Was tun bei Insolvenz des Advertiser?

Billigflieger

Aktives Mitglied
Wollte mal um Rat Fragen oder ob jemand Erfahrung damit hat, wenn der Advertiser insolvent geht.
Folgende Sachlage: Es sind Beträge von 2008 und 2009 offen, der Advertiser ist September 2008 insolvent gegangen.

Tritt vielleicht in solchen Fällen auch das Netzwerk in die Zahlungspflicht?
Ist zwar nicht viel Geld, aber auch nicht wenig, aber ein Rechtsstreit lohnt sich in diesem Fall nicht.
 
Ich denke mal das kommt ganz drauf an, wie die AGB des Netzwerks dir gegenüber aussieht.
Du hast, nehme ich an, ja keinen Vertrag mit dem Advertiser, sondern mit dem Netzwerk.
Welches Netzwerk ist es denn - normalerweise verlangen doch alle Vorkasse.

Generell kann man bei Insolvenz aber nichts machen, außer sich mit den anderen Gläubigern in eine Reihe zu stellen.
 
Tradedoubler hat - zumindest meine letzte Info von vor einigen Jahren, als ich die noch aktiv beworben hab - als einziges Netzwerk tatsächlich die dämliche Regel, das Advertiser auf Rechnung zahlen können. Darum gibt es auch nur in diesem Netzwerk solche Probleme.
Da sind schon einige Publisher wegen sowas um ihr Geld gebracht worden.

Sky ist insolvent?
huh.gif

Die Agentur von denen hat noch vor 2 Wochen Werbung bei mir gekauft, aber auch bezahlt.
 
QUOTE (Klabund @ Di 22.02.2011, 18:15) Sky ist insolvent?
huh.gif

Die Agentur von denen hat noch vor 2 Wochen Werbung bei mir gekauft, aber auch bezahlt.

Oder meinst du SkyDeutschland. Den Pay-TV Sender, der nur dank R. Mudroch noch am Leben ist.
 
TD hat diese Klausel in den Publisher AGB:

QUOTE 6.5
Ein Anspruch des Affiliate auf Auszahlung eines Werbekostenzuschusses durch TradeDoubler gem. Ziffer 7 besteht nur, wenn eine die Zahlung auslösende Transaktion durch das Trackingsystem aufgezeichnet wurde, die Transaktion vom Merchant nicht im nachhinein storniert wurde (vgl. Ziff. 7.5) und eine entsprechende Zahlung des Merchant bei TradeDoubler eingegangen ist.


Gerade der letzte Punkt könnte entscheiden sein, wobei ich es eigentlich als Risiko des Netzwerkes betrachte diese Zahlungen einzufordern und es für sehr frech halte das auf den Publisher abzuwälzen ...
 
Grundsätzlich ist die Forderung noch möglich:
Verjährung in Deutschland § 195 BGB: 3 Jahre (ausser Arglist, 10 Jahre)
Verjährung in der Schweiz: i.d.R. 5 Jahre (Ausnahmen vorbehalten)

Ist die Firma aber tatsächlich liquidiert worden, so musst du alles abschreiben.
 
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