108 Euro für eine WII-Konsolen-Verpackung

Das ist ja so ähnlich wie mit den Abmahnungen: legal aber gemein!

Es wird aber stets Menschen geben, die mit der Dummheit anderer ihr Geld verdienen. Leider.

 
Im Endeffekt hat Ebay nur Interesse am Umsatz - mehr nicht!
Und wenn Ebay mal Angebote löschen sollte, dann nur weil es von irgendwelchen Abmahnanwälten dazu aufgefordert wurde, da sonst hohe Abmahnkosten oder irgendwelche Klagen drohen! Es ist doch nur des Geldes wegen!!!
Was den Käufern gut tut oder den Verkäufern schlecht, das interessiert Ebay doch nicht!!!
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Ich kaufe schon seit Jahren nichts mehr bei Ebay!!!
Und verkaufen muss ich dort auch nichts!! Möchte mich nicht abhängig machen von solch einem "Laden". Sorry aber ich kann Ebay nicht ab ...
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QUOTE (Nico B @ Mo 28.12.2009, 19:44) Wäre mir ziemlich egal, wie die Rechtslage ist... Ebay sollte solche ANgebote untersagen. Es ist ja offensichtlich, dass der Verkäufer hofft, dass sich ein Depp findet, der die Verpackung kauft in dem Glauben er kaufe eine Wii-Konsole.


Finde sowas unmöglich!

Sehe ich nicht so, wer lesen kann ist klar im Vorteil und das ist auch gut so, wer sich einmal soetwas bestellt der liest das nächste mal ganz bestimmt die Beschreibung genau durch.
 
Ganz ehrlich - ich kann es ÜBERHAUPT nicht ab wenn jemand unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder versteckter Formulierungen über den Tisch gezogen wird.

Aber hier wird KLAR und DEUTLICH, farblich hervorgehoben in eindeutiger Formulierung darauf hingewiesen was verkauft wird.
Das ist etwas völlig anderes! Hier kann man dem Verkäufer keinen Vorwurf mehr machen.

Und wenn man es verbietet - wo zieht man dann den Trennstrich?
Es GIBT durchaus wertvolle Verpackungen, grade im Sammlerbereich. Ist das dann auch illegal?
Sorry, aber wenn klar dargestellt wird was verkauft wird - und zwar wirklich eindeutig und gut sichtbar - muss ein solcher Verkauf möglich sein.
 
So denke ich auch, zurücktreten vom Kauf geht ja nicht oder?
Der Verkäufer brauchte vielleicht Geld und dachte sich nichts dabei(möchten man hoffen).
Gab zahlreiche käufe bei eb..., wo man Kartons verkauft hat, finde nicht schlimmes dabei.

Denke das GROSSE Auktionshaus wird sich hüten, solch Angebot zu entfernen, verdienen die doch dran
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Gut dann ist es halt egal...

Trotzdem würde/werde ich sowas als Shopbetreiber nicht dulden. FInd's einfach doof/unsinnig.
 
QUOTE (Nico B @ Di 5.01.2010, 16:34) Gut dann ist es halt egal...

Trotzdem würde/werde ich sowas als Shopbetreiber nicht dulden. FInd's einfach doof/unsinnig.

Was meinst Du jetzt damit?
 
QUOTE Was meinst Du jetzt damit?


Damit meine ich, dass ich als Betreiber einer Plattform, auf der User/Händler verkaufen können was sie wollen, sowas nicht erlauben würde. Ergo würden solche Angebote gesperrt bzw. gelöscht werden.
 
QUOTE (Nico B @ Di 5.01.2010, 19:29)
QUOTE Was meinst Du jetzt damit?


Damit meine ich, dass ich als Betreiber einer Plattform, auf der User/Händler verkaufen können was sie wollen, sowas nicht erlauben würde. Ergo würden solche Angebote gesperrt bzw. gelöscht werden.

Würdest Du auch Leute sperren, die z.B. Bedienungsanleitungen verkaufen?

Wenn einem jetzt die Anleitung fehlt und alles andere hat, ist es doch vom Vorteil, wenn eine dabei ist oder?

Somit steigt doch meißten der Wiederverkaufspreis!!!
 
Wo ziehst du die Grenze?

Was ist mit alten Mattel-Kartons die Sammlerwert haben?
Was ist mit neuen Mattel-Kartons die noch keinen haben aber durchaus welchen bekommen könnten?

Was ist mit Umzugskartons?
Darf ich die zurück schicken wenn die leer sind obwohl ich dachte da wären noch Umzugssachen drin?

(Gut, das letzte Beispiel ist überspitzt, das erste kollidiert aber durchaus mit deinen Regeln.

Also ich halte es für sinnvoller klare Richtlinen für die korrekte Ausschreibung von Waren zu machen als mir auf gut dünken Blacklists für Angebote auszudenken die ich für unmoralisch halte.
 
Das Beispiel mit dem Umzugkartons ist wirklich überspitzt.


Ich sage ja auch nicht, dass meine "Meinung / Denke" das goldene vom Ei ist. Nur ich für mich finde sowas ziemlich unsinnig - Ganz egal wie deutlich er das geschrieben hat.

Denn bei dem beispielhaften Angebot geht es ja weder um Umzugskartons noch Kartons mit Sammlerwert. Ohne dem Verkäufer was unterstellen zu wollen, aber 99% dieser Angebote zielt auf einen Deppen ab der zu wenig liest, was falsch versteht oder oder oder.



Nur meine Meinung.
 
Und die vertrittst du auch gut.
Grade im INet bin ich immer dankbar auf Leute zu treffen die ruhig diskutieren können.


Ich bezweifel auch garnicht das diese Angebote darauf abziehlen jemanden zu finden, der sich den Text nicht durchliest.
Aber ich bin der Meinung das das Angebot einer Leerverpackung AN SICH kein Verbrechen ist, da das durchaus auch ganz normale Gründe haben kann, wie schon geschrieben.

Daher kann ich es nicht an dem Angebotsgegenstand festmachen ohne irgendwann in Grauzonen zu kommen.
Deshalb sage ich, man muss es daran festmachen ob das Angebot klar und eindeutig beschrieben ist.

Und das ist der vorliegenden Fall hier nunmal, besser geht es einfach nicht.

Darum bin ich der Meinung das das Angebot zwar vieleicht vom Hintergedanken des Erstellens moralisch nicht toll ist aber so einwandfrei stehen gelassen werden kann, da die Umsetzung absolut fair und offen ist.

Ab einem Punkt MUSS ich irgendwann verlangen das auch der Käufer zumindest grundlegend weiss was er tut.
Wie ich schon geschrieben habe, wenn jemand Sachverhalte vortäuscht oder versucht etwas zu verschleiern bin ich der Erste der sagt "So nicht!".
aber das wurde hier nirgendwo versucht.
Im Gegenteil, es wurde extra kenntlich gemacht worum es geht.
Wenn der Käufer dann immer noch darauf eingeht kann ich dem Verkäufer auch keinen vorwurf mehr machen.

Was kommt sonst als nächstes?
Das es nicht mehr reicht Warnhinweise auf die Mikrowelle zu machen weil der Nutzer nicht verpflichtet ist sie zu lesen?

Ab irgendeiner Grenze muss man doch auch vom Käufer verlangen das er sich an die Spielregeln hält.
Und dazu gehört nunmal ein Angebot zu lesen bevor man es annimmt.

 
Hast 100% Recht! Eine eindeutige Regel zur formulieren würde mir mit Sicherheit auch schwer fallen.

Ich gehe jetzt mal von meiner fiktiven Shopping-Plattform aus... Dort würde ich solche Angebote, schon vor der Freigabe löschen/ablehnen.

Warum?

Weil sie nicht dem Sinn / Qualitätsanspruch MEINER Seite zusagen/genügen.



Allgemein muss man sich natürlich fragen, was man einem Käufer alles zutrauen kann. Wäre das Thema so leicht, wäre der Verbraucherschutz wohl 3/4 seiner Mitarbeiter los.
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Grüße, Nico



Mein persöhnliches Empfinden:
Wer sich auf Werbeversprechen, Namendreher in Produkten etc. verlässt hat den Schuss nicht gehört. Da es solche Leute aber nunmal gibt, würde ich sie auf meiner Seite vor "zwielichtigen" Verkäufern schützen wollen. Das Ebay dieses "Problem" bzw. Sorge nicht hat, ist natürlich auch logisch.
 
QUOTE Hast 100% Recht! Eine eindeutige Regel zur formulieren würde mir mit Sicherheit auch schwer fallen.

Ich gehe jetzt mal von meiner fiktiven Shopping-Plattform aus... Dort würde ich solche Angebote, schon vor der Freigabe löschen/ablehnen.


Und da ist das Problem - es muss schon irgendwo drann fest zu machen sein welchen Kriterien ein Angebot entsprechen muss um freigegeben zu werden um nicht wieder Post vom Anwalt wegen Bevorzugung oder ähnlichen Scherzen zu bekommen.



QUOTE Wer sich auf Werbeversprechen, Namendreher in Produkten etc. verlässt hat den Schuss nicht gehört.


Und genau da liegt ja der Hase im Pfeffer - hier wurde weder mit Werbeversprechen noch Namensdreher oder sonstigen Betrügereien gearbeitet - hier wurde ganz klar und offen betont "Junge, du kaufst hier den leeren Karton." Und das in roter Schrift ums hervor zu heben.
Und dann muss ich sagen - der Verkäufer hat mit offenen Karten gespielt also hat der Käufer das Angebot auch wenigstens zu überfliegen.


 
QUOTE Und da ist das Problem - es muss schon irgendwo drann fest zu machen sein welchen Kriterien ein Angebot entsprechen muss um freigegeben zu werden um nicht wieder Post vom Anwalt wegen Bevorzugung oder ähnlichen Scherzen zu bekommen.


Sicherlich ein wichtiger & richtiger Punkt. Und dennoch nehme ich mir als Betreiber das Recht heraus, gewisse Angebote zu unterbinden, die nicht zu meiner Plattform passen. Darauf muss man aber natürlich in den AGB hinweisen.
Mag dann von mir aus wrrkürlich erscheinen, aber für meine User/Käufer bietet es glaube ich das bessere Ergebnis - und das ist das Wichtigste.

m.M.n.
 
Ich habe auch schon gebrauchte & abgenutzte Bücher für mehr wie den Originalpreis über den "Ladentisch" wandern sehen...
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Wer die Schachtel für so viel Geld gekauft hat ist doch selber Schuld.

Die Auktion hat mehrere Hinweisse das es sich eindeutig nur um die Verpackung handelt:
- Die Verpackung ist in der Business Rubrik "Schachteln und Verpackungen" eingestellt.
- Im Text steht "Es handelt sich um den Leerkarton!!" in rot und genauso groß (Arial, 24PX) geschrieben wie der restliche Text.
...

Aber mit dem Lesen ist das sowieso so eine Sache auf ebay. Da scheinen sehr viele Analphabeten unterwegs zu sein, die nur in der Lage sind Bilder zu lesen.

Interessant sind bei ebay auch immer so Auktion wie "32 PlayStation 3 Spiele" und im Text steht dann, dass man 1 Spiel sich aussuchen darf.
 
Der Käufer hat sich auch schon zu Wort gemeldet:

QUOTE LÜGNER VON EINER WII DIE LEERE SCHACHTEL FÜR 115€ VERKAUFT BETRÜGER
moXXXXXXXXia 06.01.10 15:29

Antwort von zweXXXXXXXXins (06.01.10 16:32):
Die Bewertung ist eine Frechhheit, man sollte erst lesen und dann bieten.

Nintendo WII Konsole ORIGINAL- VERPACKUNG Neuwertig OVP (Nr.390135495982) EUR 108,00 Artikel aufrufen


http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V...eedbackAsSeller

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