aus laufenden SEO Vertrag rauskommen?

@ Sancheck

Ich wollte dich damit keines Falles zu Nahe treten oder deine juristischen Grundlagen erfahren oder so. Du musst dich da auch nicht rechtfertigen mir gegenüber oder anderen gegenüber. Ich denke nur das es ein Thema ist, dass nicht gerade "glasklar" ist und deine Aussagen vielleicht ein wenig detaillierter beschrieben werden sollten. Ich hätte aus deinem Text gelesen, dass es rechtlich keine Probleme gibt, wenn er das Geld über die Bank zurückholt. Das das technisch möglich ist, ist klar. Aber das hättest dann auch so explizit schreiben müssen.

Zu deinen weiteren Aussagen bin ich immernoch anderer Meinung. Das ist simples Vertragsrecht zwischen zwei Personen. Egal ob B2B oder nicht. Fakt ist er hat einen Vertrag begründet durch seine Willenserklärung und der andere hat das durch seine anerkannt. Dadurch ist der Vertrag zustande gekommen.

Der "SEO" hat ein paar Sachen gemacht laut seiner Aussage. Also war er nicht ganz untätig. Und selbst wenn, fehlt es hier eindeutig an der Fristsetzung zur Nachbesserung. Das Telefonat kann man schwer nachweisen, wie ich bereits schon mal geschrieben habe. Und wenn er das Geld einfach zurückbucht, dann geht er einen Vertragsbruch ein und gerät in Verzug der Zahlung, welches die Agentur zur Klage berechtigen würde, unabhängig ob er damit Recht hat oder nicht. Und E-Mail-Verkehr zählt nach gängiger Meinung in Gerichten noch nicht zu Beweismitteln einer Fristsetzungsschrift.

Insofern müsste er die Agentur erst schriftlich gegen Einschreiben/Rückschein oder durch Gerichtsvollzieher auffordern den Mangel zu beseitigen. Und dann hat die Firma noch eine Möglichkeit den Mangel 3 mal zu beseitigen. Erst dann kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Insbesondere liegen andere Rücktrittgründe wie Irrtümer jeglicher Art oder gar arglistige Täuschung nicht vor.

QUOTE Bei Telefonaten gibt es hier sicherlich Probleme (in Ö mit §120 StGb) wobei hier von vielen Gerichten zB Transkriptionen anerkannt werden und hier der Focus auf weiteren Kriterien liegt. So ist es zB ein Irrglaube, dass Telefonaufzeichnungen generell keine gültigen Beweismittel sind, zumeist ist dies richtig. Aber das kann man nicht zu 100% verallgemeinern.


Das Problem ist doch nicht das Anerkennen dieser Sachen die du nennst. Sondern das Problem ist, dass Telefonate von Telefonanbietern ohne Verdachtsmoment in Deutschland gar nicht mitgeschnitten werden dürfen. Du kommst also an die Details vom Telefonat gar nicht ran! Insofern hast du auch keine Beweise und darum geht es doch hier. Er würde sang und klanglos untergehen vor Gericht, wenn er die formellen Wege nicht einhält, sondern gleich das Geld zurückholt.

Und nochmal: Recht haben ist noch immer nicht Recht bekommen in Deutschland!
 
Ja, macht man sich in Österreich auch strafbar eben der §120 STGB, aber da gibts in Österreich einige OGH Urteile, wo das trotzdem als Beweismittel zugelassen wurde. Ansonsten deine Argumentation durchaus richtig.

--> keine Rechtsberatung
 
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