Deutsche Abmahnung in der Schweiz

blackshark

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Hallo Zusammen

Ich habe eine Abmahnung von einem Deutschen Anwalt bekommen, weil ich auf der Internetseite meiner Frau einen Kartenausschnitt für den Anfahrtsweg von Map24 reinkopiert habe. Nun will der von mir für sein Schreiben über 650 Euro.

Was kann oder besser gesagt, was muss ich jetzt unternehmen?
Kann der mich in Deutschland verklagen oder muss er es hier in der Schweiz machen?

Bitte um Hilfe.

 
Er muss dich in der Schweiz verklagen, aber auch in der Schweiz ist das Kopieren von Kartenausschnitten strafbar.
 
Hatte ich schon des Öfteren, einfach die Beanstandung entfernen und nichts weiter unternehmen. Falls er dich verklagen will muss er dies in der Schweiz tun.

Gruss
 
QUOTE (blackshark @ Do 16.04.2009, 12:21) Vor allem ist das keine Antwort auf meine Fragen.

Dann hast du wahrscheinlich schon vergessen was du gefragt hast ...

"Kann der mich in Deutschland verklagen oder muss er es hier in der Schweiz machen?"

"Er muss dich in der Schweiz verklagen"

Die Abhmahnung kannst du meines wissens ignorieren, da so etwas nach Schweizer recht nicht vorgesehen ist.
 
Sorry G.P. du hast natürlich recht.

Habe auf den ersten Termin, den er mir gesetzt hat nicht reagiert. Ich hätte da auch nur zwei Tage Zeit gehabt. Nun habe ich diese Woche einen zweiten bekommen mit einer Fristverlängerung bis nächsten Freitag.

Was könnte da im schlimmsten Fall passieren?
 
Gar nichts.
Wenn es kein Einschreiben war, hat der Anwalt nicht einmal einen Zustellbeweis
wink.gif


Wegen so einem Kartenausschnitt wird kaum ein Anwalt vor Gericht gehen... ausser er kann nicht Kopfrechnen, aber das wird er schon können
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Gruss marc
 
War beides nicht eingeschrieben. Aber da habe ich auf deutschen Seiten auch schon viel darüber gelesen, dass es in Deutschland auch nicht üblich ist solche Abmahnungen einzuschreiben und sie kommen vor Gericht auch immer damit durch.
 
Ja aber dieser Anwalt aus deutschen Landen sollte ja das in diesem Fall auch wissen, dass er es gar nicht probieren muss. Wieso macht er es denn trotzdem?
 
Eben.
Es gibt SEHR viele Menschen die aus Unwissenheit zahlen. Egal ob in DE oder CH.

 
QUOTE (TSc @ Do 16.04.2009, 13:48) Eben.
Es gibt SEHR viele Menschen die aus Unwissenheit zahlen. Egal ob in DE oder CH.

Das kann ich bestätigen. Wurde auch schon abgemahnt in der CH. Bezahlt habe ich keinen Rappen bis heute.
 
Keine Sorge. Ich hab auch eine Abmahnung (an meinen 15-jährigen Neffen). Lies Dich mal hier ein, dann wirst Du nur noch über diese Abzockversuche lachen.
 
ich lasse solches zeug den aktenvernichter runter, im besten fall reagiere ich mit einem email.
in der schweiz muss ein entstandener schaden nachgewiesen werden, nur wie ??
wegwerfen und nicht mehr dran denken.

mfg ric
 
jeder der im internet arbeitet hat sicher schonmal so ein netten brief erhalten. ich habe einen ganzen ordner voll - bin ich ein wenig depri nehm ich den ordner hervor und lese ein wenig in den briefen - glaub mir da muss ich sowas von lachen danach gehts mir wieder gut.

in deutschland gibts es anwälte die verschicken pro tag tausende von briefe - die leben von nur solchen abmahnungen. darum gibts viele die merken gar ned das mal nen brief in die schweiz geht.

einfach ignorieren und wende lust hast per mail lachend antworten. es gibt nicht nur hier in der schweiz leute denen man an ihrem iq zweifeln kann sondern auch in teutonien ;p
 
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