Wichtige Frage zum Thema Screenshot

rhodos

Mitglied
Hallo liebe user,

ich habe folgende frage:
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Wenn ich z.B. einen Screenshot von einer Internetseite mache (z.B.Yahoo,GMX usw.) und diesen dann in der größe 200Pixel*mal90Pixel als Linkbild auf meiner Seite benutze - KANN ES DA PROBLEME GEBEN??? oder darf man das rechtlich gesehen ??? Eigentlich kann man ja sowieso keine Einzelheiten (Texte usw.)
auf den Screenshots erkennen, weil sie ja ziemlich klein sind - vielleicht höchstens das Logo von (z.B:GMX,eBay,Freenet usw.)

Welche Tipps und Erfahrungen könnt ihr mir geben ???

Danke
 
Es gibt dazu einen sehr jungen Fall, erinner mich bitte daran, dass ich das richtige Magazin herauskrame, wenn ich zuhause bin. Es war ein für Thumbshots gefährlicher Entscheid, soweit ich mich erinnern mag.
 
Ok, ich hab mich leider ein wenig geirrt: Es ging dabei um Thumbnails, die sich auf der Originalseite befinden:

Aus Internet Professional 10/2004 (4.05 Euro, sehr empfehlenswerte Zeitschrift)

Urheberrechtsverletzung durch Tumbnails

Die grafische Gestaltung eines Links mittels eines Thumbnails, das sich auf der Originalseite befindet, stellt eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung dar, die der Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf. Mit dieser Entscheidung hat das LG Hambung die Praxis eines grösseren Sumabetreibers, der von seiner Newsseite aus unter anderm mittels Thumbnnails auf die Newsseiten anderer Online-Redaktionen verweist, als unzulässig eingestuft. Thumbnails seien insbesondere nicht mit Deeplinks vergleichbar, die nach des BGH zusässig sind. (LG Hamburg, Az. 308 O 440/03)
 
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