Unternehmensgründung/Start als Einzelunternehmer

-Deniz

Aktives Mitglied
Guten Tag,

ich hab paar Fragen zur Unternehmensgründung bzw. Start in die Einzelunternehmung, ich weiß, dass es die Suchfunktion gibt und einige Threads zu diesen Thema. Aber da eine neue Unternehmensform angekündigt wurde, die Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)), ist es mir sinnvoller erschienen, einen neuen Thread zu erstellen.

Ich habe einige Fragen, zu denen die Meisten hier als Unternehmer, vor allem im Internet, Antworten parat haben sollten =)

Also, folgende Situation:
Ich habe diese Woche beim Ordnungsamt meinen Gewerbeschein abgeholt, als Branche wurde Internetdienstleistungen eingetragen, zu den Diensten gehören unter anderem SEO, Werbeflächenvermittlung, Vermittlung anderer Art (Kunden Webdesigner & Developer vermitteln), Consulting in speziellen Themen usw., aber die wollten alles so kurz wie möglich halten.
Naja, bevor ich zu weit ausschweife stelle ich meine Fragen.
Das Finanzamt sowie die IHK sollen sich bei mir melden, die IHK verlangt eine Jahresgebühr für die Mitgliedschaft in der Höhe von ca. 50 Euro, so weit ich weiß. Kann ich diese Mitgliedschaft kündigen?

Welche Kosten enstehen gezwungenermaßen sonst noch mit diesem Gewerbeschein und welche könnten entstehen (damit meine ich nicht Kosten wie für Visitenkarten, Webseite und so weiter, sondern Steuerberatung, Mitgliedschaften, Notargebühren...)?

Da ich mit anderen Leuten zusammenarbeiten werde und auch einige für mich arbeiten sollen, wollte ich zuerst eine GbR gründen, aber mit der neuen Unternehmensform UG erscheint mir die Gründung dessen sinnvoller, da eine GmbH angestrebt werden soll und wie ich die UG verstanden habe, ist sie eine GmbH auf Raten.

Doch wie funktioniert das dann mit den Mitarbeitern? Müssen sie fest eingestellt werden und monatlich festen Lohn/Gehalt erhalten, weil ich vorhatte jeden für seine Leistung zu bezahlen (Erstellung von einer Sache für den Preis xx Euro für den Kunden, Bezahlung durch mich, Kunde bezahlt mir den von mir genannten Preis (sozusagen Vermittler und Organisator, Vermarkter und ähnliches)), oder ist es möglich sie als Freelancer einzustellen.

Vorgestellt wäre es so, dass ich einen Kunden habe, der mir für eine oder mehrere Dienstleistungen einen Preis bezahlt, von dem Gewinn würde ich Anteile an diejenigen abgeben, die an dem Projekt mitgearbeitet haben, da ich aber nicht den vollen Gewinn buche müsste ich ja angeben wem ich wieviel Geld für was gebe, in diesem Falle bräuchte ich eine Rechnung von dem Arbeiter. Wie oft kann mir aber einer, der sozusagen Freelancer ist, eine Rechnung ausstellen, ohne dass mir irgendjemand sagt, ich solle ihn doch einstellen? (Wie bucht man das ganze in diesem Falle?)

Müssten diese "Freelancer" dann alle einen Gewerbeschein besitzen und müssten sie MwSt. ausweisen?

Einer der Arbeiter wohnt in Österreich, hat noch keinen Gewerbeschein oder ähnliches, ist auch nirgends eingestellt, wie läuft es bei ihm ab, was muss er haben um für mich arbeiten zu können?

Welche Pflichtkosten entstehen mit der UG nach der Gründung?

Wie ist es mit dem Gewinn der UG, kann ich mir als Geschäftsführer nur einen Gehalt monatlich überweisen?

Ich freue mich über jede Antwort, jeden Link der mir weiterhilft!
Ich bin nicht lesefaul, wollte hier mal all meine Probleme darstellen und hoffe auf Hilfe. Solltet ihr mir Bücher/Webseiten empfehlen können, sind diese auch willkommen.
 
Ich schließe mich an, genau wegen Einigen Fragen und Problemen bin ich auch hier.
 
QUOTE Welche Kosten enstehen gezwungenermaßen sonst noch mit diesem Gewerbeschein und welche könnten entstehen (damit meine ich nicht Kosten wie für Visitenkarten, Webseite und so weiter, sondern Steuerberatung, Mitgliedschaften, Notargebühren...)?


Beispielsweise kostet die Steuernummer noch einen kleinen Betrag.
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Handelsregistereintrag kostet ebenfalls ein wenig. Sind aber keine Verpflichtungen.




QUOTE Da ich mit anderen Leuten zusammenarbeiten werde und auch einige für mich arbeiten sollen, wollte ich zuerst eine GbR gründen, aber mit der neuen Unternehmensform UG erscheint mir die Gründung dessen sinnvoller, da eine GmbH angestrebt werden soll und wie ich die UG verstanden habe, ist sie eine GmbH auf Raten.
Doch wie funktioniert das dann mit den Mitarbeitern? Müssen sie fest eingestellt werden und monatlich festen Lohn/Gehalt erhalten, weil ich vorhatte jeden für seine Leistung zu bezahlen (Erstellung von einer Sache für den Preis xx Euro für den Kunden, Bezahlung durch mich, Kunde bezahlt mir den von mir genannten Preis (sozusagen Vermittler und Organisator, Vermarkter und ähnliches)), oder ist es möglich sie als Freelancer einzustellen.



Diese neue GMBH ist bestimmt nicht falsch, ich ziehe sie derzeit selber in Betracht. Mitarbeiter würde ich als Freelancer beauftragen. Festangestellte musste nämlich auch den ganzen Versicherungskram und Co übernehmen, was denke ich zu Beginn ohne vernünftige/ausgereifte Kenntnisse etwas viel des Guten wäre.
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Die GMBH kannst Du aber nicht alleine gründen, genau wie bei einer GBR. Das müssen mind. 2 Leute sein.



QUOTE Welche Pflichtkosten entstehen mit der UG nach der Gründung?

Soweit ich weiß keine, ausser das Du die bereits genannten Raten begleichen musst. Desweiteren gibt es bei einer Gmbh eine Gewinnpflicht, wie das bei der Ug ist, weiß ich gerade nicht.


Angaben wie immer ohne Gewähr

Greets, Nico

 
QUOTE Das Finanzamt sowie die IHK sollen sich bei mir melden, die IHK verlangt eine Jahresgebühr für die Mitgliedschaft in der Höhe von ca. 50 Euro, so weit ich weiß. Kann ich diese Mitgliedschaft kündigen?


Um die Sache zu beschleunigen kannst du bei deinem zuständigen Finanzamt auch anrufen, dann schicken sie dir die Formulare zur steuerlichen Erfassung gerne zu, ohne lange Wartezeit...
Zu IHK: Diese Mitgliedschaft ist Pflicht! Allerdings meine ich, dass hier die Beiträge (zumindest bei Einzelunternehmen) Umsatz, oder Gewinnabhängig sind. Ich meine, unter 5000 Euro Umsatz, oder Gewinn braucht man gar nichts zu bezahlen. (Wie es dann bei Unternehmergesellschaft läuft, weiß ich allerdings nicht!) Die paar Kröten im Jahr, die sie verlangen kriegt doch jeder zusammen... Zudem bietet die IHK tolle Seminare (auch mal kostenlos) und Kurse an. Außerdem hast du einen direkten Ansprechpartner, wenn du mal was nicht weißt etc. Ganz so verkehrt ist die Mitgliedschaft bei der IHK also auch nicht...

Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung

Anni
 
Genau IHK ist Pflicht. Die Beiträge werden jedes Jahr vom Ausschuss bestimmt und sind je nach IHK Gebiet auch mal anders.

Unter 5.200 € Gewinn gibt es Freistellungen nach dem IHKG.
Steht aber auch alles auf der Seite deiner IHK.

Wenn ich es richtig verstehe entfallen die ersten zwei Jahre der Grundbeitrag und die Umlage sogar bis nach dem 5. Jahr.

In Dresden ist der Grundbeitrag bei einem Gewinn von 5.200 € - 24.500 € pro Jahr 25 €. (also pillepalle)
Die Umlage sind 0,14% des Gewinns.
Bei einem Gewinn von den knapp 24.500 € etwa, wird noch ein Freibetrag abgezogen bei der Umlage. Nur das was drüber ist, wird dann verumlagt.
Der Freibetrag dächte ich sind so etwa um die 15.000 €.
Wenn du also 10.000 € drüber bist, dann fallen noch einmal knapp 7 € Umlage pro Jahr an.

Es ist also nur ein kleiner Betrag.



Dienstleistungen vergebe ich bei mir an Freelancer. Diese sind selber Selbstständig. Schreiben also eigene Rechnungen. Diese nur mit Ausweis der MwSt, wenn diese keine Freiberufler sind (könnte bei künstlerischen Berufen, Anwälten, Rechtsberatern, Ärzten etc. so sein) oder unter die Kleinunternehmerregelung fallen (glaube ist §19 USTG)

Nur in dem Falle, wo eine MwSt. ausgeschrieben wird, kannst du diese auch bei dir als Vorsteuer absetzen. Und auch nur dann, wenn du Berechtigt bist, also z.B. selber kein Freiberufler oder Kleinunternehmer bist. Wenn du eine UG oder auch GmbH machst, dann wäre das natürlich klar. Dann bist du berechtigt.



Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung
 
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Die helfen mir wirklich weiter.

Das mit der IHK ist wirklich nicht viel, nur meinten zwei Unternehmer zu mir, die existieren, dafür musst du zahlen!
Also nicht, weil sie irgendetwas tun, aber wenn ich mich bei Fragen an die IHK wenden kann und die mir weiterhelfen und Kurse anbieten ist das doch super.

Was für Kurse bietet denn die IHK an?

Freelancer:
Also Selbständige mit Gewerbeschein für die Aufträge beauftragen, am besten die, die MwSt. ausweisen (Sonst kann ich es steuerlich nicht absetzen also ist es ein kleiner Verlust für mich).
Alles richtig verstanden?

Eine Frage scheint untergegangen zu sein:
Wenn ich mit der UG einen Monatsgewinn habe, wieviel davon darf ich mir persönlich als Entlohnung nehmen??
Zum Beispiel Einnahme für Monat Januar 2000 Euro, nach Abzug von Steuern, wird noch etwas anderes abgezogen? Muss ich etwas berücksichtigen?
Wieviel von diesen 2000 Euro dürfen auf meinem privaten Konto landen?


Eine Frage die neu entstanden ist:
Versicherungen, a la KV/RV(bzw. andere Versicherungen)... MUSS ich welche haben? Das ganze soll eigentlich eine Nebentätigkeit sein für einen Schüler/Studenten mit viel Freizeit und Spaß an der jetzigen Arbeit.
 
Zu ein paar Begriffen und Definitionen, vorausgesetzt es geht um Deutschland:

- zur Gründung einer GmbH genügt 1 Person. Ist auch ansonsten nicht mit einer GbR zu vergleichen, da völlig andere Rechtsform.

- den Begriff Gewinnpflicht gibt es nicht. Muss'n bisschen schmunzeln: ich bin dazu verpflichtet, Gewinne zu machen?!

- die Entlohnung des Geschäftsführers muss angemessen sein. Bei den angedachten 2.000,- Euro wird kein Finanzbeamter stutzig. (Aber die müssen auch erst mal verdient werden...)

- bei der UG (haftungsbeschränkt) muss jeweils 1/4 des Jahresgewinns als Stammkapital angespart werden bis zur Summe von 25.000,-. Dann kann man die UG in eine normale GmbH umwandeln. Jede Erhöhung des Stammkapitals muss aber eingetragen werden und verursacht notarielle Folgekosten - u.U. also jedes Jahr. Aber: wenn der Gewinn steigt, zahle ich dem Geschäftsführer (mir) einfach mehr Lohn/sonst. Vergütung, was dann ja auch angemessen ist. Das sind Kosten der GmbH, die ihren Gewinn auch auf 0,- drücken können. Wenn man das will.

- Freelancer: chicker Begriff, nicht mehr weg zu denken. Alles andere klingt doch altbacken. Ist aber immer noch einfach ein "freier Mitarbeiter", ob nun selbständig oder freiberuflich. Ansonsten siehe auch "kekskrümel" oder Wikipedia oder akademie.de

- eine Rechnung ohne MwSt kann man natürlich trotzdem von der Steuer absetzen, sofern es anrechenbare Kosten sind. Nur die MwSt kann man nicht als Vorsteuer verrechnen.

- die angesprochenen Versicherungen muss man nicht zwingend haben. Info-Tipp auch hier: www.akademie.de (muss mich endlich mal als Affiliate anmelden ;-)

So wie ich Deine Situation einschätze, gemäß Deinen Andeutungen, kommt eine GmbH eher (noch) nicht in Betracht. Da fehlt auch wohl noch einiges kaufmännisches und rechtliches Wissen ... besondere Buchführungspflichten etc. ...

Gruß
Michael

 
Nabend Michael,
vielen Dank erst einmal für deinen Beitrag und den Tip akademie.de

Werde die Sache mir genauer anschauen.

Rechtliches Wissen fehlt, das stimmt, mit der UG kenne ich mich bisher auch nicht wirklich aus. Buchführung kann ich aber schon, bin auf einer Wirtschaftsschule wo ich gerade mein Abitur mache, ich weiß nicht ob sonst jemand hier Erfahrung mit solch einer Schule hat, da wird einem aber nur der Normalfall bei jedem Thema beigebracht. Sprich, ich weiß wie man Rohstoffe/Hilfstoffe/Betriebsstoffe und andere Einkäufe/Verkäufe bucht, diese sind aber alle auf den industriellen Zweig anwendbar und nicht für den dienstleistenden Bereich.
Das ist mein größtes Problem. Die Rechtsformen GmbH, OHG, AG kenne ich auch, UG ist etwas neues, GbR und Einzelunternehmer wird in der Schule nicht durchgenommen, was sicher sinnvoll ist.

Wie gesagt, Normalfälle, deshalb auch die Frage mit den Versicherungen. Normalerweise haben Mitarbeiter und Geschäftsführer Versicherungen die gebucht werden, daher fragte ich ob es zwingend notwendig ist welche zu besitzen.

Ich denke mit der UG (haftungsbeschränkt) bin ich am besten dran, erstens wegen der beschränkten Haftung, zweitens weil ich, wenn mir das Kapital jetzt schon zur Verfügung stehen würde, eh eine GmbH gründen würde, drittens ist es am Verhandlungstisch seriöser eine UG vorweisen zu können als GbR, vermute ich jetzt mal.

PS: Wenn ich so darüber nachdenke merkt man in diesem Falle, dass das was einem in der Schule beigebracht wird nicht immer weiterbringt. Ich bin ein relativ guter Schüler mit seinen Stärken im BWL-Unterricht, doch die Themen die durchgenommen werden sind zu oberflächlich aufgebaut und werfen in der Praxis immer wieder neue Fragen auf.
Das ganze als UG zu starten traue ich mir persönlich schon zu, doch nicht ohne mir durch Ayom und andere Webseiten Wissen anzueignen.
Daher bitte ich euch um hilfreiche Links und Tipps wo ich nachfragen könnte.
Wenn jemand die Zeit und das Wissen hat, wäre ich über E-Mail-Kontakt sehr dankbar.
Meine E-Mail Adresse: u.deniz@me.com
 
Nabend Deniz,

Oh ja, Wirtschaftsschule/ Wirtschaftsabi ist mir schon ein Begriff. Schon 'ne Weile her. Ist aber schon mal eine gute Grundlage, die Du augenscheinlich auch erweitern und richtig anwenden willst.

Die UG ist zwar neu, aber Teil des reformierten GmbH-Gesetzes:
http://www.bmj.bund.de/enid/5b5fad8a5a655c...ahrens_1ff.html

Unabhängig von sonstigen Überlegungen: was wirkt seriöser:

-> UG (haftungsbeschränkt) - so muss die Firmierung aussehen. Bei Geschäftspartnern und Kunden noch unbekannt. Falls doch, kommt die Überlegung, ob Du nur mit 1 Euro haftest.

-> GbR. Ist bekannt und man geht davon aus, dass hier mehrere Personen zusammen arbeiten, die persönlich haften.

Gruß
Michael

vielleicht auch hier mal Anregungen? http://www.ihk.de
 
Hast wohl recht, nur GbR gibt es auch zu Hauf, weswegen es halt gewöhnlich und nichts besonderes ist.
Außerdem gefällt mir, dass vom Gewinnüberschuss 1/4 in das Kapital hineinfließen bis die 25.000 Euro erreicht sind, weil eine GmbH wird angestrebt, ist das sinnvollste für das was ich vorhabe.

IHK.de kenne ich schon, werde mich auch dort etwas schlau machen. Vielen Dank.
 
Wie auch schon in der Email geschrieben:

Ich kann dir leider auch nicht bei allen Fragen zuverlässig helfen.
Ich kann dir nur sagen, was ich wie in Erinnerung habe:

IHK Kurse: Schau einfach mal auf die Seite deiner IHK. Da findest du Kurse und Dienstleistungen, die angeboten werden.
Jedoch bekommt man bei der IHK (vieles auch nur gegen Entgelt) Rechtliche Beratung, Markenberatung, Kurse zu Buchführung, Unternehmsnachfolge. etc.

Die Verteilung der Gewinne an die Gesellschafter steht im GmbHG.
Habe ich leider nicht mehr ganz im Kopf, aber soviel finde und weiß ich noch:
In der GmbH erfolgt die Gewinnausschüttung in der Regel nach den Geschäftsanteilen gemäß § 29 Abs. 3 GmbHG. Die Gesellschaft kann durch den Gesellschaftsvertrag eigene Verteilungsmethoden treffen. Dabei ist zu beachten, dass auch Verlustsituationen berücksichtigt werden. Die Gesellschafter haben einen Anspruch auf die Auszahlung des Gewinns nach § 29 Abs. 1 GmbHG, wobei Gewinn- und Verlustvorträge zu beachten sind. Hierbei ist darauf zu achten, dass nach § 30 GmbHG das Vermögen zur Erhaltung des Stammkapitals nicht ausgezahlt werden darf. Wenn ein Gesellschafter der Gesellschaft zur Deckung des Stammkapitals Kapital nachträglich eingezahlt hat, kann es von der Gesellschaft zurückgezahlt werden. Hierbei sind die §§ 30 ff. GmbHG einzuhalten.

Prinzipiell bekommt der oder die Geschäftsführer ein normales Gehalt, ist damit normaler Aufwand im Unternehmen und schmälert den zu versteuernden Gewinn und auch den an die Gesellschafter auszuzahlenden Gewinn. Der Überschüssige Gewinn wird entsprechend der Gesellschafter aufgrund Ihrer Anteile verteilt. (wenn im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt)

Die GmbH stellt dich also als Gesellschafter fest ein. D.h. Sie zahlt die ein Bruttogehalt. Führt für dich die Abgaben an Krankenkasse, RV etc. ab.

Du zahlst dir also nur den Nettobetrag als Lohn aus. (so denke ich mir das).
Anders wäre dies bei einem EInzelunternehmer. Dessen Gewinn ist auch dessen Einkommen und damit von ihm zu versteuern.


 
Vielen Dank, habe auch die Mail erhalten.
Meine Fragen haben sich eigentlich alle erledigt.

Ich muss mir hier aus dem Forum nur einiges notieren, Rest frageich bei der IHK nach.

Wenn ihr Tipps zum Lesen habt, sind sie gerne willkommen.

Bei neuen Fragen wende ich mich wieder an euch, bin positiv überrascht! =)
 
Guten Morgen Ayomler =)

Ich habe mich jetzt weiter informiert, meine Konzepte zusammen mit meinem Team erstellt und UG ist die richtige Lösung für mich und den Rest.
Also werde ich die Unternehmergesellschaft demnächst anmelden.
Über die Kosten, die IHK usw. wurde ich mittlerweile gut informiert.

Überall heißt es die 'Mini-GmbH' kann man schnell und einfach gründen, aber zum Gründungsvorgang konnte ich nicht viel finden.
Wo tue ich es und was für Unterlagen benötige ich alles? Wie sind die einzelnen Schritte?

Kann mir da jemand weiterhelfen?
Wenn nicht ist auch nicht schlimm, dann frage ich nächste Woche bei der IHK nach =)
 
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