Flaschenpost/Bottlemail

200motels

Aktives Mitglied
Folgendes: Ein sehr guter Freund von mir hat seit Jahren die Domain http://bottlemail.de/

Auf dieser Seite kann quasi jeder eine Flaschenpost (also elektronischen Text) ins Internet werfen.


Nun hat er Post bekommen vom Anwalt einer Firma deren Adresse www.deine-flaschenpost.de lautet. Diese Fime betreibt einen Geschenke und Reiseladen soviel ich gesehen habe.

Nun möchte diese Firma die Domain bottlemail.de von meinem Freund habene weil sie glaubt sie hätte ein Recht darauf, so zumindest hat es mir mein Freund, noch ziemlich aufgewühlt , erzählt. Ausserdem will der Anwalt eine Summe knapp unter 500 Euro.


Ich kenn mich da nicht so aus mit Recherche, im Internet habe ich keinen Hinweis gesehen dass es einen Schutz gibt auf das Wort bottlemail oder bottlemail.de

Wie ist eure Meinung, hat die Firma ein Recht auf die Domain nur weil sie selber (laut Text auf deren Seite) die Marken "Flaschenpost" und "Message in a Bottle" geschützt hat ?

Kann einer von euch das mal mal recherchieren bitte ?

Und was soll mein Freund tun ? Die Domain hergeben nur weil Flaschenpost auf englisch bottlemail heisst ?
 
QUOTE (200motels @ Fr 19.06.2009, 13:04)Ein sehr guter Freund von mir hat seit Jahren die Domain http://bottlemail.de/

Entweder bist Du selbst dein guter Freund - oder Du solltest deine Signatur ändern: Nur Links zu eigenen Projekten in der Signatur.

Ansonsten ist flaschenpost != bottlemail != "Message in a bottle".

Oder soll ich alle Domains einkassieren, wo irgendwo Sql, Xml, Server, Daten im Domainnamen vorkommt? Da wäre ich ja schwerst beschäftigt.
 
hier kannst du recherchieren:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

"bottlemail" liefert kein ergebnis und bei "flaschenpost" gibt es u.a. in wuppertal einen verein, dem die marke gehören soll. ich würde einen patentanwalt befragen, inwieweit der markeninhaber überhaupt berechtigt ist und was bottlemail mit flaschenpost zu tun hat.


 
Ich habe die Domain vor ca. 15 Jahren gekauft und vor einigen Jahren meinem sehr nahestehendem Bekannten überschrieben. Der ist jetzt natürlich von diesem Geschenk nicht mehr sehr erfreut.

Ich habe vorzhin den Besitzer von Flaschenpost.de angerufen, der hat damit nichts zu tun und wurde in der Vergangenheit auch sehr oft von Leuten angebragen die ihm teilweise mit 100 000 Euro Strafe drohten. er meinte dass alleine schon die Tatsache dass wir die Domain schon sehr sehr lange haben ein Grund ist dass "wir" sie behalten können.

Ps: Anwalt fragen ist leicht dahergesagt, denn Anwälte wollen immer Geld. Und das fehlt mir chronisch !
 
Also, nun habe ich das Schreiben vor mir, und es ist ein wenig anders als zunächst geschildert.

Hier der gekürzte Text:

Sehr geehrter Herr .....

die Firma Flaschenpost Ltd ist ausschliessliche Lizenznehmerin an mehreren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt registrierten Wortmarken Flaschenpost, im besonderen der Marken mit dem Aktenzeichen 30306735.7 und 399 656 27.8. und in Folge der ausschliessenden bla bla bla...
Die Marken Flaschenpost bieten u.a. Schutz für bla bla bla und Kommunikationsplattformen im Internet , elektronische Nachrichetenübermittlung, E-Mail Dienste, Unterhaltung

Wir werden aufmerksam auf die Tatsache, dass Sie unter der geschützen Bezeichnung Flaschenpost bla bla bla und Kommunikationsplattformen im Internet, elektronische Nachrichtenübermittlung, E-Mail Dienste, Unterhaltung wie sie aus beiliegenden bla bla bla nachvollziehen können.
Wir sind nicht gewillt.. bla bla bla....zu dulden. Bevor wir ..bla bla bla...kostenpflichtige Abmahnung... bla bla .. Schadensersatz bla bla bla Landgericht bla bla .. bieten wir Ihnen an, nachträgliche eine Lizenz zu erwerben...
Dieses Lizenzangebot umfasst die gesamze Zeit der Schutzrechtsvergangenheit in der Vergangenheit.

Es liegen noch ein paar Seiten Beweismaterial bei von Bottlemail de auf dem u.a. zu lesen ist:

"Bottlemail.de - das beste Flaschenpostsystem der Welt" oder "Flirte doch mal per Flaschenpost"


und dann liegt noch eine Rechnung über 416 Euro dabei als Lizenzgebühr die zu zahlen sind für die Vergangenheit , sowie eine Unterlassenserklärung über 5001 Euro die Fällig sind wenn in der Zukunft weiterhin das Wort Flaschenpost verwendet wird... .....



Nun ist es nun mal so dass Bottlemail.de als Bottlemail.de auftritt, und der Text Flaschpost lediglich erklärendes Beiwerk ist, deswegen ist es völliger Schwachsinn dass das Wort Flaschenpost nicht auf der Seite erscheinen darf, nach dieser Logik darf ja niemand im Internet das Wort Flaschenpost schreiben, oder wie seht ihr das ?

Bin sehr gespannt auf eure Meinung und euren Rat !
 
Also nur so ganz offtopic - meine private Meinung:

(1) Ist das jetzt eine Abmahnung oder ist das irgendein privates Schreiben? Auf ersteres solltest Du reagieren, zweiteres kann in die Ablage P.

(2) Wenn ich mir die Domain und diesen Brief ansehe: Der Reiseshop ... ist bloß Affili, die letzten News sind ein Jahr alt. Das sieht aus wie eine Limited gegründet zum Abmahnen - natürlich suchen die sich bloß die kleinen raus.


Für richtige Abmahnungen müssen gewisse Formen eingehalten werden - die findest Du im Internet. Das da sieht mir nicht sehr überzeugend aus. Da sollen sie erst mal nachweisen, daß sie damit wirklich geschäftlich aktiv sind.


PS: Derselbe 'Direktor' hat die Domain spar*kling-gol*d.de - da kann man mal kräftig lachen - oder heulen oder den Kopf schütteln. März 2009 ist jedenfalls längst schon vorbei.
 
"Flaschenpost" ist in der Tat eine registrierte Marke, haben sogar mehrere Personen in unterschiedlichen Klassen registiert. Nur sehe ich nie als Inhaberin diese Flaschenpost Ltd. Die Marke mit der genannten Nummer gehört diesem Flaschenpost Verein. Und wie es ausschaut gibt es sogar Einsprachen, sprich die Gültigkeit der Marke steht auf der Kippe.

Also dieser Fisch stinkt schonmal gewaltig. Wie mir scheint versucht da eine windige Firma auf dubiosen Wegen zu Geld zu kommen.

Dass aber durch eine Registration eines deutschen Begriffes auch gleich die englische Uebersetzung geschützt sein soll habe ich noch nie gehört. Das dürfte nicht zutreffen.

Grundsätzlich wundert es mich, dass ein gängiges Wort wie "Flaschenpost" überhaupt einen Markenschutz erhalten kann.

 
Jetzt habe ich auch mal in dem Markenregister gesucht.

Diese Aussage aus dem Impressum

QUOTE Die Namen Flaschenpost und Message in a Bottle sind eingetragene, geschützte Marken.


mag ja stimmen - aber da steht ja nirgendwo, daß diese Limited der Markenbesitzer ist. Das wird - ohne Nachweis - in dem Schreiben behauptet.

-> Ablage P.

Wenn das vor Gericht gehen sollte, dann müßte erst einmal der Anspruch auf diese Marke nachgewiesen werden. Aber wie - wenn die Marke anderen gehört?
ohmy.gif
 
Der Schutz der Wortmarke "Flaschenpost" besteht nicht, da es sich um einen geläufigen Begriff handelt.
(das ist aber nur meine persönliche Überzeugung, für die ich keine Verantwortung übernehme)

 
Danke schon mal für die ersten Einschätzungen.

Es war in der Tat ein mehrseitiges Einschreiben.

Fakt ist aber dass wir die Bottlemail.de schon mehrere Jahre haben, ich schätze mal so 15 Jahre mindestens, und ich bezweifle stark dass der Gesetzgeber von mir verlangt dass ich alle paar Tage checke ob irgendwelche Wörter auf der Webseite Bottlemail.de gerade geschützt worden sind.

Ich drehe ja auch nicht den Spiess um um und such mir Wörter von seiner Webseite aus, schütze sie und verlang dann Kohle von ihm.

Es geht übrigens nicht mehr um den englischen Begriff "Bottlemail", es geht darum das auf Bottlemail.de steht: Schmeis doch mal eine Flaschenpost ins Internet. Und seit bestehen des Markenschutzes ist ja nun verboten das Wort Flaschenpost zu schreiben.....
 
QUOTE (200motels @ So 21.06.2009, 02:53) Fakt ist aber dass wir die Bottlemail.de schon mehrere Jahre haben, ich schätze mal so 15 Jahre mindestens, und ich bezweifle stark dass der Gesetzgeber von mir verlangt dass ich alle paar Tage checke ob irgendwelche Wörter auf der Webseite Bottlemail.de gerade geschützt worden sind.

Ich drehe ja auch nicht den Spiess um um und such mir Wörter von seiner Webseite aus, schütze sie und verlang dann Kohle von ihm.


WITZ lass nach.....

a.) Wie Jürgen sagt, wenn es kein offizielles Abmahnschreiben ist.... in den Abfall damit

b.) Wenn eine offizielle Abmahnung kommt, geh den Gang zum Anwalt und dreh den Spiess um.....

c.) Selbst wenn jemand in den letzten Jahren, genau auf deinen Key und deine Tätigkeit eine Marke angemeldet hat, so besitzt du in der Regel die älteren Rechte (da Domain schon länger registiert) und du kommst auch so aus der Nummer raus (gibts nur wenige Ausnahmen)

also mal ganz locker bleiben.

Ric
 
Das Schreiben kommt nicht von einem Anwalt sondern von denen selber, also einer Flaschenpost Ltd.

U.A. sind noch 2 Markeninformationblätter als Druckmittel, das eine betrifft die marke 30306735, auf diesem steht sogar dass ein Widerspruchsverfahren läuft, auf dem anndern mit der Registernummer 39965627 steht dass das Schutzende am 31.10.2009 ist.


Wie sollen wir nun reagieren ?

Frage: Sollen wir tatsächlich das Wort "Flaschenpost" von der Seite Bottlemail.de entfernen (obwohl wir dazu gar nicht aufgefordert wurden)

Frage: Sollen wir denen einen Text zukommen lassen oder gar nicht reagieren ?

Frage: Müsste der Webseitenbetreiber von Flaschenpost.de, der mit Flaschenpost nichts zu tun hat, rein rechtlich auch Geld bzw. Lizengebühren an Flaschenpost.Ltd zahlen?

Ps: Ich hab neulich gesehen dass Naddel sich Ihren Namen hat schützen lassen, ok, dass das geht das kann ich ja noch ein wenig nachvollziehen, aber dass man "Flaschenpost" schützen kann das leuchtet mir GANZ UND GAR NICHT EIN.
Ich kann mir nicht vorstellen dass die mal einen Richter finden dem das einleuchtet.
Noch ein Ps: Ich könnte doch das Wort "Firmenpräsente" schützen und dann von denen eine Lizenzgebühr verlangen weil das auf deren Seite steht....

Was nun ?

 
Schau:

1. Ist es fraglich, ob diese Flaschenpost Ltd überhaupt irgendwelche Rechte besitzt. Gemäss DPMA trifft das nicht zu

2. Scheint die Abmahnung für DE nicht der nötigen Form zu entsprechen, da nicht von einem Anwalt kommend

3. Ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein gängiges Wort wie "Flaschenpost" überhaupt Markenschutz behalten kann

Unterm Strich ist also die Chance, dass diese Flaschenpost Ltd mit ihrem Anliegen durchkommt, total unrealistisch.

Aus obigen Gründen würde ich das Schreiben archivieren und nicht reagieren. Die müssten ja als nächstes Klage einreichen, was aufgrund der Sachlage ziemlich bescheuert wäre zu tun. Wenn Du jedoch zu den vorsichtigeren Zeitgenossen gehörst, dann besuch einen Markenanwalt.
 
QUOTE (retok @ So 21.06.2009, 11:33) 3. Ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein gängiges Wort wie "Flaschenpost" überhaupt Markenschutz behalten kann



Warum das?

Stand nicht irgendwo im Thread das das Wort "Flaschenpost" im Zusammenhang mit elektronischer Post, E-Mail Dienste usw geschützt wurde.

Und sowas sollte wohl möglich sein.
 
QUOTE (Allstyle @ So 21.06.2009, 13:13)
QUOTE (retok @ So 21.06.2009, 11:33) 3. Ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein gängiges Wort wie "Flaschenpost" überhaupt Markenschutz behalten kann



Warum das?

Stand nicht irgendwo im Thread das das Wort "Flaschenpost" im Zusammenhang mit elektronischer Post, E-Mail Dienste usw geschützt wurde.

Und sowas sollte wohl möglich sein.

Es hat mich bereits verwundert, dass das Wort überhaupt eine Eintragung erlangt hat. Ich denke jedoch, vor Gericht liesse sich die Eintragung anfechten und als ungültig erklären lassen.
 
QUOTE (Allstyle @ So 21.06.2009, 13:48) Da bin ich etwas anderer Meinung. Aber ohne ein Gerichtsurteil, sind das eh alles nur Spekulationen.

Vielleicht willst Du Deine gegenteilige Meinung ja auch noch etwas begründen? Wir sind hier in einem Diskussionsforum... Aus Deiner lapidaren Aussage schliesse ich nur, dass Du der Meinung zu sein scheinst, dass Flaschenpost kein generischer Begriff ist und somit schutzfähig. Ein Widerspruch zu Paragraf 8, Abs. 3 des deutschen Markengesetzes:

http://bundesrecht.juris.de/markeng/__8.html
 
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