QUOTE (Dirk Wagner @ Sa 8.7.2006, 18:46)Soweit ich das verstanden habe muß das möglichst unmittelbar zwischen Shopbetreiber und Kunden erfolgen. Kann mich aber auch irren, bin kein Jurist. Und wer in Deutschland FSK18 Artikel versenden möchte sollte sich vorher sowieso besser individuell rechtlich beraten lassen.
Naja, ganz so schlimm ist es nun auch wieder nicht. Neben dem selbstdurchgeführten
F2F per Postident sind auch entsprechende AVS zulässig.
AG Oberste Landesjugendbehörden
Allerdings lauert hier noch ein ganz anderes, böses Foul. Siehe Seite 3 -> II 1.
Pornographische Filme, ab 18 Jahre, sind mit Veröffentlichung automatisch indiziert.
Damit fallen Sie unter das Werbeverbot und dürfen im Zweifelsfall, außerhalb des
geschlossenen Bereiches, nicht einmal benannt werden.
Doch kommen wir zu den AVS Angeboten zurück. Zwar hat man mit dem Einsatz von
diversen AVS, automatisch einen grossen Pool von potentiellen, verifizierten Mitgliedern,
doch treffen wir dort im Regelfall ein gänzlich anderes Klientel.
Weiterhin wird der potentielle Kunde, der nur mal ebend eine entsprechende DVD
erwerben will, sich sicherlich nicht bei einem AVS Anbieter anmelden und dort erst
einmal einen Jahresbeitrag bezahlen. Den Kunden wird der Shopbetreiber wahrscheinlich
niemals wieder sehen.
Im Grunde kann auf die selber durchgeführte Altersverifikation nicht verzichtet werden.
Ob per Postident oder per Q-Bit, hier kommen Kosten auf den Shopbetreiber zu, die er
nicht so einfach an den Besucher weitergeben kann.
Allerdings kann man diese Situation auch für das Marketing nutzen. Einige meiner Kunden
verfahren nach der Vorgehensweise, die Kosten für die Altersverifikation trägt der
potentielle Kunde und erhält dafür einen gewissen Preisnachlass bei seinen nächsten
Bestellungen. Hierduch ist bereits eine gewisse Kundenbindung gegeben. Es kommt
halt nur darauf an, wie der Kostenfaktor Marketingtechnisch verpackt wird.