Freiberufler

und wenn du noch keine steuererklaerung gemacht hast, wirst du das ganze trotzdem als gewerbe angeben muessen, solltest du dann ueber den freibetrag nicht hinauskommen wirst du auch keine steuern zahlen muessen...aber das entscheidest nicht du nach dem motto: ich gebe das bei keinem an, dann weiss das auch keiner, sondern das entscheidet das finanzamt anhand der zahlen ;-)
 
Hier nochmal meine Fragestellung vielleicht kann mir jemand helfen.

Wenn ich im Monat 500¤ über meine Nebentätigkeit einnehme und 300¤ zb. wieder in mein Projekt stecke, wird das dann als Nebentätigkeit noch gewertet oder schon als Hauptberuf wo ich Steuern zahlen muß da ich über 400¤ Eingenommen habe?

Kann ich eigendlich als Nebenbrufler auch Rechnung ausstellen und muß ich eine Steuererklärung schreiben?

Man so viele Frage die mir noch durch den Kopf jagen. ABer schließlich will ich ja nix überstürzen.

LG Brian
 
Hallo,

das was du in Dein Projekt steckt sind Ausgaben.

Dein Gewinn wird folgendermasser berechnet.
Einnahmen - Ausgaben = Gewinn.

Wenn du also 1000 Euro Werbeeinnahmen hast und 500 Euro in Werbung investierst und noch 50 Euro Kosten für Hosting usw. hast, beträgt der Gewinn 450 Euro.
Auch Büromaterial usw. kannst du als Kosten von den Einnahmen abziehen.

Rechnungen kannst Du auch als nebenberuflich Selbstständiger ausstellen.

Einkommensteuererklärungen musst du ohnehin abgeben, egal ob du selbstständig bist oder nicht. (Bei Einnahmen unter rund 7600 Euro fallen noch keine Steuern)
Die 7600 Euro beziehen sich allerdings auf deine Gesamteinnahmen. (Geld vom Amt + Gewinne aus Selbstständigkeit)

 
QUOTE (Brian Folte @ Do 5.10.2006, 15:47) Hier nochmal meine Fragestellung vielleicht kann mir jemand helfen.

Wenn ich im Monat 500¤ über meine Nebentätigkeit einnehme und 300¤ zb. wieder in mein Projekt stecke, wird das dann als Nebentätigkeit noch gewertet oder schon als Hauptberuf wo ich Steuern zahlen muß da ich über 400¤ Eingenommen habe?

Kann ich eigendlich als Nebenbrufler auch Rechnung ausstellen und muß ich eine Steuererklärung schreiben?

Man so viele Frage die mir noch durch den Kopf jagen. ABer schließlich will ich ja nix überstürzen.

LG Brian

Hi Brian,

ich weiß nicht genau worauf Du mit "Nebentätigkeit" und "Nebenberufler" hinaus willst?

Aus meiner Sicht stellt sich das releativ einfach dar.

Einnahmen aus Werbung/Kleinanzeigen => gewerbliche Tätigkeit => Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung => Buchführung ; im Regelfall erst mal Einnahme-überschußrechnung,

Dort erfasst Du Einnahmen und Kosten

Die Differenz aus Einnahmen und Kosten ist am Jahresende Dein Gewinn, den Du im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung Anfang nächsten Jahres angeben musst.

Falls Einkommensteuer anfällt (hängt von Deinen anderen Einnahmen und von weiteren Faktoren wie Familienstand ab) musst Du diese frühstens im Frühjahr das erste mal zahlen.

Deine Fragen klingen nach "Mini-Job"-Fragen. Das hat hiermit aber gar nichts zu tun, weil Du nicht Angestellter sondern Unternehmer bist.

Immer noch alles unklar?
 
QUOTE (Schwede @ So 1.10.2006, 21:11)

Wenn das Geld sehr kapp ist, ist wahrscheinlich ein nebenberuflicher Start an günstigsten. Da in Deutschland Gewerbefreiheit herrscht, kann Dir dass auch kaum jemand verbieten, man muss es nur dem Arbeitgeber (oder Arbeitsamt) mitteilen.
Ein Arbeitgeber kann eine selbstständige (oder freiberufliche) Nebentätigkeit nur dann untersagen, wenn sich die Tätigkeit negativ auf den Hauptberuf in seiner Firma auswirkt oder wenn die Tätigkeit eine direkte Konkurrenz darstellen würde. (Sprich - Du würdest ihm die Kunden ausspannen)

Normalerweise hat kaum ein Arbeitgeber (oder das Arbeitsamt) etwas dagegen, wenn man sich in seiner Freizeit am PC ein paar Euro dazuverdient. (Ist auch eine Frage, wie man es verkauft)

Auch für eine freie Nebentätigkeit gilt natürlich die Anmeldung beim Gewerbeamt.

Wegen diesen Beitrag komme ich auf Nebenberuflich. Deshalb war das für mich alles ein bisschen unklar.

Den eins habe ich nun schon rausgefunden gleich Selbständig machen, wäre nix für mich da ich dann doch noch nicht soviel verdiene das es sich lohnen würde.

LG Brian
 
QUOTE (Brian Folte @ Fr 6.10.2006, 9:02)Wegen diesen Beitrag komme ich auf Nebenberuflich.

Nebenberuflich heißt, daß Du einen 20-40-Stunden - Hauptjob hast. Wenn Du derzeit arbeitslos bist, fällt das ohnehin weg, dann ist das eben eine geringfügige Selbständigkeit.

Und das, was da steht, ist mit Vorsicht zu genießen. Bsp. kann die Höhe des Nebenverdienstes beschränkt sein, da die Freizeit (oberhalb 40 Stunden) als Ausgleich zur Arbeit gedacht ist - und nicht dazu, sich da zu verausgaben und dann im Hauptjob zu schwächeln.
 
Bekomme ich den, wenn ich es als geringfügige Selbständigkeit angebe trotztdem mein Harzt 4 weiter gezahlt bis ich genug verdiene?

Und muß ich den sobald ich meinen Gewerbeschein habe meine Versicherung dann alleine bezahlen oder auch erst ab ein bestimmtes einkommen?

LG Brian
 
die frage ist ja : was ist genug ? im grunde genommen versucht man ja (fuer die steuer) offiziell so wenig wie moeglich gewinn zu machen ;-)

und ob du neben hartz4 ueberhaupt nebenbei und wie lange und wieviel gewerblich verdienen darst kann dir am besten das arbeitsamt sagen.

allerdings gibts noch einen anderen weg den ich persoenlich als viel besser ansehe. Wenn man sich aus der arbeitslosigkeit heraus selbststaendig macht gibts verschiedene foerderungen vom arbeitsamt (war mal ich-ag) heisst jetzt gruendungszuschuss...evtl. solltest du das mal in betracht ziehen (der vorteil ist: klappt das mit der selbststaendigkeit nicht, verlierst du deinen anspruch auf hartz nicht)

http://www.gruendungszuschuss.de/index.shtml

 
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