Diskussion: Domains vermieten, verpachten?

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Diskussion zum Artikel Domains vermieten, verpachten?
in der Kategorie
Domainhandel

Eine gute Alternative zu einem Kauf/Verkauf ist die Verpachtung einer Domain.

Als Faustregel gilt: Der jährliche Pachtzins soll etwa einen Zehntel des Domainwertes betragen. Hat eine Domain also beispielsweise einen Wert von 4500 Euro, so wäre ein jährlicher Pachtzins von 450 Euro angebracht.

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Hab da mal eine Frage zum Wohis Status von Domain.
Ist eine Domain an eine RA GbR aus natürlichen Personen vergeben und diese möge an eine RA–GmbH verpachtet werden, kann eine ordentliche maschinenkausale E-Mailprüfung welche den Wohis mit dem Iststautus der Domain des zukünftigen Pachtobjektes korreliert leicht zum Maschinenfehler 263a StGB führen. Das aber nur wenn ein Netzwerk über eine kausale Firewall alias §Firewall verfügt. Ist daher ein Abgleich des Wohis Inhaber und Eigentümer Rechtsstatus erforderlich um innere Rechtssicherheit zu erzielen und zu gewährleisten?

Hochachtungsvoll,

  §
 
QUOTE Als Faustregel gilt: Der jährliche Pachtzins soll etwa einen Zehntel des Domainwertes betragen. Hat eine Domain also beispielsweise einen Wert von 4500 Euro, so wäre ein jährlicher Pachtzins von 450 Euro angebracht.


Wie kommt Ihr auf so eine Fausregel?

Gruß Dirk
 
QUOTE (MarcoE @ Mo 7.01.2008, 13:21)mein ehemaliger Arbeitgeber ist spezialisiert auf Domainpacht:

Domainpacht24.com

Gruss Marco

Hallo Marco,

die AGB Ihres ehemaligen Arbeitgeber weist keine Hinweise darauf auf, ob in dieser Sache hinreichend rechtliches Fachwissen besteht.

Gruss

Michael Frithjof Müller
 
Es sind auch dort Domains gelistet, welche angeblich bereits verpachtet sind - welche dann aber nur auf eine Parkingseite von UD weiterleiten, wo steht, dass die Doamin erst registriert wurde (oder so ähnlich)

Gruß Dirk
 
Wer ist so blöd und pachtet eine Domain, begibt sich also in völlige Abhängigkeit vom Besitzer?
 
Hab mich seither nicht mehr damit befasst, falls Ihr Fragen habt dann bitte direkt an die Firma ...

Wollte Euch nur mitteilen, dass es Firmen gibt die sich damit befassen und sicherlich für Fragen auch Antworten geben können. Was ich noch weiss, dass Vertragliches bzw. Rechtliches alles via Anwaltskanzlei vorgängig abgeklärt wurde.

Gruss Marco
 
QUOTE (mainlink @ Mo 7.01.2008, 12:56)Wer ist so blöd und pachtet eine Domain, begibt sich also in völlige Abhängigkeit vom Besitzer?

wer pachtet?
 
QUOTE (MarcoE @ Mo 7.01.2008, 13:58)
QUOTE (mainlink @ Mo 7.01.2008, 12:56)Wer ist so blöd und pachtet eine Domain, begibt sich also in völlige Abhängigkeit vom Besitzer?

wer pachtet?

Das Problem ist doch nicht der Glaube der natürlichen Personen: das sich der Eigentümer einer Domain, vom Inhaber einer Domai' oder sogar von aktuellen Bezitzer einer D. unterscheidet. Sondern das Wissen der Maschinen wie und wo Sie die rechtlichen Daten der vorgenannten Rechtswerthirarchie finden und auf aktuelle Richtigkeit live abgleichen können.
 
QUOTE Das Problem ist doch nicht der Glaube der natürlichen Personen: das sich der Eigentümer einer Domain, vom Inhaber einer Domai' oder sogar von aktuellen Bezitzer einer D. unterscheidet. Sondern das Wissen der Maschinen wie und wo Sie die rechtlichen Daten der vorgenannten Rechtswerthirarchie finden und auf aktuelle Richtigkeit live abgleichen können.


Sag mal, was soll den das Geschwafel hier, was keiner versteht ????
"Rechtswerthirarchie" und ähnliches - das hat mit verpachten & pachten mit Doains nun absolt nichts zu tun (Gibt es das Wort überhaupt)

Ich kenne mindestens 3 Firmen, welche das Verpachten , Mieten von Domains anbieten und glaub einer davon lebt ganz gut damit.

Gruß Dirk
 
Ich verstehe nur nicht den Sinn des Pachtens. Ich pachte eine Domain, deren Wert zu Beginn gegen Null geht. Durch meine Arbeit wird der Wert gesteigert und dafür darf ich dem Besitzer dann Jahr für Jahr mehr bezahlen. Der Besitzer hat steigende Gewinne ohne Arbeit, ohne mehr Kapitaleinsatz und ohne Risiko... Eine alternative Domain, die dann mir gehört ist eindeutig die bessere Wahl.

 
QUOTE Ist daher ein Abgleich des Wohis Inhaber und Eigentümer Rechtsstatus erforderlich um innere Rechtssicherheit zu erzielen und zu gewährleisten?


Hm, und wie sieht es mit der inneren Rechtsicherheit aus, wenn der Webspace nicht auf dem eigenen, im Keller stehenden Server der GmbH genutzt wird, sondern bei einem Provider, der den Webspace verpachtet?
 
QUOTE ch verstehe nur nicht den Sinn des Pachtens. Ich pachte eine Domain, deren Wert zu Beginn gegen Null geht. Durch meine Arbeit wird der Wert gesteigert und dafür darf ich dem Besitzer dann Jahr für Jahr mehr bezahlen.


Da pflichte ich Dir bei. Ist nicht sinnvoll,
jedenfalls nicht für Dich.
laugh.gif


Jedoch machte es durchaus Sinn, Domains
zu pachten, wenn diese beschreibend sind,
zum Angebot passen und TypIn-Traffic generieren....
 
QUOTE (hajue @ Mo 7.01.2008, 16:13)
QUOTE Ist daher ein Abgleich des Wohis Inhaber und Eigentümer Rechtsstatus erforderlich um innere Rechtssicherheit zu erzielen und zu gewährleisten?


Hm, und wie sieht es mit der inneren Rechtsicherheit aus, wenn der Webspace nicht auf dem eigenen, im Keller stehenden Server der GmbH genutzt wird, sondern bei einem Provider, der den Webspace verpachtet?

Das hat mit dieser Art innerer Rechtssicherheit nichts zu tun.
Hier geht es ausschließlich um die Rechtsform die in Wohis steht
zur Rechtsform die dann tatsächlich von einer Person nat. oder jur.
genutzt werden kann. Habe ich in Wohis GbR und Verpachte an GmbH & Co. KG
dann habe ich ein Gefälle in der Rechtssicherheit gegenüber den Kunden.
Ist eine GmbH Eigentümer und eine OHG Pächter dann habe ich ein
Anstieg der Rechtsicherheit gegenüber der Kunden der OHG.

Die Maschinen des Web können dann kein Kausal–Firewall nutzen wenn
die rechtlichen Daten inkompatibel sind. Um mehr geht es hier nicht.

Soweit ich weis sieht die Wohis keine Pächterstruktur der Domain ad ovo vor.
Auch mehrfache jur. Identitäten bei Eigentümer und Pächter in einer Firma
ist mir bisher in der Wohis noch nicht aufgefallen. Hier ist der Punkt des
Problems mit der inneren EDV Rechtssicherheit der Domainrechte.
Serverort spiele hier keine Rolle.

 
Ich sehe da keinerlei Bedenken.

QUOTE Soweit ich weis sieht die Wohis keine Pächterstruktur der Domain ad ovo vor.


Anhaltspunkte?


QUOTE Habe ich in Wohis GbR und Verpachte an GmbH & Co. KG
dann habe ich ein Gefälle in der Rechtssicherheit gegenüber den Kunden.


-> Dafür gibt es ein Impressum.


 
QUOTE (hajue @ Di 8.01.2008, 00:27)Ich sehe da keinerlei Bedenken.


QUOTE Soweit ich weis sieht die Wohis keine Pächterstruktur der Domain ad ovo vor.


Anhaltspunkte?


QUOTE Habe ich in Wohis GbR und Verpachte an GmbH & Co. KG
dann habe ich ein Gefälle in der Rechtssicherheit gegenüber den Kunden.


-> Dafür gibt es ein Impressum.

Das Impressum der E–Mailheader, wenn es mit der Wohis übereinstimmt und mit dem Impressum der Webseite dann geht auch eine kausale Firewall. Da schreibe ich dann hier: OK!
smile.gif
 
^^

§Firewall / kausale Firewall

Ja, dachte wir gehen vom gegenteiligen Fall aus -> keine Übereinstimmung.

Mir fehlt hier der Bezug zu § 263a.

QUOTE Die Maschinen des Web können dann kein Kausal–Firewall nutzen wenn
die rechtlichen Daten inkompatibel sind. Um mehr geht es hier nicht.


^^

Sind Crawler gemeint? "Maschinen des Web" - welche können, sollen das sein? Warum sollten die Maschinen des Web den kausalen Bezug herstellen - und was hat es § 263a zu tun?

Egal wie stark man auslegen mag: Auf diese Gedanken kommt man nur mit zuviel Rum im Tee, oder?

... Kennen Sie ClusterStar? ...


Es sind keine unwahren Angaben, wenn der Domaininhaber als Domaininhaber genannt wird und im Impressum eine andere jur. Person als inhaltlich Verantwortlicher genannt wird, sowahr dies den Tatsachen entspricht. Somit braucht keine Maschine einen kausalen Bezug herzustellen, oder?


Lustiger Thread.
 
QUOTE (hajue @ Di 8.01.2008, 03:03)^^

§Firewall / kausale Firewall

Ja, dachte wir gehen vom gegenteiligen Fall aus -> keine Übereinstimmung.

Mir fehlt hier der Bezug zu § 263a.


QUOTE Die Maschinen des Web können dann kein Kausal–Firewall nutzen wenn
die rechtlichen Daten inkompatibel sind. Um mehr geht es hier nicht.


^^

Sind Crawler gemeint? "Maschinen des Web" - welche können, sollen das sein? Warum sollten die Maschinen des Web den kausalen Bezug herstellen - und was hat es § 263a zu tun?

Egal wie stark man auslegen mag: Auf diese Gedanken kommt man nur mit zuviel Rum im Tee, oder?

... Kennen Sie ClusterStar? ...


Es sind keine unwahren Angaben, wenn der Domaininhaber als Domaininhaber genannt wird und im Impressum eine andere jur. Person als inhaltlich Verantwortlicher genannt wird, sowahr dies den Tatsachen entspricht. Somit braucht keine Maschine einen kausalen Bezug herzustellen, oder?


Lustiger Thread.

^^ Richtig bei keine Übereinstimmung kann kein Nutzen aus einer §Firewall gezogen werden, denn dann ist was Faul. Und wenn was Faul ist(§ 263a) und es hadelt sich um Werbung, $Phish GmbH & Co. Lim. KG EV oder so dann koste es. Und kosten sind kein Nutzen! Jedenfalls für die Seite bei der sie anfallen.

Die Maschinen im Web sind alle Server und deren staatlicher Datendient sowie alle Maschinen die mit dem www via Datenprotokoll interagieren können.

Rum im Tee? Als Authist, Savant und Rechtemphat? Ich bitte Sie das ist was für normal Menschen. Aber doch nicht für Savant.

Benutzer: Th. Glaubenspilot Frithjof
Thread Vorstellung Frithjof
 
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