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Würde eine Domain (.ch) registriert, die in Deutschland in ähnlicher Form als DE-Marke eingetragen ist (Beispiel 1000 ist als Marke eingetragen und jemand registriert 1000spiele. Darf man das?
Welches Recht gilt bei Webseiten (Gerichtsstand/Rechtmittel), die in der Schweiz registriert und betrieben bzw. gehostet werden (inkl. .ch Domain+der Besitzer wohnt in der Schweiz)? Deutsches Recht oder Schweizer Recht?
Was macht man sofern eine Abmahnung des Markeninhabers folgen würde, die auf deutschem Recht basiert? Ist eine solche Abmahnung gültig?
Welches Recht gilt bei Webseiten (Gerichtsstand/Rechtmittel), die in der Schweiz registriert und betrieben bzw. gehostet werden (inkl. .ch Domain+der Besitzer wohnt in der Schweiz)? Deutsches Recht oder Schweizer Recht?
Was macht man sofern eine Abmahnung des Markeninhabers folgen würde, die auf deutschem Recht basiert? Ist eine solche Abmahnung gültig?