Was kann man alles von der Steuer absetzen?

TonyCanneloni

Angesehenes Mitglied
Hallo!

Kann ich, als Versandhändler, folgendes von der Steuer absetzen?

- Versandkosten
- Gebühren bei externen Plattformen (eBay, billiger.de, Amazon, ...)
- Werbeartikel, die umsonst verschenkt werden, im Einkauf jedoch 19% MwSt enthalten
- Serverkosten

Falls euch noch etwas einfällt, her damit!
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LG
 
QUOTE (TonyCanneloni @ Fr 6.03.2009, 13:12) - Versandkosten
- Gebühren bei externen Plattformen (eBay, billiger.de, Amazon, ...)
- Werbeartikel, die umsonst verschenkt werden, im Einkauf jedoch 19% MwSt enthalten
- Serverkosten


Hallo

Eigentlich alles, was du in der Erfolgsrechung als Betriebsaufwand verbucht hast, z.B. Personalkosten, Versicherungen, Abschreibungen, Warenaufwand, Werbekosten, Debitorenverluste, Jahresgebühren von Domainnamen, Kosten für Internet/Telefon/... Anschlüsse, etc.


Gruss
Lenny
 
QUOTE (Lenny @ Fr 6.03.2009, 15:03)
QUOTE (TonyCanneloni @ Fr 6.03.2009, 13:12) - Versandkosten
- Gebühren bei externen Plattformen (eBay, billiger.de, Amazon, ...)
- Werbeartikel, die umsonst verschenkt werden, im Einkauf jedoch 19% MwSt enthalten
- Serverkosten


Hallo

Eigentlich alles, was du in der Erfolgsrechung als Betriebsaufwand verbucht hast, z.B. Personalkosten, Versicherungen, Abschreibungen, Warenaufwand, Werbekosten, Debitorenverluste, Jahresgebühren von Domainnamen, Kosten für Internet/Telefon/... Anschlüsse, etc.


Gruss
Lenny

Danke für deine schnelle Antwort!

Bezieht sich der Warenaufwand auch auf Produkte, die ich Verkaufe? Dann würde die MwSt ja garkeinen Sinn machen.
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Von Aufwänden wird dann jeweils die MwSt abgezogen, oder?
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QUOTE (TonyCanneloni @ Fr 6.03.2009, 14:07) Bezieht sich der Warenaufwand auch auf Produkte, die ich Verkaufe? Dann würde die MwSt ja garkeinen Sinn machen.
rolleyes.gif


Von Aufwänden wird dann jeweils die MwSt abgezogen, oder?
unsure.gif


Produkte, die du eingekauft hast, verbuchst als Warenaufwand inkl. MwSt. gemäss Rechnung deines Lieferanten.

Weshalb soll die MwSt. keinen Sinn machen?
 
QUOTE (Lenny @ Fr 6.03.2009, 15:41)
QUOTE (TonyCanneloni @ Fr 6.03.2009, 14:07) Bezieht sich der Warenaufwand auch auf Produkte, die ich Verkaufe? Dann würde die MwSt ja garkeinen Sinn machen. 
rolleyes.gif


Von Aufwänden wird dann jeweils die MwSt abgezogen, oder? 
unsure.gif


Produkte, die du eingekauft hast, verbuchst als Warenaufwand inkl. MwSt. gemäss Rechnung deines Lieferanten.

Weshalb soll die MwSt. keinen Sinn machen?

Zum Glück hab ich die alle aufbewahrt!
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1. Preis beim Hersteller: 100€ + 19% MwSt.
2. Ich bezahle 119€ und schlage 10€ zusätzliche Aufwände (Versand, usw) drauf.
3. Von diesen 129€ erhalte ich am Ende des Jahres 19% (24,51€) zurück?
4. Schlage meinen Brutto-Gewinn, den ich später Versteuern muss, in Höhe von 20€ drauf.
5. Verkauf an den Endkunden für 129+20 = 149€

Ist das so korrekt?
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Die MwSt wird dann ja immer weiter gereicht und wird erst von dem bezahlt, der sie nicht mehr absetzen kann.
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Gegenfrage:

Bist du überhaupt MwSt.-pflichtig?

Ich weiss zwar nicht wie die Abrechnung der MwSt. in DE gehandhabt wird, aber z.B. in CH kannst du MwSt., die du an Lieferanten gezahlt hast, nur zurückfordern, wenn dein Betrieb MwSt.-pflichtig ist. Die MwSt. Pflicht hat auch Auswirkung auf die verkauften Waren, d.h. wenn du selbst nicht MwSt.-pflichtig bist, dann darfst du auch keine MwSt. bei den Kunden erheben. Frag doch mal bei der Steuerbehörde nach. Die wird Dir sicherlich kompetent weiterhelfen können.

Gruss

Lenny
 
Bei uns in D ist das eigentlich ähnlich. Ohne Umsatzsteuer-ID darfst du keine MwSt ausweisen.
 
QUOTE (dominikh @ Fr 6.03.2009, 15:29)Ohne Umsatzsteuer-ID darfst du keine MwSt ausweisen.

Das ist falsch.

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist nur notwendig, wenn Geschäfte außerhalb von Deutschland im EU-Raum gemacht werden.

Ich habe jahrelang in Berlin gearbeitet, Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt und die USt abgeführt - ohne UST-ID. Erst mit dem Start von Server-Daten und der Aussicht auf Kunden außerhalb von Deutschland habe ich eine beantragt.

@TonyCanneloni: Du scheinst die Frage nach deiner eigenen Kalkulation mit den steuerlichen Fragen zu vermischen. Kläre, ob Du USt-pflichtig bist oder nicht (bzw. ob Du freiwillig optierst).

Ansonsten alle geschäftsbedingten Ausgaben gegen alle geschäftsbedingten Einnahmen rechnen. Dann hängt es noch davon ab, ob Du eine einfache Einnahmen-Überschußrechnung oder eine richtige Buchführung machst, wie das gebucht wird.
 
QUOTE (TonyCanneloni)1. Preis beim Hersteller: 100€ + 19% MwSt.


Du verbuchst aber dann nur die 100€ als Aufwand, die 19 % Umsatzsteuer kannst du als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.
Wenn man davon ausgeht, dass du umsatzsteuerpflichtig bist. Das solltest du klären und, ob du eine richtige Buchführung brauchst oder eine
Einnahmenüberschussrechnung ausreicht.

Zum Beispiel zurück.


QUOTE (TonyCanneloni)2. Ich bezahle 119€ und schlage 10€ zusätzliche Aufwände (Versand, usw) drauf.


Dann hast du 100 € Aufwand durch den Einkauf und schlagst deine 10 € Kosten, die Aufwände darstellen müssen, darauf.
Dann noch eine Gewinnzuschlagsatz - hier also 20 €.

3. 130 € Nettoverkaufspreis. Da du vermutlich an Endverbraucher verkaufst, kommt die UmSt noch hinzu (130*1,19). Also 154,70 € Brutto-Verkaufspreis.

Somit hast du dich bei deiner Rechnung verrechnet, wenn du eben UmSt absetzen kannst. Ansonsten würdest du die UmSt einfach mitrechnen, was du oben gerechnet hast.

1. 119 € Einkaufspreis + 10 €+ 20 € = 139 €, so wird die UmSt als Bestandteil der Ware gesehen.
 
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