Gedanken zu Partnerprogrammen

Wo keine Mehrwertsteuer ausgezahlt wird kann auch keine Umsatzsteuer einverlangt werden. Wenn der Leistungsempfänger im Ausland ist, fällt auch keine Deutsche Mehrwertsteuer an. Die Mehrwersteuer bzw eben die Umsatzsteuer hat dann der Leistungsempfänger im jeweiligen Land selber abzuführen.
 
Hallo hk,

danke das du mich da in einfachen kurzen Sätzen so aufgeklärt hast!
Diese Steuerschuld Umkehr, da blickt man ja nicht durch...

viele grüße
micky
 
QUOTE (micky @ So 24.10.2010, 15:19) @hk,

wenn das unter "nicht steuerbare Umsätze" fällt, dann darf das Finanzamt dann von mir ja keine Umsatzsteuer erheben richtig?

steht das "steuerbar" oder "versteuerbar"

Wenn ein Produzent mit 5 Produktionslinien Morgen nur 3 laufen läst, obwohl Aufträge für 5 Linien da wären
dann "steuert" er selbstentscheident eine minderproduktion


Wenn ein Autohersteller seine Linien absichtlich weniger laufen läst, dann steuer er selbst seine Umsatzminderung

Wenn Kunden nur die Serienwagen bestellen und keine Zusatzaustatung, dann "steuert" der Kunde die Umsatzminderung
(Der Chef kann den Kunden nicht zwingen ... für denn Chef ist der Zusatzaustatungsumsatz "nicht steuerbar" bzw nur bedingt durch Werbung)
 
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QUOTE (800XE @ So 24.10.2010, 16:11) steht das "steuerbar" oder "versteuerbar"


Bei mir steht "Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)"..

 
Hallo

@hk,

nicht das ich es nochmals durcheinanderbringe;

Du schreibst ja selbst,. das der Leistungsempfänger selbst die Umsatzsteuer im jeweiligen Land abführen muss.

Und der Leistungsempfänger ist ja der affiliate weil er eben Leistung erbringt in Form von Bewerben eines Produktes und dafür Provisionen erhält.

Müsste mir jetzt mal ein Buchhalter die Konten nennen, für Provisionen und die Konten für Werbekostenzuschuss, ob da das Finanzamt einen Unterschied macht?

viele grüße
micky
 
Meine Erfahrung als Schweizer Firma, die sich beteiligt an Schweizer Partnerprogramm ueber ein deutsches affiliate Netzwerk.

Die deutsche Mehrwertsteuer würde mir noch draufgezahlt, wenn ich eine deutsche Firma wäre mit einer deutschen
Mwst. Nummer.
Da die deutsche Mehrwertsteuer auf jeden Fall geschuldet ist, wird diese offenbar vom deutschen affiliate Netzwerk ans deutsche Finanzamt bezahlt.

Bsp. E-Shop X vergütet 10% für Sale.
Ich mache Werbung für den E-Shop X auf meiner website mit dem Link des deutschen affiliate Netzwerkes.
Es kommt ein Kauf von 1000 CHF zustande.
Mir werden 100 CHF gutgeschrieben und auch ausbezahlt.



 
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