Verleih Service

rogerbuecker

Mitglied
Hallo ich gründe in kürze einen Verleih Service

Hierfür werden Materialien im wert von ca. 150€ bis zu 300€ vermietet. Die Mietgebühren betragen 20-50€

Geplanter Ablauf:

Der Kunde füllt ein Formular mit einer Terminanfrage online aus, hier wird geprüft ob das gewünschte Material zum gewünschten Termin noch zur Verfügung steht.

Sollte dies der Fall sein erhält der Kunde einen Verleih Vertrag der ausgefüllt mit einer Kopie des Personalausweises an uns zurück geschickt wird (eingescannt per E-Mail?)

So in etwa wird der Vertrag aussehen:

QUOTE Leihvertrag

Zwischen

Name:  Roger Bücker
Adresse:  Am Brink 49
  48356 Nordwalde
Telefon: 02573/2719


- Verleiher –


Und

Name: __________________________________________________
Adresse: __________________________________________________
Telefon: __________________________________________________
Email: __________________________________________________

--> Bitte Kopie des Personalausweises beilegen! <--

- Entleiher(in) –


wird der folgende Leihvertrag geschlossen:




§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Ausleihe folgender Artikel:

Artikel 1
Artikel 2
etc...


§ 2 Zweck
(1) Die Gegenstände werden ausschließlich an Privatpersonen
verliehen. Sie dürfen nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
(2) Eine Weitergabe der entliehenen Gegenstände an Dritte ist untersagt.

§ 3 Ausgabe der Gegenstände
(1) Die Gegenstände werden nach Maßgabe der Verleiherin vergeben. Ein Anspruch auf die
Gegenstände besteht nicht.
(2) Die Gegenstände werden nur gegen Vorlage einer Kopie des Personalausweises
ausgegeben.
(3) Die Gegenstände werden der Entleiherin / dem Entleiher in einer blauen Mehrwegbox
per DHL / Deutsche Post zugestellt. Die Versandkosten für den Hin- und Rückweg
übernimmt die Verleiherin.

§ 4 Mängel, Sorgfaltspflichten, Haftung
(1) Die Entleiherin oder der Entleiher hat sich bei Empfang des Gerätes von dem
ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen und feststellbare Mängel sofort anzuzeigen.
Ansonsten erkennt die Entleiherin oder der Entleiher den funktionsfähigen und
mangelfreien Zustand des Gerätes an.
(2) Die Entleiherin oder der Entleiher verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der
ausgeliehenen Gegenstände.
(3) Verluste oder Beschädigungen an den Gegenständen sind unverzüglich der Verleiherin
anzuzeigen.

§ 5 Laufzeit und Ende des Vertrages
(1) Die Gegenstände werden für die Dauer von 3 Kalendertagen ab Zugang bei der
Entleiherin / beim Entleiher verliehen.
(2) Mit Ende des Vertrages sind die Gegenstände unaufgefordert in der mitgelieferten
Mehrwegbox zurückzugeben. Für den kostenlosen Rückversand per DHL / Deutsche Post
ist eine Paketkarte beigelegt. Nutzt die Entleiherin / der Entleiher diese Rücksendemöglichkeit
nicht, hat sie/er die Versandkosten selbst zu tragen.


Ort, Datum
________________________________ ________________________________
Unterschrift Verleiherin Unterschrift Entleiher(in)




Danach wird der Artikel versand

Danach erhält der Kunde eine Rechnung

Die so aussehen soll:


QUOTE Firmenname.de    Am Brink 49
Roger Bücker    48356 Nordwalde
    Tel: 02573 2719
   



Am Brink 49,  48356 Nordwalde   

Max Mustermann   
Musterstraße 3   
45456 Musterhausen   




Lieferschein/Rechnung Nr.: 2009-Muster    18.11.2009

Pos. Bezeichnung Menge Einh. Einzeln Betrag
1 Artikel 1 1 St. 20,00 € 20,00 €
   
2 Versandkosten 1 St 7,00 € 7,00 €
   
   
   
   
Rechnungsbetrag    27,00 €



Vielen Dank für Ihren Auftrag.   
   
   
   
   
   
   
In dieser Rechnung ist gemäß § 19 (1) UStG keine Umsatzsteuer enthalten.   
   
   
Zahlung:  Bei Erhalt der Rechnung binnen 14 Tagen ohne Abzug. 
   





Sollten Beschädigungen an den Geräten auftreten gibt es eine Liste der zu zahlenden Extragebühren pro Gerät.


Verliehen werden soll an Privatpersonen


Soweit zum Ablauf nun zu meine Frage an die Spezialisten hier:

- Ist der geplante Ablauf so in Ordnung oder gibt es Sachen die ich ändern sollte?
- Was tue ich wenn ein Kunde die Rechnung nicht bezahlt oder das geliehene Material nicht zurück schickt
- Da ich das ganze eigentlich nur „nebenbei“ Betreiben möchte würde ich mir unnötige Anwaltkosten gerne sparen
- Was gibt es sonst noch zur Gründung eines solchem Betriebes zu beachten
- Gibt es sonst noch etwas was ich beachten sollte
- Welche Bezahlmethode wäre zu empfehlen ( Vorrauszahlung ist schwierig falls Geräte beschädigt werden)


Ich Frage hier da ich die Idee meinem Vater vorgestellt habe und er nur meinte das ich die Verliehenden Gegenstände doch nie wiederbekommen würde und alleine durch die Anwaltkosten die nötig wären das Gerät wieder zu bekommen minus machen würde.

Hoffe jemand von euch hat Tipps für mich wie ich das Ganze möglichst ganz ohne Anwalt hinbekomme und trotzdem sicher sein kann die Geräte zurück zu bekommen und natürlich das die Rechnungen auch bezahlt werden
wink.gif


Ps: Ich hoffe ich bin im richtigem Bereich ansonsten bitte freundlicherweise kurz verschieben

Lieben Gruß und danke im voraus für die Hilfe

Roger


EDIT: Wenn ihr noch mehr Infos benötigt könnt ihr mir auch ne PN schreiben
 
Hallo,
erstmal welches Land?
Zweitens: Salvatorische Klausel fehlt.
Um welche Geräte gehts denn konkret?


- Ist der geplante Ablauf so in Ordnung oder gibt es Sachen die ich ändern sollte?
Du koenntest in Erwägung ziehen "Pfand" einzubehalten. Heutzutage ist das mittels Kreditkarte und Co. sehr einfach möglich.

- Was tue ich wenn ein Kunde die Rechnung nicht bezahlt oder das geliehene Material nicht zurück schickt
Mahnen ->und dann abhaengig vom Land: amtl. Mahnverfahren etc.

- Da ich das ganze eigentlich nur „nebenbei“ Betreiben möchte würde ich mir unnötige Anwaltkosten gerne sparen

- Was gibt es sonst noch zur Gründung eines solchem Betriebes zu beachten
Welches Land?


- Welche Bezahlmethode wäre zu empfehlen ( Vorrauszahlung ist schwierig falls Geräte beschädigt werden)

Genau aus diesem Grund ist Vorrauszahlung nicht schlecht. Sie stellen dir sicher dass du zumindest einen Teilbetrag hast.


Es wird dir sicher passieren dass jemand ein Gerät mal nicht zurückschickt.

Bedenke: Wie verschickst du sicher? Wie verpackt der Kunde das Gerät beim rücksenden?
Das sind nur ein paar spontane Einfälle.
 
Hallo Sancheck danke erstmal für die Antworten

Land ist Deutschland es geht um den Versand von Partyzubehör ich will Erlebnisgastronomie für Privatpersonen verfügbar machen.
Konkrete Geräte wären z.B. Reagenzgläser aber auch Plastiktrichter etc. alles verpackt in einem Aluminium Koffer in dem auch verschickt wird.


QUOTE Du koenntest in Erwägung ziehen "Pfand" einzubehalten. Heutzutage ist das mittels Kreditkarte und Co. sehr einfach möglich.


Habe auch schon überlegt aber schreckt das Kunden nicht ab wenn ich bei einem Mietpreis von 20€ 100€ Pfand verlange?


QUOTE - Was tue ich wenn ein Kunde die Rechnung nicht bezahlt oder das geliehene Material nicht zurück schickt
Mahnen ->und dann abhaengig vom Land: amtl. Mahnverfahren etc.


Kostet eine Mahnung bzw. das Mahnverfahren etwas ?


QUOTE Genau aus diesem Grund ist Vorrauszahlung nicht schlecht. Sie stellen dir sicher dass du zumindest einen Teilbetrag hast.


Nur wie soll dan die bezahlung von Beschädigten Materialien laufen ? eine zweite Rechnung fände ich persönlich nicht so schön



QUOTE   Bedenke: Wie verschickst du sicher? Wie verpackt der Kunde das Gerät beim rücksenden?
Das sind nur ein paar spontane Einfälle.


Wie gesagt alles sicher Verpackt in einem Aluminium Koffer mit schaumstoff einlagen der Kunde muss die Geräte einfach weider in den Koffer Packen Rückversandschein liegt dann bei...


Danke für die Hilfe

LG Roger
 
Hi!

Also ganz ehrlich! Es gibt 2 Typen von Leute, die Sachen nicht zurückschicken.

1) Profi Betrüger aber die haben alles durchgeplant mit gefakeden Personalausweis, schwarze Adresse usw.
2) Die die zu faul sind, bzw. die denen es egal ist und aus Naivität nicht zurückschicken.

Bei 2 ist es ganz einfach .. da schickst du einfach eine Mahnung mit den persönlichen Daten usw. Die sind abgeschreckt und schicken sofort zurück. Bei solche Bauern, die wirklich so Naiv sind und glauben, sie könnten es behalten lösen solche Briefe mit Drohhintergrund sowieso meist schlaflose Nächte aus
laugh.gif
Und sollte es einer wirklich darauf anlegen und es kommt zu einem Prozess, kann dir das doch egal sein weil wenn der Vertrag passt und dein Mieter trotzdem die Rücksendung verweigert wird er zu 100% als Verlierer ausgehen und hat sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten zu tragen!

Bei 1 ist es komplizierter aber sei mal ehrlich.. Profi Gauner machen sich diese Mühe bei Produkten wie Leihautos, Profi Video Kameras mit 10K Marktwert, usw... Wer glaubst du macht sich so einen Aufwand, nur um ein billiges 200-300€ Teil zu behalten.

Und es gibt ja Versicherungen für Vermieter. Da ist dann alles inkludiert gegen Beschädigung, Diebstahl, usw. beim Mieter.

Bei Bezahlung gibt es bei Postversand die nette Möglichkeit, dass der Mieter das Paket nur erhält, wenn er dem Zustelldienst einen gewissen Betrag direkt bei Paketübergabe zahlt! So brauchen die Kunden keine sensiblen Kreditkartendaten herzugeben und ist organistatorisch am wenigsten aufwändig!

Viel Glück!
 
Tote schicken auch nichts zurück...

Ich würde mich bei so einem Geschäft eher in Acht nehmen...

Partyausrüstung wird automatisch das Interesse vom Gastro- und Party-Gewerbe auf sich ziehen, und bei den Einzelunternehmern in diesem Bereich handelt es sich nicht um gutbürgerliche, alteingesessene Personen...
wink.gif


Sichere dich ab.
 
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