Verwendung von Markennamen in Seitentitel und meta-description im Web

risue

Mitglied
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Einen schönen guten Abend,


ich würde gerne eine Einschätzung zu dem folgenden Thema hören.


Es geht um die Nutzung von Markennamen in Seitentitel und meta-desciptions zur Suchmaschinenoptimierung (SEO).

Konkret frage ich mich ob die Verwendung von Markennamen und Produktnamen auf einem Affiliatebeitrag bzw. Seite erlaubt ist, wenn auf der Seite tatsächlich nur das entsprechende Produkt behandelt und empfohlen, nicht aber direkt verkauft wird.


Auf der Seite ist kein Shop vorhanden, Käufe werden auf der Partnerwebsite abgewickelt und es wird darauf geachtet nicht den Eindruck zu erwecken, der Verkäufer zu sein. Reines Empfehlungsmarketing.

Ich weiß das laut des "Erschöpfungsgrundsatzes" im Markenrecht die Verwendung auch von fremden Markennamen im Titel erlaubt sind, wenn der Shopbetreiber die Ware auch tatsachlich auf anderen Seiten (des Shops) vertreibt.


Wie lässt sich das auf eine Affiliatewebsite übertragen?

In meinen Augen ist die Verwendung ist nicht irreführend da es um das genannte Produkt geht. Außerdem berichte ich über das Produkt. Nur eben mit gewinnorientierter Absicht.


Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand fachkundiges seine Einschätzung mit mir teilen kann!


risue

 



 
 
Willkommen im Forum

Für SEO sind sie sicher sinnvoll. Ob es erlaubt ist eine andere Frage.

 
In der Regel verstößt das gegen die Regeln, die der Affiliate-Partner aufgestellt hat, und ist ein Grund, die Partnerschaft zu kündigen und Provisionen zurückzuverlangen.

 
Vielen Dank für die Antworten!

Beim Amazon Partnerprogramm finde ich in den Teilnahmebedingungen keinen Hinweis darauf, dass die Verwendung von Artikelbegriffen im SEO nicht getsattet ist. Lediglich beim SEA wird es erforderlich als "SEM-Partner" eingestuft zu sein.

Hat Jemand Erfahrung mit der Verwendung von Markennamen im Amazon-Partnerprogramm?

 
Ah, Amazon ist noch einmal was anderes, ich meinte jetzt die Partnerprogramme, bei denen du direkt Partner des Markeninhabers wirst. Amazon ist ja eine zusätzliche Partei - die allerdings auch ziemlich sicher nicht begeistert ist, wenn du mit "Amazon" deine Seite bewirbst.

Allerdings greift, was du selbst bereits angesprochen hast: Du vertreibst das Produkt nicht über einen Shop, sondern bewirbst es nur für den Verkauf andernorts. Ich habe Zweifel, dass §24 MarkenG da greift.

Ich würde dir aber raten, ein juristisches Forum dafür aufzusuchen, alles andere ist nicht viel besser als zu raten und es einfach zu machen.

 
Die Verwendung des Markennames in der URL ist erlaubt, weil sich Schutzrechte verbrauchen, sobald der geschützte Gegenstand  zum ersten Mal in Verkehr gebracht wird [SIZE=11pt]§ 69c Nr. 3 UrhG [/SIZE]

 
Da habe ich sehr große Zweifel.

Zumal der zitierte Paragraph aussagt, dass das Verbreitungsrecht verfällt, d.h. wenn es auf den Markt gebracht wurde, darf es jeder verkaufen, ohne dass der Markeninhaber das untersagen könnte. Daraus eine Bedeutung für die Verwendung des Markennamens abzuleiten ist völlig daneben. Deshalb darfst du noch lange nicht frei die geschützte Marke eines Dritten verwenden.

Ein Markenschutzrecht erlischt nicht, weil man Gegenstände in Verkehr bringt.

Du solltest doch einen Anwalt fragen, nicht auf gutefrage oder im Schülerchat von knuddels...

 
@Matthes

Bist du jetzt hier der Anwalt der etwas beurteilen kann oder nicht? Wenn nicht sei einfach leise.

Ich stelle hier nur freundlicher Weise die abschließende Aussage des Anwalts, dem ich dafür Geld gezahlt habe, dem Forum zur Verfügung.

Deine Meinung dazu interessiert mich einen Feuchten.

EDIT: Hier mal wieder der beste Beweis, warum Foren wertlos geworden sind. Man erhält grundsätzlich in jedem Thread  Antworten von Maulhelden wie dir, deren Zeit anscheinden so wertlos ist, dass sie bar jedem Urteilvermögen auf die Tastatur einkloppen um eine witzige Pointe á la "du sollst auch nicht bei knuddels fragen" raushauen können ?.

Natürlich kannst du nicht den Markennamen einer xbeliebigen Firma in deiner URL verweden. Anders stellt es sich dar wenn du über einen Artikel berichtest bzw. diesen Verkaufst, der eben diesen Namen trägt. Wie sonst soll Beispielsweise ein Fahrradmagazin über das neue Modell der Marke XY berichten, wenn es deren Namen nicht verweden darf^^

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Natürlich kannst du nicht den Markennamen einer xbeliebigen Firma in deiner URL verweden.


Die Verwendung des Markennames in der URL ist erlaubt
Genau das hast du aber geschrieben.

Also bleib mal ruhig und drück dich korrekt aus, statt hier so das Maul aufzureißen.

Ich habe mich nicht positiv geäußert, weil ich keine Rechtsberatung durchführen darf, weil mir ein Staatsexamen fehlt. Aber ich habe mehrere Fälle selbst mitbekommen, in denen das, was du geschrieben hast, viele Probleme verursacht hat. Deine pauschale Information ohne konkrete Beschreibung des Sachverhalts und ohne ganz detaillierte Antwort einfach unbrauchbar. Die Verwendung auf einer Affiliate-Seite, um die eigenen Provisionen zu fördern, ist sicher zweifelhaft.

Die Verwendung, die du ansprichst, wäre redaktionell, das ist erlaubt. Ebenso die private Verwendung oder auch der Verkauf. Daher ist es notwendig, es ganz genau im Detail zu betrachten und nicht einfach pauschal hier einen Satz einzustellen, der so einfach unvollständig ist.

Ob dich das interessiert oder nicht, ist unerheblich. Falls ihr doch einmal fähige Leute auftauchen, die dein Thema aufgrund von Suchergebnissen finden, sollen sie nicht ins Messer laufen - ob du das tust, ist mir herzlich egal.

 
Wie auch immer. Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt sieht das offensichtlich anders.
Das bleibt unverändert problematisch, weil der Anwalt sicher keine pauschal gültige Aussage getroffen hat und deshalb ganz exakt deine Frage und damit die Fallkonstellation bekannt sein müsste, um dein Zitat seiner Aussage einordnen zu können.

So, wie es hier steht, ist es rechtlich einfach nur unsicher und damit unbrauchbar.

 
Wie auch immer. Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt sieht das offensichtlich anders.
Bitte stelle hier doch mal den Sachverhalt den Dein Anwalt rechtlich beurteilt dar, damit wir uns ein  Bild davon machen können worum es eigentlich geht. Ich gehe mal davon aus, dass Du Deinem Anwalt, für seine rechtliche Beurteilung, einen konkreten Sachverhalt dargelegt hast.

 
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