108 Euro für eine WII-Konsolen-Verpackung

Jürgen Auer

Legendäres Mitglied
Via Xing-Fragen gefunden:

108 Euro für eine Nintendo WII Konsole ORIGINAL- VERPACKUNG

http://cgi.ebay.de/Nintendo-WII-Konsole-OR...e#ht_500wt_1182


Wohlgemerkt: Für die Verpackung, nicht für den Inhalt.

Es steht auch ausdrücklich drunter:

QUOTE Ich verkaufe eine Nintendo WII Originalverpackung.

Sie ist wie neu und wurde nur einmal geöffnet.

Es sind auch die Hüllen und Innenkartons vorhanden.

Für Sammler sowie zur Wertsteigerung bei Wiederverkauf.

Versand erfolgt in einem extra Karton.

Es handelt sich um den Leerkarton!!


Die zwei wichtigsten Wörter sind auch in rot.
 
Krass!



Aber ich weiß jetzt was ich mit der Verpackung unseres neuen LCD-TVs machen werden.

Yel Nats
 
http://cgi.ebay.de/PS3-Playstation-3-80-GB...=item439c2954d4

hier eine PS3 Verpackung die bei 110€ steht...

aber es können doch keine Leute sein die wirklich denken es wäre die Konsole, es steht doch alles klar und deutlich in der Beschreibung
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An sich wird es wohl so sein, dass viele nicht richtig lesen.

Trotzdem sollte ein solcher Kaufvertrag doch unwirksam sein nach §119 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html).
Denn er gab ja seine Willenserklärung mit einem anderen Inhalt ab, denn er dachte es handele sich nicht nur um den Karton und gab daher eine Willenserklärung ab, über deren eigentlicher Inhalt er im Irrtum war.

Aber der Verkäufer hat ein Anrecht auf Schadensersatz nach §122 BGB. Die Anfechtung muss ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.


So ist zumindest meine Rechtsauffassung ohne das ich hier eine Rechtsberatung gebe. Könnte man aber gerne drüber diskutieren!
 
Wäre mir ziemlich egal, wie die Rechtslage ist... Ebay sollte solche ANgebote untersagen. Es ist ja offensichtlich, dass der Verkäufer hofft, dass sich ein Depp findet, der die Verpackung kauft in dem Glauben er kaufe eine Wii-Konsole.


Finde sowas unmöglich!
 
Kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand diesen Karton zu diesem Preis kaufen wird!

Solche Angebote halte ich für absurd!
 
jo, ungefähr wie: Kostenlose Nintendo Wii - gratis Notebooks - kostenlose LCD Fernseher - gratis Handys - kostenlose Ebooks
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sorry aber das konnte ich mir nicht verkneifen!
 
Ich habe damit nicht so wirklich Probleme.

Die Kategorie ist eindeutig:


* Business & Industrie > * Produktions- & Industriebedarf > * Verpackung & Versand > * Kartons & Schachteln > * Sonstige


Ich sehe auch keine Verpflichtung für einen Verkäufer, zu schreiben, was er alles nicht verkauft
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QUOTE Ich verkaufe keine Wii-Konsole


Mich wundert dann eher, daß sich da dennoch ein Abnehmer findet. Allerdings gibt es die merkwürdigsten Sammelgebiete - vielleicht spekuliert jemand darauf, daß in ein paar Jahren ein solcher Karton einen gewissen Wert hat - weil alle anderen die Kartons weggeschmissen haben
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QUOTE (Jürgen Auer @ Mo 28.12.2009, 21:59)

Ich sehe auch keine Verpflichtung für einen Verkäufer, zu schreiben, was er alles nicht verkauft
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Mich wundert dann eher, daß sich da dennoch ein Abnehmer findet.

dem stimme ich vollkommen zu
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Wenn jemand SO EINDEUTIG schreibt was er verkauft und die kritischen Teile auch noch farblich hervorhebt kann ich da NICHTS verwerfliches drann finden.

Wer den Angebotstext nicht mal rudimentär überfliegt ist wirklich selber schuld.

 
Ich finde auch, dass man von ebay-Käufer verlangen kann, kurz den Text zu überfliegen. Das würde in dem ausreichen, um zu sehen, dass er nur die OVP kauft.
Klar gibt es Kriminelle, die absichtlich nur die Verpackung verkaufen und das im Kleingedruckten erwähnen.
Dieser Verkäufer hat m.E. nichts falsch gemacht.
Da kann kein Käufer mit Inhaltsirrtum (§119 BGB) kommen. Wer nicht lesen kann, sollte bei ebay nichts ersteigern.
 
QUOTE Ich finde auch, dass man von ebay-Käufer verlangen kann, kurz den Text zu überfliegen. Das würde in dem ausreichen, um zu sehen, dass er nur die OVP kauft.
Klar gibt es Kriminelle, die absichtlich nur die Verpackung verkaufen und das im Kleingedruckten erwähnen.
Dieser Verkäufer hat m.E. nichts falsch gemacht.
Da kann kein Käufer mit Inhaltsirrtum (§119 BGB) kommen. Wer nicht lesen kann, sollte bei ebay nichts ersteigern.



Ach Leute... Mal ganz im Ernst, natürlich ist das gesetzlich ok, aber was bringt das denn? Als seriöser Seitenbetreiber würde ich versuchen solche Dinge zu ahnden oder zu untersagen.

Es bringt doch niemandem was...
 
QUOTE (Nico B @ Di 29.12.2009, 20:20)Als seriöser Seitenbetreiber würde ich versuchen solche Dinge zu ahnden oder zu untersagen.

1. Ebay macht damit Umsatz - je mehr Umsatz, desto besser
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2. Ebay richtet sich an einen Massenmarkt, warum da Spielverderber sein? Für den Ruf einer Premiumplattform wäre es womöglich wichtig, so etwas auszuschließen - aber für eine Massenplattform ist das kein Problem. Durch das Zulassen einer solchen Auktion dürfte Ebay keine Kunden verlieren - durch das Verbieten sehr wohl. Grade auch, wenn man sieht, daß es solche Dinge bereits seit Jahren gibt (Dank an @Duvi für den Link - das war wirklich lehrreich).

3. Das bringt Publicity, Publicity ist immer gut.
 
Ist doch nichts besonderes
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Jedes mal wenn ich bei Ebay nach etwas suche stolpere ich fast immer über Leute die davon die OVP verkaufen...

Die Leute sind halt manchmal zu faul....
 
ich wollte nächste woche meinen keller mal wieder vor all den vielen verpackungen räumen. kartonsammlung nennen wir das. hm.............
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ric
 
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