verlinkungen von fremden Seiten

DonJon

Neues Mitglied
Guten Abend,

undzwar würde ich gerne wissen ob man Seiten verlinken darf ohne das man mit der jeweiligen Seite einen Partnerprogramm eingegangen ist. Wie die Regelung in Deutschland ist, weiß ich schon. Wie sieht es aber in England aus ?

Liebe Grüße

DonJon

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Guten Abend,

undzwar würde ich gerne wissen ob man Seiten verlinken darf ohne das man mit der jeweiligen Seite einen Partnerprogramm eingegangen ist. Wie die Regelung in Deutschland ist, weiß ich schon. Wie sieht es aber in England aus ?

Liebe Grüße

DonJon
Ja, bewusst öffentliche Seiten darf man in UK verlinken.
Ich schreibe "bewusst", weil Links manchmal auch auf Inhalte führen können, die offensichtlich nicht dazu gedacht waren, veröffentlicht zu werden, z.B. wenn den Programmierern in deren Security ein Fehler unterlaufen ist. "bewusst öffentlich" bedeutet hier also, dass der Veröffentlicher der Inhalte diese auch für die Öffentlichkeit bestimmt hat.

Die in UK gültige "Common Law" gibt allgemeine Richtlinien, es gibt relativ wenige sehr präzise formulierte Gesetze. Daher leht die Rechtspraxis dort stark an frühere Urteile (Jurisprudenz) und Vertragsrecht, also AGB. Es macht die Dinge unübersichtlicher aber auch mehr von gesundem Menschenverstand geprägt als in Deutschland / Frankreich / EU, da jedes Urteil auf einen präzisen Fall zutrifft.

Ich gehe Mal noch weiter: obwohl AGB in der Common Law ein stärkeres Gewicht haben als bei uns, denke ich, man darf auf bewusst öffentliche Inhalte von UK Seiten verlinken sogar wenn diese dies in deren AGB verbieten, da ein solches Verbot in den AGB einerseits gegen die gängige Praxis verstösst und andererseits auch genügend technische Mittel zur Verfügung stehen, um Zugriffe durch Links zu unterbinden (htaccess, robots.txt, mod_rewrite, usw.). Drittens gehe ich davon aus, dass die AGB, die Links verbieten, dazu gedacht sind, nicht normale Links sondern Hotlinking und Screen-scraping und ähnliche Dinge zu unterbinden, nur dass die Rechtsverdreher nichts von der Materie verstehen und deshalb irgendeinen Scheiss schreiben - und wer will schon dem Anwalt 600 USD / Stunde mehr in den Hals werfen dafür, dass man dann selbst den Text korrigiert, wenn der Befehl von oben lautet, dass nur der Anwalt das darf weil man ja selbst keiner ist und daher nicht kompetent... Also einigt man sich auf Blödsinn, und fertig ist die Webseite inkl. AGB die keinen Sinn machen und auch keiner liest.
http://www.malcolmcoles.co.uk/blog/links-banned-2011/
http://www.theregister.co.uk/2015/07/11/pan_am_games_warns_link_to_us_and_well_sue/


Im Zweifelsfall denke ich, dass ein Blick auf die robots.txt Datei der betreffenden Webseite nützlich sein kann - wenn Content ge-indexed (wunderbares Deutsches Wort) werden darf, gibt es m.E. keinen Grund warum man nicht darauf verlinken darf.

Wie immer ist dies nur meine Meinung, ich bin kein Anwalt und unterliege keinem Gesetz, das meine Meinungsfreiheit zu rechtlichen Fragen einschränkt, was der Leser mit meiner Meinung anfängt, sei ihm und seinem Risiko überlassen.

siehe auch:
http://www.austlii.edu.au/au/journals/MurUEJL/2004/2.html

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben