Ich habe selbst (sehr) viele kommerzielle Webseiten und habe daher einen Rechtsanwalt für IT-Recht, der permanent meine Webseiten auf Verstösse überprüft. Ich arbeite im Übrigen selbst als freier Journalist, heute nur noch als Hobby (wegen der lächerlichen Bezahlung) für einige große deutsche Tageszeitungen und mahne auch Verstöße gegen mein Urheberrecht ab und das nicht zu knapp. Das ist, wie ich denke, auch mein gutes Recht. Daher kenne ich mich mit der Materie auch ein wenig aus.
Tatsächlich ist es so, wie mein Vorredner bereits erwähnt hat, dass bei privaten Seiten der anzusetzende Schaden, den ein Unternehmen erleidet, weil beispielsweise ein Teil einer Karte unerlaubt übernommen worden ist, sehr gering ist.
Häufig versuchen Unternehmen, über solche Abmahnungsschreiben einen schnellen Euro zu machen, würden aber niemals wegen der Geringwertigkeit klagen.
Nun wirst du sicher nicht drumerherum kommen, einen Anwalt aufzusuchen: Nicht reagieren heißt Schuldeingeständnis.
Mein Anwalt hat erfolgreich in dem einzigen Fall, indem eine meiner neuen LandingPages zum Kanzleimarketing (
www.rechtsanwalt-kanzleimarketing.de) abgemahnt wurde, die Kosten auf 1/5 zu drücken geschafft. Wir haben einfach gesagt, dass zahlen wir und mehr nicht - sonst verklagt uns doch. Sie haben angenommen. Ich hatte in dem entsprechendem Fall bei dieser neuen Webseite kurzzeitig zu Layoutzwecken das Bild einer bekannten Bildagentur eingestellt und einige Tage vergessen über einen Mitarbeiter, dieses durch das richtige Bild via Fotolia auszutauschen...scheinbar genug Zeit für die "Ermittler" der Agentur, das Bild und den Verstoß ausfindig zu machen. Tatsache ist, dass ich anstatt der gefoderten 3750 Euronen nur noch 650 gezahlt habe und das Ding war vom Tisch. (Bei gewerblicher Nutzung!!!!!
Fakt ist jedoch, dass der RA Anspruch auf Vergütung seiner Leistung hat und er hat Ansrpuch, sich von dem Verletzer des Urheberrechts vergüten zu lassen. Häufig übersteigen die Anwaltskosten den Wert des Schadensersatzes, weshalb viel Rechtsanwälte "scharf" auf Abmahnungen sind. Häufig sind auch die angesetzten Streitwerte völlig überzogen - und darauf fußen die geltend gemachten Anwaltskosten. Doch auch hier gilt: Preis drücken. Kein Unternehmen will wirklich klagen, wird nicht geklagt, bleibt der Rechtsanwalt ohne eine Vergütung - weil viele RAs stillschweigende und nicht erlaubte Absprachen mit den Unternehmen haben, dass im Falle einer Nichtzahlung durch den Abgemahnten dem abmahnenden Unternehmen die Kosten nicht aufgebrummt werden. Das ist nicht erlaubt, aber viele RAs machen das so, um an solche Aufträge der Unternehmen heranzukommen.
Also ist er froh, wenn überhaupt ein bisschen was rüberkommt...also um den Preis verhandeln - aber ein bisschen was wirst du zahlen müssen, auch bei privater Nutzung.