wie Einnahmen versteuern

joker933

Mitglied
hallo Leute,

Werde durch eine Seite / Projekt Geld verdienen. Ich bin zu einem großen Problem gestolpert.

Da ich bald Gewinne einwerfe muss ich ein Gewerbe anmelden. Das ist ja auch kein Problem.

Die Gewinne werden über den Freibetrag eines Kleinunternehmens sein, so dass ich Steuern zahlen muss.

Doch ich verkaufe ja nichts, sondern nehme nur durch Werbung ein. Wie soll man das versteuern und wann?

Ich hoffe hier gibt es ein paar Experten. Achja, ich fange auch bald eine Ausbildung an und das Projekt läuft dann richtig, wo ich dann das als Nebenerwerbstätigkeit durchführe, aber ich kann das doch nicht noch als Nebengewerbe anmelden, wenn ich höhere Einnahmen mache wie bei einem Kleinunternehmen ?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen
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Ich kenne mich schon ein wenig damit aus, mit den Steuern durch Schule etc.

Ich würde das gerne selber machen, damit ich auch dazu lerne, als das von einem Steuerberater machen zu lassen.
 
Warum keine Ahnung? Weil ich verkaufe ja nichts und muss daher keine UST zahlen. Aber steuern muss ich immer zahlen egal ob ich verkaufe oder durch Werbung Geld einnehme. Doch nur wie? Ich kenne mich bis her nicht mit Werbungeinnahmen aus.
 
Auch wenn Einnahmen ausschließlich durch Werbung erfolgen, sind diese Umsatzsteuerpflichtig. (Sofern die Kleinunternehmerregelung nicht mehr greift).
Werbung zu verkaufen ist eine gewerbsmäßige Tätigkeit.

Das mit der Umsatzsteuer und den Umsatzsteuervoranmeldungen ist allerdings gar nicht so kompliziert.

Ich würde auch zu einem erläuternden Gespräch mit einem Steuer- oder Unternehmensberater raten, der das grundlegende Wissen vermitteln kann.
Danach kannst Du es ja ggf. selbst bewerkstelligen.

Gruss
Schwede
 
Bei den Aussagen - auf jeden Fall als erstes zum Steuerberater.
Ggfls auch nur am Anfang - wenn der es Dir erklärt, kannst Du es danach gewiss auch allein machen

Aber auch Werbeeinnahmen sind im weiteren Sinne Verkäufe - Du verkaufst gewissermaßen Werbeplätze. Wenn die Einnahmen über Kleinunternehmer sind und Du damit umsatzsteuerpflichtig bist vereinnahmst Du auch die Werbeeinnahmen mit Umsatzsteuer...
 
Ein Gewerbe wird in Deutschland NICHT erst angemeldet, wenn Gewinne fließen, sondern wenn bereits die Absicht dazu besteht. Das heißt, dass wohl jedes Finanzamt bei der Anbringung eines Werbebanners eine Gewinnabsicht vermuten wird, d.h., es wird eine Steuererklärung verlangt, auch wenn keine Einnahmen kommen. Aber Du bist ja da sehr optimistisch, dass die Euros kullern, also kannste schon mal eine Umsatzsteuervoranmeldung vorbereiten.
 
Ich weiß worauf du hinaus willst.

Aber das Projekt ist noch in Planung und daher muss man noch kein Gewerbe anmelden, weil man noch keine Gewinne einfährt.

Ja, aber meistens bekommt man ja pro 1.000 Clicks Gewisse € !

Muss man dann jedes mal UST da mit einrechnen?? Das ist ja meine Frage wie man das versteuern muss. Ist doch Schwachsinn bei jeweils ein Beispiel 20 € UST drauf zu packen..
 
In welchem Land lebst Du denn?

Es gibt verschiedene Steuerarten.

Einkommensteuer - Einkommen welches über dem Freibetrag liegt musst Du , wenn Du in Deutschland lebst in Deutschland versteuern.
Das läuft als Einkommensteuervorrauszahlung.
In welchen Zeiträumen Du zahlen musst und wieviel ist abhängig von Deinem Einkommen.

Zu Anfang wird Dein geschätztes Einkommen angesetzt.
Nach der ersten Steurerklärung dann der genaue Betrag auf Basis der Zahlen des Vorjahres.

Umst.
Wenn Du über die Grenzen der deutschen Kleinunternehmerreglung kommst oder
wenn Du von vornherein Dich umsatzsteuerpflichtig angemeldet hast dann heisst es
19 % Umsatzsteuer Vorrauszahlung.


Je nach Höhe des Umsatzes musst Du Quartalsweise oder monatlich Deine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Dazu ist in Deutschland auch ab Mitte dieses Jahres ein Signaturzertifikat notwendig um die dann zwingende authentifizierte Übermittlung durchführen zu können .

Wenn Du Einnahmen aus Eu Ländern hast dann musst Du eine Zusammefassende Meldung machen.

Gewerbesteuer: Wenn Du bestimmte umsatzgrenzen überschreitest.

Wichtig ist das Du in der Anfangszeit den Überblick Deiner Einnahmen behälst und Rücklagen schaffst wenn es dann mal an Steuern nachzahlen geht.
Das ist dann meinst nach der ersten Jahressteuiererklärung. Wenn das Finanzamt genaue Zahlen hat um Dich dann einzustufen.

Daran sind schon viel zugrunde gegangen.

Man kann es selber machen aber ein Steuerberater bringt auch eine Dauerfristverlängerung. Ich glaube wenn man es selber macht dann kannman keine Dauerfristverlängerung bekommen.

Ich würde die Steuer einen Fachmann machen lassen. Die gewonnene Zeit kannst Du doch viel besser in Dein Kerngeschäft investieren.

Meine Ausführung ist jetzt auch nur eine grobe dartellung was zu tun sein könnte.
Es gibt soviel zu beachten.
Du kannst aber auch bei der IHK eine Kurs belegen.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig aufzeigen was es zu tun gibt.

Grüße
Lothar
 
QUOTE Daher auch mein Rat: Ab zum Steuerberater!

auch ich schliesse mich diesem rat an!

zu dem vielen was hier schon erwaehnt wurde, gibt es noch zig andere aspekte:
- evtl. kannst du durch kniffe, geschickte taetigkeitsbeschreibung als freiberufler eingestuft werden.
- was kannst du alles als betriebsausgaben geltend machen. telefon, internet, computer, "sprachurlaub" in spanien
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, usw.?
- ...


und nicht unwichtig. wenn du bald eine ausbildung beginnst, dann musst du deinen arbeitgeber zumindest ueber deine nebentaetigkeit informieren. je nach dem kann er dir die nebentaetigkeit auch verbieten.

und je nach dem wie viel du durch die selbstaendikeit verdienst, kann sich das auch auf die krankenversicherungsbeitraege auswirken.

also es gibt noch viel zu klaeren ....
 
Du musst nicht jedem erklären, dass Du der Meinung bist, mit Deinen Umsätzen die Schallmauer der Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer zu durchbrechen. Gehe da bescheiden und realistisch ran, dann gewinnst Du zunächst etwas zeitlichen Spielraum für Deine Finanzen. Selbst wenn Du die eierlegende Vollmilchsau gefunden hast, versuche es für Dich zu behalten, das muss die Welt nicht wissen. Ebenso gut kann anfänglicher Erfolg auch zum herben Rückschlag führen, ohne dass es Deine Schuld ist.

`ne Erstberatung beim Steuerberater ist in der Regel kostenlos und danach gehste gleich noch zu einem zweiten und lässt das alles erst mal sacken. Ich wünsch`Dir jedenfalls Glück dabei!
 
QUOTE (joker933 @ Do 7.03.2013, 21:33) Achja, ich fange auch bald eine Ausbildung an

He Jungs seit mal nicht so hart mit Ihm,

diese kindliche Naivität ist schon manchmal nervend, leider auch die die danach am meisten verschuldet sind


QUOTE Man kann es selber machen aber ein Steuerberater bringt auch eine Dauerfristverlängerung. Ich glaube wenn man es selber macht dann kann man keine Dauerfristverlängerung bekommen.

und genau deswegen ist auch als Kleinunternehmer ein Steuerberater manchmal hilfreich, wobei man eben auch genau aufpassen muss was der so macht, weil nicht alle haben auch Wirklich Ahnung
 
Als erstes solltest mit deinem Ausbildungsbetrieb klären, ob ein Nebengewerbe überhaupt geduldet wird. Denn dein Arbeitgeber kann das auch ablehnen, wenn es Interessenskonflikte gibt.

Während des Jahres wirst Du am Anfang eine EÜR (Einnahme-Überschuß-Rechnung) führen müßen. Am Ende des Jahres mußt Du eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der alle Einkünfte erscheinen. Sobald Du mit deinen Einnahmen (Gewinn aus Gewerbe und Ausbildungsvergütung) über die Freigrenzen kommst, musst du Steuern zahlen.

Sofern am Jahresende festgestellt wird, dass Deine Einkünfte zu hoch sind, kann es sein das Leistungen wie Kindergeld / Bafög zurückgezahlt werden müßen.

Wenn es sich um Werbeeinnahmen einer Webseite handelt, erhält man in der Regel doch einen Beleg - oder mußt Du dafür Rechnungen schreiben?
 
QUOTE (joker933 @ Do 7.03.2013, 21:43) Muss man dann jedes mal UST da mit einrechnen?? Das ist ja meine Frage wie man das versteuern muss. Ist doch Schwachsinn bei jeweils ein Beispiel 20 € UST drauf zu packen..

Deswegen - ab zum Steuerberater!

Wenn man umsatzsteuerpflichtig ist, wird für JEDEN Umsatz Umsatzsteuer gerechnet.
Vergleich die Kleinbeträge doch mal mit einem 1€-Laden - wenn dort jemand nur einen Artikel für 1€ oder auch 0,50€ kauft - zahlt er auf diesen die MwSt - das selbe gilt bei einem umsatzpflichtigen Unternehmen im Internet für JEDE Einnahme.

Und damit Du über die Kleinunternehmergrenze kommst, musst Du schon SEHR viele Besucher auf Deine Seite bekommen. Je nach Thema und Bekanntheit der Website gibt es da unterschiedliche Beträge pro 1.000 Einblendungen...

Fang es langsam an - und bleib realistisch!
Die Hoffnungen können groß sein - in den meisten Fällen ist die Realität sicher anders...aber auch davon sollte man sich nicht entmutigen lassen und einfach daran arbeiten...:)
 
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