Liebe Ayomer,
Ich hatte vor ca. 2 Wochen ein Projekt bei eBay verkauft. In diesem eBay-Angebot gab es die Option den aktuellen Webspace inkl. den noch ca. 11 Monaten andauernden geleisteten Zahlungen zu beanspruchen.
Für den Vertragspartner-Wechsel jedoch kam eine Gebühr von 10¤ auf, die der neue Inhaber zu leisten habe.
Im Vertrag steht "Kommt der neue Inhaber im ersten Jahr mit einer Zahlung in Verzug, so hat der alte Inhaber die Zahlungen zu erfüllen."
Nun soll ich für die nichtgezahlte Leistung des Vertragspartner-Wechsels (10¤) die 10¤ begleichen und noch 15¤ Bearbeitungsgebühr zahlen.
1. Dass ich nun die 10¤ zahlen muss, ist ja laut Vertrag geregelt und mache ich auch
2. Ist es rechtens 15¤ aufzuschlagen?
3. Kann ich den neuen Inhaber dafür haftbar machen, für die aufkommenden Kosten?
4. Da die erste Zahlung für den Vertragswechsel nicht geleistet wurde, gehe ich davon aus, dass die nächste Zahlung auch nicht geleistet wird, kann ich den Vertragspartner-Wechsel nichtig machen?
Ich hatte vor ca. 2 Wochen ein Projekt bei eBay verkauft. In diesem eBay-Angebot gab es die Option den aktuellen Webspace inkl. den noch ca. 11 Monaten andauernden geleisteten Zahlungen zu beanspruchen.
Für den Vertragspartner-Wechsel jedoch kam eine Gebühr von 10¤ auf, die der neue Inhaber zu leisten habe.
Im Vertrag steht "Kommt der neue Inhaber im ersten Jahr mit einer Zahlung in Verzug, so hat der alte Inhaber die Zahlungen zu erfüllen."
Nun soll ich für die nichtgezahlte Leistung des Vertragspartner-Wechsels (10¤) die 10¤ begleichen und noch 15¤ Bearbeitungsgebühr zahlen.
1. Dass ich nun die 10¤ zahlen muss, ist ja laut Vertrag geregelt und mache ich auch
2. Ist es rechtens 15¤ aufzuschlagen?
3. Kann ich den neuen Inhaber dafür haftbar machen, für die aufkommenden Kosten?
4. Da die erste Zahlung für den Vertragswechsel nicht geleistet wurde, gehe ich davon aus, dass die nächste Zahlung auch nicht geleistet wird, kann ich den Vertragspartner-Wechsel nichtig machen?