Wann Gewerbe anmelden?

alex72

Angesehenes Mitglied
Hallo,

meine Seite (DVD-Shop) startet erst in ca. einem Monat.
Ich möchte aber schon vorher etwas Werbung machen
und sehen ob sich da schon der eine oder andere verirrt.

Die Seite selber hat aber momentan den Status "Under
Construction" mit einem Foto und Hinweisen worum es geht.

Darf ich schonmal eine Kontakt-email angeben, bevor
ich das Gewerbe anmelde? Oder muß ich das erst, sobald
ich ein Geschäftkonto eröffne, also ab dann wenn Geld reinkommt?

Wie gehe ich da am besten vor?
 
Also meine Meinung (keine Rechtsberatung)
Ein Impressum muss deine Seite (inkl. Kontaktmöglichkeit) auch dann haben, wenn du noch kein Gewerbe hast.
Gewerbe ist in 5 Minuten angemeldet und wenn du anfangs noch nicht genau weißt, wieviel du verdienen wirst, kannst du ja den Kleinunternehmer-Status in Anspruch nehmen, dann musst du auch keine USt. bezahlen. Diese darfst du allerdings auch nicht auf deinen Rechnungen ausweisen!!!!

Somit kommen keine unerwünschte Kosten auf dich zu, was vor allem in der Anfangszeit nicht von Nachteil ist. Im Impressum kannst du statt der Steuernummer (sofern du noch keine hast) den Satz "Steuernummer: Beantragt beim FA xyz" Also beim zuständigen Finanzamt.

Viele haben Angst vor der Selbständigkeit, warum auch immer. Dabei ist auch nichts schlimmes dran, wenn man - falls das Vorhaben nicht aufgeht - sein Gewerbe wieder aufgibt. Du wärst nicht der erste und auch nicht der letzte, der das tut. Ich war die letzten Jahre Kleinunternehmer, doch ich schätze, nächstes Jahr wird die Sache anderes aussehen.

Wie gesagt also, dies ist meine ganz persönliche Meinung, und keine kompetente Rechtsberatung. Zum Thema Gewerbe wurde hier auch schon sehr viel geschrieben, schau dich im Forum doch mal um. Ich ging jetzt auch davon aus, dass du in DE wohnhaft bist. Wie es in der CH oder A ist, das weiß ich leider nicht.

Gruß
Anni
 
Hi Anni

Darf ich fragen, weshalb es nächstes Jahr anders sein wird bei Dir?

Ich sehe es ansonsten so wie Du, solange man keinen sicheren Job dafür aufgibt.

Aber wahrscheinlich würde ich einen festen Lektoratsjob annehmen, wenn es sich ergäbe und es fahrtechnisch und zeitlich gut passen würde.
 
Hi Lynn,
das ist eine einfache "Rechenaufgabe"...
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Ab einer gewissen Höhe des Umsatzes ist man nicht mehr Kleinunternehmer
 
Hi Anni

Wie lange brauchtest Du denn für diesen Aufstieg und hast Du bereits Angestellte? Oder bist Du mit dem Preis rauf?
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QUOTE (Lynn @ Fr 7.03.2008, 13:06) Hi Anni

Wie lange brauchtest Du denn für diesen Aufstieg und hast Du bereits Angestellte? Oder bist Du mit dem Preis rauf?
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Ich denke, deine Frage driftet vom eigentlichen Thema ab. Ich sehe hier keine Notwendigkeit, sie detailliert zu beantworten. Sorry.
 
Hallo und vielen Dank.

Ja ich wohne in D.

Klar werde ich auch das Impressum angeben, aber brauche
ich das obwohl ich auf der Seite direkt ja noch nichts anbiete?
Ich stelle ja eine Under Constructionseite ein mit ein paar
Themen und einem Foto, um zu zeigen "aha, hier gibt es bald
dies und das", damit ich nicht Monate warten muß damit jemand
meine Seite findet. So eine Art Vorabwerbung.

Kontakmail Angabe, falls irgendjemand nähere Infos brauch.

Kleinunternehmer bin ich schon, nur mit einer anderen
Geschichte, was mit diesem Projekt rein gar nichts zu tun hat.
Und da ich das FA schon bei mir hatte (ja man bekommt
auch Besuch bei kleinen Umsätzen
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), glaube ich nicht
das ich noch ein Kleingewerbe anmelden kann!!!
Aber gut das müßte ich mit meinem Steuerberater klären.
 
Hi Alex,
meines Wissens nach, sobald du eine Seite online bringst, bist du Impressumpflichtig. Das interessiert abmahnwillige Konkurrenten nämlich nicht, ob du bereits was auf der Seite anbietest. Da reicht ne Kontakt-Email leider nicht aus. Was hast du denn zu verlieren, wenn du ein vollständiges Impressum online stellst? nix

Dein Gewerbeschein kannst du auf mehrere Bereiche erweitern, auch, wenn diese absolut nix miteinander zu tun haben, du musst nicht ein weiteres Gewerbe anmelden!! Ich habe auch mehrere Bereiche eingetragen. Die Änderung des Tätigkeitsfeldes kostet soviel ich weiß, genau so viel, wie eine neue Gewerbeanmeldung.

Da du bereits ein Gewerbe hast, dann hast du auch eine aktuelle Steuernummer, diese musst du im Impressum angeben. Ich frag mich bloß, was das FA dazu veranlasst haben konnte, dir nen Besuch abzustatten... ;-)
Wenn du Kleingewerbe hast, wozu dann bitte ein Steuerberater? Unter 17.500 Euro Umsatz reicht dem FA auch eine formlose Einnahme-Überschuss-Rechnung. Auf das Formular bestehen sie erst ab der Mindesthöhe von 17.500 Euro Mindestumsatz. (Wegen UsT glaub ich)
 
QUOTE (H.Prohaska @ Fr 7.03.2008, 13:09)
QUOTE (Lynn @ Fr 7.03.2008, 13:06) Hi Anni

Wie lange brauchtest Du denn für diesen Aufstieg und hast Du bereits Angestellte? Oder bist Du mit dem Preis rauf?
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Ich denke, deine Frage driftet vom eigentlichen Thema ab. Ich sehe hier keine Notwendigkeit, sie detailliert zu beantworten. Sorry.



Huhu Anni

Meine Frage war rein informativ, weil in der Schweiz jemand 100 000.- Fr. Einkommen haben muss, um handelsregisterpflichtig zu werden. Wollte nur fragen, ob in D ev. anders eingeteilt wird. Ich meine: Du hast es nun mal selbst angeschnitten in Deinem Posting, da dachte ich, die Frage sei okay.
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Es geht hier aber jetzt nicht direkt um den Handelsregister, der EIntrag hierfür in DE hat mit der Höhe des Umsatzes, oder Einkommens meines Wissens nach nix zu tun... Kleinunternehmer ist eine ganz andere Geschichte, aber wie gesagt, darum ging es Alex eigentlich nicht.
 
Hi Anni,

die Frage des Threads lautet, wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Das hat nun mal in der Schweiz etwas mit der Einkommenshöhe und dem Handelsregister zu tun. Ich denke, ich war mehr beim Thema als Du.
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Aber würde mich jetzt doch interessieren, warum der Begriff Kleinunternehmen nichts mit dem Einkommen und dem Gewerbeschein zu tun hat, kann aber ruhig ein anderer User beantworten, ist jetzt nicht speziell an Dich gerichtet, vielleicht jemand, der mehr darüber weiß.
 
Hallo an alle,

QUOTE Da du bereits ein Gewerbe hast, dann hast du auch eine aktuelle Steuernummer, diese musst du im Impressum angeben.


der Rest interessiert mich nicht, nur das die Steuernummer ins Impressum oder sonst wo auf die Homepage muss, ist ein Irrglauben. Kommt davon endlich mal weg und informiert euch darüber.

Sie muss auf eurem Schriftverkehr jeglicher Art stehen, aber nicht auf der Webseite.
Mit der UStIDNr. ist das was anderes: wenn Jemand eine hat, muss sie ins Impressum bzw. Webseite.

besten Gruss und noch viel Spass bei eurer Diskussion

Björn
 
QUOTE (Björn Kaiser @ Fr 7.03.2008, 17:52) Hallo an alle,


QUOTE Da du bereits ein Gewerbe hast, dann hast du auch eine aktuelle Steuernummer, diese musst du im Impressum angeben.


der Rest interessiert mich nicht, nur das die Steuernummer ins Impressum oder sonst wo auf die Homepage muss, ist ein Irrglauben. Kommt davon endlich mal weg und informiert euch darüber.

Sie muss auf eurem Schriftverkehr jeglicher Art stehen, aber nicht auf der Webseite.
Mit der UStIDNr. ist das was anderes: wenn Jemand eine hat, muss sie ins Impressum bzw. Webseite.

besten Gruss und noch viel Spass bei eurer Diskussion

Björn

Hallo Björn,
mir wurde es so gesagt, sofern keine UST ID vorhanden ist, muss die Steuernummer statt dessen dahin, sofern es sich beim Onlineangebot um ein gewerbliches handelt.

@Lynn
der Status Kleinunternehmer hat wohl mit der Umsatz- bzw. Einkommenshöhe zu tun, nicht aber der Eintrag ins Handelsregister... das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
 
Hi Anni

Da Du den Begriff Kleinunternehmen eingebracht hast, dachte ich, es wäre so. Aber Deutschland ist ja berüchtigt für sein unlogisches System, weiß ich von einem Forum, wo ich Bewerbungen korrigiere.
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QUOTE (H.Prohaska @ Fr 7.03.2008, 17:56)
QUOTE (Björn Kaiser @ Fr 7.03.2008, 17:52) Hallo an alle,


QUOTE Da du bereits ein Gewerbe hast, dann hast du auch eine aktuelle Steuernummer, diese musst du im Impressum angeben.


der Rest interessiert mich nicht, nur das die Steuernummer ins Impressum oder sonst wo auf die Homepage muss, ist ein Irrglauben. Kommt davon endlich mal weg und informiert euch darüber.

Sie muss auf eurem Schriftverkehr jeglicher Art stehen, aber nicht auf der Webseite.
Mit der UStIDNr. ist das was anderes: wenn Jemand eine hat, muss sie ins Impressum bzw. Webseite.

besten Gruss und noch viel Spass bei eurer Diskussion

Björn

Hallo Björn,
mir wurde es so gesagt, sofern keine UST ID vorhanden ist, muss die Steuernummer statt dessen dahin, sofern es sich beim Onlineangebot um ein gewerbliches handelt.


Dann solltest du demjenigen, der dir das so gesagt hat, mal auf die Füße treten.
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Meines Wissens nach hat Björn mit seiner Aussage Recht. Umsatzsteueridentifikationsnummer (die mit dem DE- vorne) muss ins Impressum, die reine Steuernummer nicht.

Vielleicht finde ich auf die Schnelle einen entsprechenden Link, damit du uns glaubst.
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Edit:

QUOTE Sofern der Dienstebetreiber eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO zugeteilt bekommen hat, muß diese Nummer ebenfalls in der Anbieterkennung erscheinen. Die USt-ID-Nr. - bestehend aus den Buchstaben DE sowie 9 weiteren Ziffern - wird vom Bundeszentralamt für Steuern mit Sitz in Bonn und Saarlouis vergeben; sie ist nur für jene Unternehmen erforderlich, die Warenverkehr innerhalb der EU betreiben, und darf nicht mit der normalen (Umsatz-)Steuernummer verwechselt werden! Die normale Steuernummer braucht (und sollte, aus Datenschutzgründen) nicht im Impressum stehen.

Quelle: http://www.anbieterkennung.de/
 
<--- mal schnell nach ner Telefonnummer sucht um jemanden kräftig in den Hintern zu treten.

Danke für den Link und für den Hinweis. Ich lasse mich ja immer wieder gerne eines besseren belehren.. so isses ja nich
 
Hi zusammen

Hab jetzt etwas gegooglet: In D muss man offenbar den Gewerbeschein unabhängig vom Einkommen haben (außer Freiberufler) und Kleinunternehmer ist man bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro (ganz anders als in der Schweiz). Wär also geklärt.
 
QUOTE Kleinunternehmer ist man bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro


Stimmt, dass ist die Obergrenze.
Man muss jedoch die Kleinunternehmerregelung nicht zwingend in Anspruch nehmen, auch wenn die Umsätze geringer sind.
Dieses wird in einem "Betriebserfassungsbogen" festgelegt. Man hat also anfangs die freie Wahl.

Gruss
Schwede
 
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