Deutsche Abmahnung in der Schweiz

Ja, bei Olaf Tank z. B. ist es auch so, dass Auftraggeber und Anwalt zusammenarbeiten, um durch rechtsmissbräuchliche Abmahnungen und Drohungen Einnahmen zu erzielen. Was sie davon haben? Ängstliche Zahler.
 
Hallo Zusammen

Also, wenn eine Abmahnung in der Schweiz eh nicht rechtsgültig ist (oder doch?), kann jeder der hier so was bekommt eigentlich so ein Teil sofort in den runden Ordner ablegen. Ich bin kein Jurist, aber so habe ich es schon oft im Internet gelesen.
Und wenn ich das auch richtig verstanden habe müsste sich mit der Sache ein schweizer Anwalt beschäftigen. Weiss nur nicht ganz genau, was der denn in die Wege leitet? Strafanzeige wegen Verletzung des Urheberrechtes? Oder schickt der dann auch eine Abmahnung? Kann er ja eigentlich gar nicht, weil es sowas bei uns nur im Arbeitsrecht gibt.
Was macht er dann?
 
Na ja, ich werde sehen was da noch kommt. Werde euch hier immer über die neusten Ereignisse informieren.

Falls jemand noch eine Anregung oder einen gute Rat hat, darf er das natürlich machen.


 
Meine Jungs haben auch schon vor ca. 3 Jahren lästigen Briefen aus D bekommen!
Und damals waren die 9, 11, 15 und 17 Jahre alt gewesen…

Anscheinend sollten die was Bestellen. Komischer weise haben eine nach dem anderen bekommen Abmahnungen - Innert 2 Wochen! Ou, ich so was von verrückt...
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Dann habe ich das Bestell-Datum angeschaut – weiss du was? Wir waren alle in den Ferien - Ausland! – und Einbruch zu Hause war auch keine. Also, habe einfach alles ignoriert und? Nichts!


Also keine sorgen...
 
Also wenn ein Kartenauschnitt kopiert worden ist, würde ich an deiner Stelle aufpassen. Für eine einigermaßen große Firma ist es kein Problem einen Anwalt in der Schweiz zu beauftragen. Dann hast du ein Problem.

Wenn du die Karten kopiert hast muss man dich natürlich nach Schweizer Recht belangen. Karte löschen fertig. Danach wird man sich wohl nicht mehr die mühe machen einen Anwalt in der Schweiz zu beauftragen.
 
Es gibt so viele vor allem private aber auch KMU’s Webseiten in der Schweiz wo kann man sehen Katen Ausschnitten. Nicht alle sind sie wirklich bewusst dass es verboten ist, weil es nicht richtig kontrolliert und ordentlich gebüsst wird. Eigentlich, ganz erlich gesagt, verstehe ich dass nicht...
Ich denke dass für Schweizer Anwälte keine interessantes Einkommen ist…
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Mehr Aufwand als Profit!

Frage: Kenn jemand von euch ein Fall in der Schweiz, welche von dem Schweizer Gericht beurteilt würde?

Lösung Karte/Mappe: So weit mir bekannt ist, es gibt da eine einfache Lösung. Man kann eine einfache (selbst gemachte) Skizze abbilden ein Link einbauen zu map24, map.search.ch oder anderen, wo Details zum sehen gibt‘s. Das sollte erlaubt sein. Wenn ich mich irre - bitte um Feedback!

Auf jeden Fall würde ich auf deiner Stelle auch Bild entfernen, abwarten und nicht mal reagieren. Mal schauen wie weit wollen die es wegen ein Bildli ziehen…

 
@ blackshark

Wenn die Seite Deiner Frau eine nicht-kommerzielle ist wird wohl nicht viel passieren. Der entstandene Schaden ist ja kaum zu beziffern. Ich könnte mir vorstellen, dass in diesem Fall mit dem Entfernen des Objekts der Fall ausgestanden ist.

Bei einer gewerblichen Seite könnte das anders aussehen > http://www.ipwiki.de/privatrecht:lizenzanalogie.

Wer fremdes Eigentum (und sei es "nur" geistiges) zum Geld verdienen verwendet soll auch dafür zahlen.

Was wäre, wenn ich Dein Auto als Taxi benutze, und Dir dann, wenn Du mir sagst: "Hey, so geht das aber nicht, das ist meins, dafür zahlst Du oder ich rufe die Polizei" antworte: "Ey Alter, nix passiert, Deine Karre ist noch ganz. Mach hier doch keinen Zwergenaufstand. Hab´ sie nur geborgt. Diebstahl? Häh? Konnt´ ich doch nicht wissen, das Dir das nicht passt. Hast ja nicht mal `nen Zettel dran - "Diese Schrottlaube darf nur mit Erlaubnis des Besitzers bewegt werden. Also: mach mich nicht an, Hänfling, sonst setzt´s was, ich zeig Dich an wegen Nötigung und so, ey!" (bitte nicht böse oder persönlich nehmen, die Geschichte ist mir in natürlich nicht ganz dieser Form aber analog zum vorliegenden Fall und das mehrfach passiert) ?

Kartenverlage, Fotografen, Journalisten, Musiker - die leben von ihrer Arbeit (wie andere Leute auch). Das geht halt besser, wenn man dafür bezahlt wird.

Da darf man ruhig drum kämpfen - find´ ich.

Andere Meinungen?
 
Ich habe selbst (sehr) viele kommerzielle Webseiten und habe daher einen Rechtsanwalt für IT-Recht, der permanent meine Webseiten auf Verstösse überprüft. Ich arbeite im Übrigen selbst als freier Journalist, heute nur noch als Hobby (wegen der lächerlichen Bezahlung) für einige große deutsche Tageszeitungen und mahne auch Verstöße gegen mein Urheberrecht ab und das nicht zu knapp. Das ist, wie ich denke, auch mein gutes Recht. Daher kenne ich mich mit der Materie auch ein wenig aus.

Tatsächlich ist es so, wie mein Vorredner bereits erwähnt hat, dass bei privaten Seiten der anzusetzende Schaden, den ein Unternehmen erleidet, weil beispielsweise ein Teil einer Karte unerlaubt übernommen worden ist, sehr gering ist.

Häufig versuchen Unternehmen, über solche Abmahnungsschreiben einen schnellen Euro zu machen, würden aber niemals wegen der Geringwertigkeit klagen.

Nun wirst du sicher nicht drumerherum kommen, einen Anwalt aufzusuchen: Nicht reagieren heißt Schuldeingeständnis.

Mein Anwalt hat erfolgreich in dem einzigen Fall, indem eine meiner neuen LandingPages zum Kanzleimarketing (www.rechtsanwalt-kanzleimarketing.de) abgemahnt wurde, die Kosten auf 1/5 zu drücken geschafft. Wir haben einfach gesagt, dass zahlen wir und mehr nicht - sonst verklagt uns doch. Sie haben angenommen. Ich hatte in dem entsprechendem Fall bei dieser neuen Webseite kurzzeitig zu Layoutzwecken das Bild einer bekannten Bildagentur eingestellt und einige Tage vergessen über einen Mitarbeiter, dieses durch das richtige Bild via Fotolia auszutauschen...scheinbar genug Zeit für die "Ermittler" der Agentur, das Bild und den Verstoß ausfindig zu machen. Tatsache ist, dass ich anstatt der gefoderten 3750 Euronen nur noch 650 gezahlt habe und das Ding war vom Tisch. (Bei gewerblicher Nutzung!!!!!)

Fakt ist jedoch, dass der RA Anspruch auf Vergütung seiner Leistung hat und er hat Ansrpuch, sich von dem Verletzer des Urheberrechts vergüten zu lassen. Häufig übersteigen die Anwaltskosten den Wert des Schadensersatzes, weshalb viel Rechtsanwälte "scharf" auf Abmahnungen sind. Häufig sind auch die angesetzten Streitwerte völlig überzogen - und darauf fußen die geltend gemachten Anwaltskosten. Doch auch hier gilt: Preis drücken. Kein Unternehmen will wirklich klagen, wird nicht geklagt, bleibt der Rechtsanwalt ohne eine Vergütung - weil viele RAs stillschweigende und nicht erlaubte Absprachen mit den Unternehmen haben, dass im Falle einer Nichtzahlung durch den Abgemahnten dem abmahnenden Unternehmen die Kosten nicht aufgebrummt werden. Das ist nicht erlaubt, aber viele RAs machen das so, um an solche Aufträge der Unternehmen heranzukommen.

Also ist er froh, wenn überhaupt ein bisschen was rüberkommt...also um den Preis verhandeln - aber ein bisschen was wirst du zahlen müssen, auch bei privater Nutzung.
 
Hallo Zusammen

Ich habe wieder Neuigkeiten aus deutschen Landen. Habe gestern wieder einen Brief von meinem Abmahner, besser gesagt von seiner Sekretärin erhalten. Darin ist erwähnt, dass sie gesehen haben, dass der Kartenausschnitt von der Seite entfernt wurde und das sie jetzt diese Unterlassungserklärung plus das Honorar von diesem "Anwalt" wollen. Ansonsten werden sie mich verklagen.
Diese Chance mich zu verklagen hatten sie ja jetzt schon zwei Mal. Wieso haben sie es nicht gemacht?

Naja mal sehen was da noch kommt!
 
keine Rechtsberatung, nur meine Erfahrung
Hi,

interessant, dass diese Anwälte nun auch international agieren. Weshalb holst du dir eigentlich keine Erlaubnis von Map24? Als ich zum ersten "noch einzigen" mal wegen einer Fotographie abgemahnt wurde, habe ich mir sofort die Erlaubnis des Fotographen geholt.

Solche Abmahnungen sollte man keines falls in die Tonne kloppen...

Bevor nichts wirklich eindeutiges vom Gericht kommt, würde ich auf keinen Fall bezahlen! Aber solche hartnäckigen Anwälte, welche mehrere Briefe aufsetzten kenne ich bislang nicht. Am besten ist es, wenn du denen per Einschreiben-Einwurf noch einmal ein Brief zukommen lässt, dass der Inhalt unmittelbar nach dem "Hinweis des Anwalts" entfernt wurde. Dies ist aus meiner Sicht nötig, damit, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt (was es nicht tun wird, denn Abmahnanwälte gibt es zu genüge, die nichts machen) du noch beweisen kannst, das der Inhalt entfert wurde.

Es ist doch nur ein map24 Ausschnitt!!!! Dem Anwalt gehört von Map24 keine Lizenz und es ist auch nicht sein Unternehmen, also füße still halten. Anders wäre es da bei einem Foto "siehe oben". Meine Abmahnung kamm vom Lizenzinhaber der Fotographie, weshalb ich das auch ernst genommen habe!

Also das war mein Rat
Gruß
 
Hi Leutz,


Mit etwas Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnung kann ich nur empfehlen, die Antwort des Vorredners nicht zu beachten.

Reagiert man nicht innerhalb einer gesetzten Frist auf eine Abmahnung und gibt die Unterlassungserklärung nicht ab, dann bekommt man tatsächlich Post vom Gericht - dann ist das Kind aber auch in den Brunnen gefallen. Die gegenerische Seite hat die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. UND DABEI SPIELT ES KEINE ROLLE; OB MAN DEN VERSTOSS ENTFERNT HAT ODER NICHT!!!
Es ist nur wichtig, dass die Verletzung vorgelegen hat und wie lange. Einfach nur ein Foto oder den Kartenuasschnitt zu entfernen bringt da gar nix. Das muss man sogar tun, um nicht noch weiter gegen das Urheberrecht zu verstossen.

Zweitens: Natürlich ist der Rechtsanwalt nicht der Lizenzinhaber - was für ein Quatsch auch dieser Hinweis. Stattdessen ist er vom Lizenzinhaber zur Durchsetzung seiner Rechte beauftragt worden.


Der Beste Weg auf eine Abmahnung zu reagieren, ist eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, in der man zwar bestätigt, das betreffende Urheberrecht nicht mehr zu verletzen, aber gleichzeitig die Zahlung der geforderten Strafe zunächst verweigert. Die Unterlassungserklärung sollte innerhalb der gesetzten Frist abgegeben werden, um der Gegenseite nicht die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung zu geben. Und natürlich der erste Schritt: Auf dem schnellsten Weg zu einem auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt. Bei einer Urheberrechtsverletzung muss gezahlt werden: Kein deutsches Gericht würde dem Urheberrechtsverletzer Recht geben.

Daher: Den Preis auf dem Verhandlungsweg drücken. 2/3 sind durchaus möglich, weil viele Abmahner eigentlich nicht klagen wollen, sondern sich lieber außergerichtlich einigen.
 
Wenn jeder 2/3 zahlen würde, wären alle Anwälte Millionäre!!! Ich würe nicht zahlen, das mit der Lizenz war wohl etwas unkonkret ausgedrückt entschuldigung.

Meine Abmahnung ging zwar vom Anwalt raus, jedoch war auf dem Briefkopf das Logo des Lizenzinhabers, also ein Hauseigener Anwalt sozusagen.
 
Wieso die Anwälte? Wenn ich abmahne, bekomme ich die Lizenzgebühr...der Anwalt kann nach der Gebührenordnung abrechnen.

mfg

 
Tja, sie hätten mich ja schon seit Monaten verklagen können und haben es nicht gemacht. Wieso?

Also, so wie ich das verstanden habe müssten sie eine Anklage hier in der Schweiz machen. Auch dies haben sie bis anhin nicht in die Wege geleitet. Sonst hätte ich ja wahrscheinlich was von der Polizei oder einem Anwalt gehört.

Was ich vermute ist, dass der Schei.... einfach seine Kohle möchte! Nur die wird er von mir nicht einfach so bekommen!
Denn ich weiss, dass er diesen Brief in leicht abgeänderter Form, mehrmals verschickt hat. Und da wird auch ein deutsches Gericht diese hohen Anwaltskosten nicht als gerechtfertigt anerkennen.

Hat noch jemand aus der Schweiz einen guten Tipp??
 
Nimm es mir nicht übel, aber wegen ein paar Bilder lohnt es sich durchaus vor Gericht zu gehen und die paar hundert Euro sind nichts gegen die Beträge die CH Gerichte schon "Bilderdieben" aufgebrummt haben (im Schnitt um die 2000-3000 CHF).
Die Frage ist nur ob der Anwalt die Zeit dafür hat. Anwaltsgebühren können sehr hoch sein und deutlich über der "Entschädigung" liegen.
 
Auf jeden Fall ist es immer so, dass Unternehmen wie Ghetty-Images massenhaft abmahnen und NOCH KEIN Mal vor Gericht gezogen sind. Die hoffen einfach drauf, dass die Leute die Abmahnung zahlen.
 
@Degia
Woher weißt Du, dass Ghetty-Images noch nie vor Gericht gegangen ist?
Nur weil ich nix von meinen Kindern höre bedeutet das nicht, dass sie keinen Unfug machen ...
 
Hallo blackshark
Es sind nun etwa 6 Monate vergangen. Wie sieht es aus oder wie ist es ausgegangen mit dem Anwalt aus DE? Habe auch so ein Schreiben... Danke für jede Info!
 
Nachtrag: NAVTEQ wurde vor einiger Zeit von NOKIA aufgekauft und ist jetzt eine 100% Tochtergesellschaft von Nokia. Kann sich Nokia einen, durch einen Prozess unvermeidbaren, Imageschaden leisten? Goliath vs. David...

NAVTEQ is a wholly-owned subsidiary of Nokia Corporation.
For general investor information, please proceed to http://www.nokia.com/investors.

For information about Corporate Governance, please proceed to http://www.nokia.com/A4944498

To contact the Nokia Board to report a complaint or concern relating to NAVTEQ’s or Nokia’s accounting, internal controls or auditing matters proceed to http://www.nokia.com/A4126365
 
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