Großen stel.
Was ist wenn sich aber dieser "Webmaster" bzw. Hosting Service auf §19 (1) beruft ?
So wie ich den Theard gelesen habe darf das nicht sein und er "muss" sich anmelden.

Aber was mir auch neu ist, mit Werbung Geld verdinen und dabei Steierlich anmelden.
Ich denke dabei kann man sich ja auf §19 (1) berufen wenn es unter dem dem Satz bleibt !
Sonst hätte ja dieser § keine bedeutung.

Grüße Michael
 
Auszug aus dem UStG:
(1) 1Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland........ nicht erhoben, wenn der.......Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro ...... nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro ......voraussichtlich nicht übersteigen wird.


§ 19 UStG. besagtdoch, das du keine MwSt. ausweisen darfst, sie aber auch nicht gegenüber deinen Ausgaben geltend machen kannst. Und diese Befreiung ist auch auf Friewilligenbassis.(korrigiert mich wenn ich Mist schreibe)

Gruß Ronny
 
Verschenke das Projekt in die CH. Und dann lass das Projekt verkaufen... Dann verkaufst du auf Ebay irgenden einen Liebhaberschrott mit NULL Wert. Derjenige der die Seiten geschenkt bekommen hat kauft dir die Wertlose Briefmarke auf Ebay ab und alles sollte im Lot sein.
 
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