rogerbuecker
Mitglied
Hallo ich gründe in kürze einen Verleih Service
Hierfür werden Materialien im wert von ca. 150€ bis zu 300€ vermietet. Die Mietgebühren betragen 20-50€
Geplanter Ablauf:
Der Kunde füllt ein Formular mit einer Terminanfrage online aus, hier wird geprüft ob das gewünschte Material zum gewünschten Termin noch zur Verfügung steht.
Sollte dies der Fall sein erhält der Kunde einen Verleih Vertrag der ausgefüllt mit einer Kopie des Personalausweises an uns zurück geschickt wird (eingescannt per E-Mail?)
So in etwa wird der Vertrag aussehen:
QUOTE Leihvertrag
Zwischen
Name: Roger Bücker
Adresse: Am Brink 49
48356 Nordwalde
Telefon: 02573/2719
- Verleiher –
Und
Name: __________________________________________________
Adresse: __________________________________________________
Telefon: __________________________________________________
Email: __________________________________________________
--> Bitte Kopie des Personalausweises beilegen! <--
- Entleiher(in) –
wird der folgende Leihvertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Ausleihe folgender Artikel:
Artikel 1
Artikel 2
etc...
§ 2 Zweck
(1) Die Gegenstände werden ausschließlich an Privatpersonen
verliehen. Sie dürfen nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
(2) Eine Weitergabe der entliehenen Gegenstände an Dritte ist untersagt.
§ 3 Ausgabe der Gegenstände
(1) Die Gegenstände werden nach Maßgabe der Verleiherin vergeben. Ein Anspruch auf die
Gegenstände besteht nicht.
(2) Die Gegenstände werden nur gegen Vorlage einer Kopie des Personalausweises
ausgegeben.
(3) Die Gegenstände werden der Entleiherin / dem Entleiher in einer blauen Mehrwegbox
per DHL / Deutsche Post zugestellt. Die Versandkosten für den Hin- und Rückweg
übernimmt die Verleiherin.
§ 4 Mängel, Sorgfaltspflichten, Haftung
(1) Die Entleiherin oder der Entleiher hat sich bei Empfang des Gerätes von dem
ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen und feststellbare Mängel sofort anzuzeigen.
Ansonsten erkennt die Entleiherin oder der Entleiher den funktionsfähigen und
mangelfreien Zustand des Gerätes an.
(2) Die Entleiherin oder der Entleiher verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der
ausgeliehenen Gegenstände.
(3) Verluste oder Beschädigungen an den Gegenständen sind unverzüglich der Verleiherin
anzuzeigen.
§ 5 Laufzeit und Ende des Vertrages
(1) Die Gegenstände werden für die Dauer von 3 Kalendertagen ab Zugang bei der
Entleiherin / beim Entleiher verliehen.
(2) Mit Ende des Vertrages sind die Gegenstände unaufgefordert in der mitgelieferten
Mehrwegbox zurückzugeben. Für den kostenlosen Rückversand per DHL / Deutsche Post
ist eine Paketkarte beigelegt. Nutzt die Entleiherin / der Entleiher diese Rücksendemöglichkeit
nicht, hat sie/er die Versandkosten selbst zu tragen.
Ort, Datum
________________________________ ________________________________
Unterschrift Verleiherin Unterschrift Entleiher(in)
Danach wird der Artikel versand
Danach erhält der Kunde eine Rechnung
Die so aussehen soll:
QUOTE Firmenname.de Am Brink 49
Roger Bücker 48356 Nordwalde
Tel: 02573 2719
Am Brink 49, 48356 Nordwalde
Max Mustermann
Musterstraße 3
45456 Musterhausen
Lieferschein/Rechnung Nr.: 2009-Muster 18.11.2009
Pos. Bezeichnung Menge Einh. Einzeln Betrag
1 Artikel 1 1 St. 20,00 € 20,00 €
2 Versandkosten 1 St 7,00 € 7,00 €
Rechnungsbetrag 27,00 €
Vielen Dank für Ihren Auftrag.
In dieser Rechnung ist gemäß § 19 (1) UStG keine Umsatzsteuer enthalten.
Zahlung: Bei Erhalt der Rechnung binnen 14 Tagen ohne Abzug.
Sollten Beschädigungen an den Geräten auftreten gibt es eine Liste der zu zahlenden Extragebühren pro Gerät.
Verliehen werden soll an Privatpersonen
Soweit zum Ablauf nun zu meine Frage an die Spezialisten hier:
- Ist der geplante Ablauf so in Ordnung oder gibt es Sachen die ich ändern sollte?
- Was tue ich wenn ein Kunde die Rechnung nicht bezahlt oder das geliehene Material nicht zurück schickt
- Da ich das ganze eigentlich nur „nebenbei“ Betreiben möchte würde ich mir unnötige Anwaltkosten gerne sparen
- Was gibt es sonst noch zur Gründung eines solchem Betriebes zu beachten
- Gibt es sonst noch etwas was ich beachten sollte
- Welche Bezahlmethode wäre zu empfehlen ( Vorrauszahlung ist schwierig falls Geräte beschädigt werden)
Ich Frage hier da ich die Idee meinem Vater vorgestellt habe und er nur meinte das ich die Verliehenden Gegenstände doch nie wiederbekommen würde und alleine durch die Anwaltkosten die nötig wären das Gerät wieder zu bekommen minus machen würde.
Hoffe jemand von euch hat Tipps für mich wie ich das Ganze möglichst ganz ohne Anwalt hinbekomme und trotzdem sicher sein kann die Geräte zurück zu bekommen und natürlich das die Rechnungen auch bezahlt werden
Ps: Ich hoffe ich bin im richtigem Bereich ansonsten bitte freundlicherweise kurz verschieben
Lieben Gruß und danke im voraus für die Hilfe
Roger
EDIT: Wenn ihr noch mehr Infos benötigt könnt ihr mir auch ne PN schreiben
Hierfür werden Materialien im wert von ca. 150€ bis zu 300€ vermietet. Die Mietgebühren betragen 20-50€
Geplanter Ablauf:
Der Kunde füllt ein Formular mit einer Terminanfrage online aus, hier wird geprüft ob das gewünschte Material zum gewünschten Termin noch zur Verfügung steht.
Sollte dies der Fall sein erhält der Kunde einen Verleih Vertrag der ausgefüllt mit einer Kopie des Personalausweises an uns zurück geschickt wird (eingescannt per E-Mail?)
So in etwa wird der Vertrag aussehen:
QUOTE Leihvertrag
Zwischen
Name: Roger Bücker
Adresse: Am Brink 49
48356 Nordwalde
Telefon: 02573/2719
- Verleiher –
Und
Name: __________________________________________________
Adresse: __________________________________________________
Telefon: __________________________________________________
Email: __________________________________________________
--> Bitte Kopie des Personalausweises beilegen! <--
- Entleiher(in) –
wird der folgende Leihvertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Ausleihe folgender Artikel:
Artikel 1
Artikel 2
etc...
§ 2 Zweck
(1) Die Gegenstände werden ausschließlich an Privatpersonen
verliehen. Sie dürfen nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
(2) Eine Weitergabe der entliehenen Gegenstände an Dritte ist untersagt.
§ 3 Ausgabe der Gegenstände
(1) Die Gegenstände werden nach Maßgabe der Verleiherin vergeben. Ein Anspruch auf die
Gegenstände besteht nicht.
(2) Die Gegenstände werden nur gegen Vorlage einer Kopie des Personalausweises
ausgegeben.
(3) Die Gegenstände werden der Entleiherin / dem Entleiher in einer blauen Mehrwegbox
per DHL / Deutsche Post zugestellt. Die Versandkosten für den Hin- und Rückweg
übernimmt die Verleiherin.
§ 4 Mängel, Sorgfaltspflichten, Haftung
(1) Die Entleiherin oder der Entleiher hat sich bei Empfang des Gerätes von dem
ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen und feststellbare Mängel sofort anzuzeigen.
Ansonsten erkennt die Entleiherin oder der Entleiher den funktionsfähigen und
mangelfreien Zustand des Gerätes an.
(2) Die Entleiherin oder der Entleiher verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der
ausgeliehenen Gegenstände.
(3) Verluste oder Beschädigungen an den Gegenständen sind unverzüglich der Verleiherin
anzuzeigen.
§ 5 Laufzeit und Ende des Vertrages
(1) Die Gegenstände werden für die Dauer von 3 Kalendertagen ab Zugang bei der
Entleiherin / beim Entleiher verliehen.
(2) Mit Ende des Vertrages sind die Gegenstände unaufgefordert in der mitgelieferten
Mehrwegbox zurückzugeben. Für den kostenlosen Rückversand per DHL / Deutsche Post
ist eine Paketkarte beigelegt. Nutzt die Entleiherin / der Entleiher diese Rücksendemöglichkeit
nicht, hat sie/er die Versandkosten selbst zu tragen.
Ort, Datum
________________________________ ________________________________
Unterschrift Verleiherin Unterschrift Entleiher(in)
Danach wird der Artikel versand
Danach erhält der Kunde eine Rechnung
Die so aussehen soll:
QUOTE Firmenname.de Am Brink 49
Roger Bücker 48356 Nordwalde
Tel: 02573 2719
Am Brink 49, 48356 Nordwalde
Max Mustermann
Musterstraße 3
45456 Musterhausen
Lieferschein/Rechnung Nr.: 2009-Muster 18.11.2009
Pos. Bezeichnung Menge Einh. Einzeln Betrag
1 Artikel 1 1 St. 20,00 € 20,00 €
2 Versandkosten 1 St 7,00 € 7,00 €
Rechnungsbetrag 27,00 €
Vielen Dank für Ihren Auftrag.
In dieser Rechnung ist gemäß § 19 (1) UStG keine Umsatzsteuer enthalten.
Zahlung: Bei Erhalt der Rechnung binnen 14 Tagen ohne Abzug.
Sollten Beschädigungen an den Geräten auftreten gibt es eine Liste der zu zahlenden Extragebühren pro Gerät.
Verliehen werden soll an Privatpersonen
Soweit zum Ablauf nun zu meine Frage an die Spezialisten hier:
- Ist der geplante Ablauf so in Ordnung oder gibt es Sachen die ich ändern sollte?
- Was tue ich wenn ein Kunde die Rechnung nicht bezahlt oder das geliehene Material nicht zurück schickt
- Da ich das ganze eigentlich nur „nebenbei“ Betreiben möchte würde ich mir unnötige Anwaltkosten gerne sparen
- Was gibt es sonst noch zur Gründung eines solchem Betriebes zu beachten
- Gibt es sonst noch etwas was ich beachten sollte
- Welche Bezahlmethode wäre zu empfehlen ( Vorrauszahlung ist schwierig falls Geräte beschädigt werden)
Ich Frage hier da ich die Idee meinem Vater vorgestellt habe und er nur meinte das ich die Verliehenden Gegenstände doch nie wiederbekommen würde und alleine durch die Anwaltkosten die nötig wären das Gerät wieder zu bekommen minus machen würde.
Hoffe jemand von euch hat Tipps für mich wie ich das Ganze möglichst ganz ohne Anwalt hinbekomme und trotzdem sicher sein kann die Geräte zurück zu bekommen und natürlich das die Rechnungen auch bezahlt werden
Ps: Ich hoffe ich bin im richtigem Bereich ansonsten bitte freundlicherweise kurz verschieben
Lieben Gruß und danke im voraus für die Hilfe
Roger
EDIT: Wenn ihr noch mehr Infos benötigt könnt ihr mir auch ne PN schreiben