Zertifikate für Finanzberater

Für Buchhalter kannst du wohl sein Prüfungszeugnis verlangen. Der Rest wird wohl so sein wie in Deutschland zum Beispiel der Begriff Ernährungsberater. So darf sich auch jeder betiteln wie er lustig ist.
 
Nein, es kann sich nicht jeder so nennen wie er lustig ist. Normalerweise müsste jeder Finanzberater auch ein Zertifikat vorweisen können.
 
QUOTE Gibt es für solche Freelancer Zertifikate? Oder anders: Wenn mir jemand eine solche Dienstleistung anbietet, wie kann ich kontrollieren, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt?


In der CH hat sich da so einiges getan in dieser Angelegenheit.
Meist sind diese Freelancer, Makler oder wie auch immer man diese Tätigkeit nennen will auch im Versicherungswesen tätig.

Finanz- und Versicherungsberatungen gehören somit immer zusammen bei einer qualitative guten und seriösen Beratung.

Bei Finanzberatungen sowie auch bei Versicherungsberatungen muss sich derjenige mittels einer Vermittleridentifikation ausweisen können.

Wie es bei reinen "Bankleuten" ist weiss ich nicht genau. Jedoch müssen auch die div. Ausbildungen etc. zum Geldwäscherei Gesetz gemacht haben.

Bei den Versicherungs- und Finanzberatungen schützt man heute den Kunden vor solchen unqualifizierten Beratern. Diese kann man dafür haftbar machen, bei solchen Falschberatungen.

Zitat aus dem neuen Vermittlergesetz, dass seit 01.01.2006 in Kraft ist in der CH


QUOTE Mit dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz VAG, das mit der dazugehörigen Verordnung (AVO) auf 1. Januar 2006 in Kraft trat, werden die Versicherungsvermittler der Aufsicht des Bundesamtes für Privatversicherungen BPV unterstellt.
Die Vermittleraufsicht verfolgt Konsumentenschutz-rechtliche Ziele: Der Versicherungsnehmer soll vor mangelhafter Beratung geschützt werden. Im Falle einer mangelhaften Beratung soll er sich finanziell schadlos halten können.

Der VBV ist vom Bundesamt für Privatversicherungen mit der Umsetzung der Vermittlerqualifikation beauftragt worden. Basis der Zusammenarbeit bildet das "Prüfungsreglement zur Erlangung der beruflichen Qualifikation für Versicherungsvermittler", das das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) auf der Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der zugehörigen Verordnung (AVO) erlassen hat.

Die Tätigkeit der Versicherungsvermittler ist in den Art. 40 bis 45 des Gesetzes und in den Art. 182 bis 190, 213 und 216 der Aufsichtsverordnung AVO geregelt.


Viele Grüsse

Rolf
 
Für die professionelle Vermittlung bedarf es in Deutschland meines Wissens den Gewerbeschein "34C" der übrigens an die 1500 Euro kostet. Leider darf aber jeder Depp, der das Geld für den Gerberschein hinlegt Investmentfonds etc. verkaufen.- ist allerdings auch jährlich bilanzierungspflichtig.

Gruß
Ronny
 
Richtig, in Deutschland gibt es für Makler, Bauträger, Versicherungen, Finanzierer die Bescheinigung nach §34c GewO (Gewerbe-Ordnung). Um diese zu erlangen, muss man eine gewisse Zuverlässigkeit und geregelte Vermögensverhältnisse nachweisen können. Das alles sagt aber eigentlich leider nichts über die fachliche Kompetenz.

Deshalb sollte man bei so etwas auf fachliche Vorkenntnisse achten, vll. durch Ausbildungszeugnisse oder was weiß ich. Das ist in "meiner" Branche auch so. Makler für Immobilien darf jeder werden, ich mache aber eine kaufmännische Ausbilung in dem Bereich, um eben nachher eine gewisse Fachkompetenz nachweisen zu können.
 
Zurück
Oben