Wohnungsbewerbung: rechtlich bindend in CH?

Josh

Legendäres Mitglied
Hallo zusammen

Ich suche momentan eine Wohnung in Bern (CH). Da ich mehrere besichtige und mich wohl auch für mehrere gleichzeitig bewerben werde, wollte ich wissen, ob eine solche Bewerbung bindend ist? Sprich: falls ich für zwei Wohnungen gleichzeitig genommen würde, könnte ich problemlos eine der beiden wieder zurück weisen, solange nichts anderes auf dem Bewerbungsformular steht?

Besten Dank :)
Josh
 
Danke für die Antwort. :)

Nur zur Ergänzung: Auf manchen Bewerbungsformularen steht, dass die Bewerbung bindend ist, und dass ein bestimmter Betrag bezahlt werden muss, falls von dieser zurück getreten wird...
 
QUOTE (Josh @ Mi 5.05.2010, 23:07)Auf manchen Bewerbungsformularen steht, dass die Bewerbung bindend ist, und dass ein bestimmter Betrag bezahlt werden muss, falls von dieser zurück getreten wird...

Das mag ja da stehen :)

Aber Papier ist geduldig.

Im Zweifelsfall müßte der Anbieter das einklagen.

Und dazu müßte es dann Verfahren mit Urteilen gegeben haben. Gab es niemals Verfahren, dann ist das eine eher wertlose Klausel.
 
solange nichts unterschrieben ist (mietvertrag) kann man jederzeit die wohnung ablehnen.

erst wenn man sagt man nimmt die wohnung - dann wäre das ein mündlicher vertrag und der ist bindend. aber eben so ein vertrag wäre wohl gültig aber da er kein papier als beweis hinterlässt wäre so ein vertrag schwer zu beweisen.

so hatte ichs bei meinem jetzigen vermieter. erst nach 2 monate kam der def. mietvertrag und vorher war alles "mündlich"...
 
Eben. Zudem finde ich eine solche Klausel unseriös, bei diesem Vermieter würde ich gar nicht wohnen wollen.
 
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