Versicherungsvermittlung über eigene Website

Lukas Schäfer

Neues Mitglied
Hallo zusammen :)

Ich möchte mich erstmal vorstellen: ich bin Lukas, komme aus NRW und bin 33 Jahre jung :) ich bin berufstätig und plane nebenbei ein kleines Vermittlungsportal über das Partnerprogramm von CHECK24 hochzuziehen. Die Domain wäre z. B. versicherungsvergleich24.de (die Domain gehört mir nicht... nur als Beispiel).

Die Website würde ich professionell aufbereiten und den Vergleichsrechner von CHECK24 einbauen: https://www.check24-partnerprogramm.de/werbemoeglichkeiten .

Die Aufmachung des Portals wäre sauber strukturiert, mit einfachen Texten und - ganz wichtig - mit dem Ziel, dass der Besucher einen Versicherungsvergleich startet und ggf. seine Kfz-Versicherung, DSL-Anschluss und Handytarif wechselt. Daraus generiert sich eine Provision für mich.

Das Portal bewerbe ich über Google Ads, Facebook Ads oder sonstige Methoden.


Fragen meinerseits:

1) Lässt sich diese Art von "nebenbei Geldverdienen" noch als Privatperson betreiben oder sicherheitshalber im Rahmen der Kleinunternehmerregelung?

2) Ich trete als Vermittler zwischen dem Interessenten und CHECK24 auf. Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn jemand aus irgendwelchen Gründen unzufrieden ist, in mein Impressum schaut und mich z. B. verklagen will. Hat jemand Erfahrungen in diese Richtung gemacht? Hat jemand einen Kontakt zu einem Anwalt, der beraten kann?

3) Welche Möglichkeiten gibt es noch, um ein Versicherungsvergleich zu bewerben und dementsprechend Vermittlungen zu generieren?



Über Antworten freue ich mich sehr :)

Gruß
Lukas

 
1) Lässt sich diese Art von "nebenbei Geldverdienen" noch als Privatperson betreiben oder sicherheitshalber im Rahmen der Kleinunternehmerregelung?
Willkommen wenn auch etwas spät. Manchmal überseh ich hier was.

Sicher kann man als Privatperson nebenbei noch Geld verdienen. Je nach Verdienst im Hauptberuf gilt es m. E nach.

 
Fragen meinerseits:

1) Lässt sich diese Art von "nebenbei Geldverdienen" noch als Privatperson betreiben oder sicherheitshalber im Rahmen der Kleinunternehmerregelung?
Du musst Deine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Unabhängig von der Höhe Deiner Einnahmen. Eine Freigrenze gibt es dabei nicht.

Die "Kleinunternehmerregelung" ist eine Regelung, die sich auf den Umgang mit der Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung des Jahresumsatzes bezieht, hat also nichts mit der Pflicht einen Nebenerwerb ans FA melden zu müssen zu tun.
 
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