Was gehört ins Impressum

mbmm

Mitglied
Immer wieder lese ich hier, was kann besser sein u.s.w. und oft ist das Impressum falsch.
Hier mal eine Ausarbeitung eines Anwaltes zu diesem Thema.
Vielleicht hilft es ja...

QUOTE Impressumspflicht im Internet -
Die Pflicht zur Anbieterkennzeichung nach § 6 TDG und § 10 MDStV
von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - BECKMANN UND NORDA Rechtsanwälte

http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html
 
@mhmm
Guter Anwalt !
Hat irgend jemand 2 Namen im Impressum stehen, hat das Vorteile, dass dann beide gleich haften?
Oder darf man das überhaupt?

Ich betreibe mit jemandem eine Seite, aber nur mein Name steht im Impressum.
Was würdet Ihr mir raten?
 
QUOTE (Andreas Ploetzeneder @ Fr 21.4.2006, 5:41) @mhmm
Guter Anwalt !
Hat irgend jemand 2 Namen im Impressum stehen, hat das Vorteile, dass dann beide gleich haften?
Oder darf man das überhaupt?

Ich betreibe mit jemandem eine Seite, aber nur mein Name steht im Impressum.
Was würdet Ihr mir raten?

Mit zwei Namen wäre es ein GbR nach BGB.
Nach Außen haftet jeder für sich allein (das heißt es kann jeder einzeln Verklagt werden).

Im Innenverhältnis Haften beide entsprechend Gesellschaftsvertrag gegeneinander.
Im Zweifel müssen beide sich gegenseitig Verklagen.
 
Man sollte in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen, dass die strenge Impressumspflicht aus Deutschland nicht zu verallgemeinern ist. In der viel liberaleren Schweiz z. B. gibt es keine Impressumspflicht.
 
Wie siehts aus, wenn man Schweizer ist, aber...
- den Server in DE hat und
- eine .de-Domain hat?
 
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