aus laufenden SEO Vertrag rauskommen?

PSVIPCARS

Mitglied
Guten Tag,
vor einigen Tagen bat ich schon um Hilfe und wollte wissen ob meine Seite vernünftig optimiert wurde oder nicht. Mir wurde von den verschiedensten Personen (teilweise selber SEO Profis) mitgeteilt das nichts an meiner Website optimiert wurde. Nach 33 Tagen (in denen ich dachte das die Optimierung in vollen Zügen läuft) wurde mir ein einfacher Text mit teilweise Rechtschreibfehlern mitgeteilt! Nachdem ich dann total sauer eine Mail geschrieben habe bekam ich einen Anruf und dort wurde mir mitgeteilt das Aufgrund eines untätigen Mitarbeiters der die Mail zur Freigabe des zu optimierenden Textes nicht weitergeleitet hat nichts optimiert wurde.
Mir wurde dann versichert das die OnPage Optimierung in 2-3 Tagen fertig sei. Für mich wäre das ausreichend gewesen allerdings hat sich in diesen 3 Werktagen seit dem Anruf Onpage Technisch nichts getan. Ich bekam nur einen Startseitentext zugesandt per Email.

Dann habe ich noch zeitgleich durch Nachforschung heraus gefunden das ein anderen Limousinenservice mit der Agentur zusammengearbeitet hat. Mir wurde geschrieben das die Seite seit dem die "Spezialisten" stark im Ranking abgesunken ist. Nachdem der halb Jahres Verrtrag ausgelaufen ist hat die Website wieder gute die alte gute Position bei Google!

Ich würde jetzt gerne von euch wissen in wie weit so ein Dienstleistungvertrag bestand hat? Getan wurde innerhalb mittlerweile fast 60 Tage fast nicht ausser mir ein paar Backlinks zusetzen ohne mit dem Fundament (Onpageoptimierung) zu beginnen.
Werde morgen das Geld zurück buchen lassen! Mit mir ganz sicherlich nicht! Für untätigkeit gibts kein Geld.

vielen dank

Patrick
 
Welche Leistungen wurden vereinbart?
Ist nachweisbar, dass diese Leistungen nicht erbracht wurden?
Nachfrist etc. gesetzt?
 
Ich würde den Vertrag fristlos kündigen und einfach nicht mehr zahlen.
Dann obliegt es denen ob sie dagegen rechtliche Schritte einleiten oder es dabei belassen.

Im schlimmsten Fall musst Du halt bezahlen und das Geld abschreiben.

Wenn die Agentur so unzuverlässig ist dann wäre es super wenn Du den Namen der Agentur mal nennst.
Vielleicht steckt ja auch Methode dahinter und es gibt noch mehr geschädigte.

Solche Buden bringen die ganze Branche in Verruf.

Grüße
Lollo




 
QUOTE Ich würde den Vertrag fristlos kündigen und einfach nicht mehr zahlen.


Ein Ratschlag, der zu weiteren Problemen führen kann. Da keine SEO-Agentur für positive Ergebnisse garantieren kann, muss der Kunde auch dann zahlen, wenn er mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist – wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist zwar enttäuschend, wenn man Geld aus dem Fenster wirft, aber bei „SEO“ ist so etwas ganz normal. Besser wäre es, wenn man der SEO-Agentur unmissverständlich vermittelt, dass man aufgrund schlechter Ergebnisse ihre Dienste in Zukunft nicht mehr benötigt und vom Vertrag zurücktreten will. Man darf nicht vergessen, dass auch die Agenturen laufende Kosten haben und auf diesen Kosten möchte keine Agentur sitzen bleiben.
 
Hallo
vielen dank Lollo für deine Hilfe.
schick mir mal ne PN dann kann ich dir den Namen nennen. Möchte niemanden unnötig schlecht reden obwohl ich sehr sehr verärgert bin.

Habe mir mal einige Mails von denen anguckt und mir wurde vor circa einem Monat schon erzählt das die ONPAGE Optimierung auf Hochtouren läuft. Jetzt 1 Monat später weiss ich das nichts getan wurde.

vielen dank

Patrick Stanke
 
Gerade bei der Joomla Seite sieht man zB die letzten Änderungen der Artikel. Somit, sieht man ob ueberhaupt was getan wurde. Geht man per FTP auf den Ordner, sieht man die Änderungszeiten der Files. Nur falls es zum Streitfall kommt...
 
Ich tippe drauf, das es hier nur einmaliges Bashing war, und darauf auch nichts folgen wird.
Anstrengender Kunde, der das Angebot nicht richtig gelesen hat, schon mitten in der Anfangsphase schlecht über das Unternehmen in Foren schreibt etc. etc.
Jetzt mal bewusst fies und blöd formuliert, aber bei mir läuten bei sowas die Alarmglocken dafür. Kann natürlich auch ganz anders sein.
 
Ich glaube das es nicht ganz so einfach ist und du das Geld zurückbuchen lässt. Denn Vertrag ist Vertrag und muss in der Branche auch bei Misserfolg gehalten werden. Die Untätigkeit musst du dann sehr detailliert vortragen können falls es vor Gericht geht.
 
Juristisch nein, das problem ist hier sicherlich auch die Beweislast, da es B2B ist, wird die Beweislast beim Auftraggeber liegen.

Aber Lastschrift stoppen, geht sicher.
 
Deine Aussage ist widersprüchlich. Erst sagst du es B2B ist schwierig, dann sagst du das rückbuchen ist unproblematisch. Wenn er es aber tut verstößt er gegen den Vertrag und macht sich strafbar. Es ist ganz klar im BGB geregelt das vor einer Abmahnung ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich ist. Dabei lassen sich Emails und Telefonate schwer nachweisen. Und mehr hat er hier nicht als Argument. Da ist völlig gleichgültig ob der andere nichts gemacht hat.

Im Übrigen rate ich dir dich zu sowas zu belesen bevor du anderen deine "Freizeitsrechtliche" Meinung kundt tust. (Das ist nicht böse gemeint)
 
ist es nicht eigentlich normal dem Kunden ein Protokoll zukommen zu lassen, was genau an der Seite gemacht wurde? Klar kann kein Erfolg garantiert werden. Aber wenn sich auch nach der Nachbesserungsfrist nachweislich nichts auf der Seite onpage tut, kann m.e. der Vertrag schon fristlos gekündigt werden und Gelder zurückgefordert werden.

Mir ist übrigens aufgefallen, dass sich derartige Beschwerden über selbsternannte SEO`s anscheinend in letzter Zeit häufen.
Gruß Ronny
 
Ja aber die Fristsetzung erfolgte seinen Aussagen nach per Telefon oder hab ich was überlesen? Und ein Telefonat nachzuweisen ist mitunter das schwerste was es gibt vor Gericht
smile.gif
 
Stimmt. Bei B2B sollte eine Mängelrüge unmittelbar nach Festellung der Mägel und nachweislich erfolgen sprich- mit Zeitstempel dokumetiert werden. Dies gilt auch für die Frist der Nachbesserung.
Gruß Ronny
 
QUOTE (Ronny84 @ Mi 4.07.2012, 08:33) Deine Aussage ist widersprüchlich. Erst sagst du es B2B ist schwierig, dann sagst du das rückbuchen ist unproblematisch. Wenn er es aber tut verstößt er gegen den Vertrag und macht sich strafbar. Es ist ganz klar im BGB geregelt das vor einer Abmahnung ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich ist. Dabei lassen sich Emails und Telefonate schwer nachweisen. Und mehr hat er hier nicht als Argument. Da ist völlig gleichgültig ob der andere nichts gemacht hat.

Im Übrigen rate ich dir dich zu sowas zu belesen bevor du anderen deine "Freizeitsrechtliche" Meinung kundt tust. (Das ist nicht böse gemeint)

Nein also:
1. Das ist keine Rechtsberatung. Diese dürfen nur Juristen tätigen
2. Es ist nicht widersprüchlich, denn wie ich gesagt habe: Aber Lastschrift stoppen, geht sicher. --> Das beschreibt die technische Machbarkeit und das er dies tun kann.
3. Das stoppen eines Zahlungsbefehls stellt sicherlich zivilrechtl. etwas dar, oder vl. BGB mäßig, aber das hat jetzt mal nicht zwingend eine Straftat zur Folge oder? Welche?

4. Die Rechtslage hat mit der Beweislast mal nichts zu tun, d.h. ob er nun per Mail oder schriftl. entsprechend gemahnt hat, ist für den Sachverhalt (ausser vertragl. anders vereinbart...) unerheblich. Dies ist dann von Relefanz wenn er es vor Gericht beweisen muss, und hier wird Mailverkehr immer gewichtiger gewertet. Bei Telefonaten gibt es hier sicherlich Probleme (in Ö mit §120 StGb) wobei hier von vielen Gerichten zB Transkriptionen anerkannt werden und hier der Focus auf weiteren Kriterien liegt. So ist es zB ein Irrglaube, dass Telefonaufzeichnungen generell keine gültigen Beweismittel sind, zumeist ist dies richtig. Aber das kann man nicht zu 100% verallgemeinern.


Ich denke nicht dass es sich hier um "freizeitrechtl" Meinungen handelt, sondern dass dies durchaus fundiert ist. Komme aus einer Juristenfamilie, und habe "Basiserfahrung", wenngleich ich mir niemals zumuten würde, derartiges final zu bewerten. Obiges von mir geschriebenes (im letzten Beitrag) sehe ich als definitiv richtig an.
 
QUOTE (Ronald Nickel @ Mi 4.07.2012, 08:33) ist es nicht eigentlich normal dem Kunden ein Protokoll zukommen zu lassen, was genau an der Seite gemacht wurde? Klar kann kein Erfolg garantiert werden. Aber wenn sich auch nach der Nachbesserungsfrist nachweislich nichts auf der Seite onpage tut, kann m.e. der Vertrag schon fristlos gekündigt werden und Gelder zurückgefordert werden.

Auch hier aus meiner Sicht die Frage , was man beauftragt:
Ist es vertragsbestandteil dass die Seite besser rankt oder nicht,...?
Wie lange hat der SEO Zeit dafür?

Wegen dem Tätigkeitsprotokoll, ich kann auch nachvollziehen, wenn ein Unternehmer sagt, dass ist mein "KnowHow", ich will das nicht preisgeben. Dafür garantiere ich zB meinem Kunden eine Rankingverbesserung.
So habe ich 1 Kunden, der von mir optimiert wird, der weis nicht wie ich das mache, aber ihn interessieren nur die resultate, und für das bezahlt er mich. Nur wenn die Seite sich verbessert bekomme ich Geld.
Das ist für beide Seiten fair.
 
QUOTE (Ronald Nickel @ Mi 4.07.2012, 08:54) Stimmt. Bei B2B sollte eine Mängelrüge unmittelbar nach Festellung der Mägel und nachweislich erfolgen sprich- mit Zeitstempel dokumetiert werden. Dies gilt auch für die Frist der Nachbesserung.
Gruß Ronny

B2B ist einfach von der Beweislast anders als B2C. Hier muss der Lieferant viel mehr belegen.
 
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