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Hallo,
ich plane gerade mithilfe meiner Mum (jetzt auf meinen Namen), ein Unternehmen zu gründen.


Vorraussetzungen wären,
geringe Körperschaftssteuer,
geringe kosten bei 0gewinn,...
Keine GMBH etc, mit viel kapitalaufwand

es geht darum, gelegentlich arbeiten fuer lokale firmen erledigen zu können und rechnung ausstellen zu können,...

meine mutter hat in deutschland irgendsowas mit wirtschaft studiert kennt aber das österr. recht nicht....

welche literatur gibts, ich will ned zur wirtschaftskammer gehn muessen....

was is gscheida, österr. oder deutschland?

mfg
 
Erstmal für welches Land?
Zweitens, muss es denn gleich schon eine Selbstständigkeit sein, würde nicht erstmal ein Nebengewerbe reichen? - Vorausgesetzt das gibt es in Österreich, was ich mal so vermute.

Und Drittens, kann ich nicht sagen, was gescheider ist, da ich das österreichische Recht auch nicht kenne, aber im Zweifelsfalle würde ich versuchen das Land zu nehmen, wo ich wohne, das macht einfach einen besseren Eindruck. Wenn ich mich alleine vom rechtlichen zu entscheiden habe (bspw. wenn es auch keine Probleme machen würde umzuziehen), würde ich immer das Land nehmen, in dessen Rechtssystem ich mich besser auskenne.



MfG Sascha Ahlers
 
QUOTE (Andreas Ploetzeneder @ So 11.6.2006, 14:30) Hallo,
ich plane gerade mithilfe meiner Mum (jetzt auf meinen Namen), ein Unternehmen zu gründen.


Vorraussetzungen wären,
geringe Körperschaftssteuer,
geringe kosten bei 0gewinn,...
Keine GMBH etc, mit viel kapitalaufwand

es geht darum, gelegentlich arbeiten fuer lokale firmen erledigen zu können und rechnung ausstellen zu können,...

meine mutter hat in deutschland irgendsowas mit wirtschaft studiert kennt aber das österr. recht nicht....

welche literatur gibts, ich will ned zur wirtschaftskammer gehn muessen....

was is gscheida, österr. oder deutschland?

mfg

hi !

ich würd sagen du schaust mal unter www.wko.at rein, da findest sicher die antworten die du suchst und brauchst nicht "hin rennen".

schöne grüße aus österreich
biggrin.gif
 
QUOTE (Sascha Ahlers @ So 11.6.2006, 15:02) Erstmal für welches Land?
Zweitens, muss es denn gleich schon eine Selbstständigkeit sein, würde nicht erstmal ein Nebengewerbe reichen? - Vorausgesetzt das gibt es in Österreich, was ich mal so vermute.

Und Drittens, kann ich nicht sagen, was gescheider ist, da ich das österreichische Recht auch nicht kenne, aber im Zweifelsfalle würde ich versuchen das Land zu nehmen, wo ich wohne, das macht einfach einen besseren Eindruck. Wenn ich mich alleine vom rechtlichen zu entscheiden habe (bspw. wenn es auch keine Probleme machen würde umzuziehen), würde ich immer das Land nehmen, in dessen Rechtssystem ich mich besser auskenne.



MfG Sascha Ahlers

Österreich ist es,
Nebengewerbe?

Ich mache im Herbst den Zividienst und da will ich eben nebenbei software entwickeln.

Das auf Werkvertragsbasis etc. zu machen ist nicht sinnvoll. und ich moechte des weiteren ein paar skripte per Inet verscherblen


bzgl wko.at -> sry aber die seiten sind schrott, vielzuwenig infos ueber besteuerung usw.
 
QUOTE (Andreas Ploetzeneder @ So 11.6.2006, 18:24)[...]
Österreich ist es,
Nebengewerbe?
[...]

Nebengewerbe heißt, dass Du neben Deiner Haupttätigkeit selbstständig arbeitest und auch Rechnung usw. ausschreiben kannst. In Deutschland hat dies auch noch gewisse Vorteile gegenüber einer vollwertigen Selbstständigkeit, deshalb sollte man ein Nebengewerbe wählen, wenn man nicht vor hat seinen Lebensunterhalt mittels des selbstständigen Arbeitens zu verdienen.
Ich weiß leider nicht, wie das in Österreich geregelt ist.



MfG Sascha Ahlers
 
Hallo Sascha,

das mit dem "Nebengewerbe in Deutschland" klingt auch für mich sehr interessant.
Hast zu zufällig ne Website mit mehr Informationen parat?

Gruß

Ingo
 
Hallo,
meine Frage an euch:

Wer kennt gut literatur zu Gewerbe in Österreich... ?

Habe einige Spezialprobleme:
1. Zivildiener ab Herbst
2. Empfaenger von Familienbeihilfe oder Kindergeld oder wie das hist
3. will das hauptsaechlich machen, um fuer Werbung auf meinen Seiten, ne rechnung stellen zu koennen

4. krankenversicherung (was is wenn jetzt die firma quasi 0 einnahmen bringt...muss ich dann draufzahlen...wegen mindestsaetzen etc. ? )

wiegesagt gilt fuer oesterreich

www.gruenderservice.at gibt mir da keine infos ......
 
Bezüglich der möglichen Rechtsform des Nebengewerbes gelten nach meinem Wissen für Deutschland dieselben Regeln wie für ein Hauptgewerbe, also kann man sich die Informationen daraus ableiten.

Bei einem Nebengewerbe ist aber zuallererst zu klären, ob der Arbeitsvertrag des Hauptjobs eine Nebentätigkeit zuläßt. Wenn der Vollzeit vorsieht, wird es eng.

Bei Bezahlungen nach BAT dürfte das meist eine Genehmigung durch den Arbeitgeber erfordern, außerdem ist die Höhe des Zuverdienstes auf etwa ein Monatsgehalt beschränkt.

Wenn der AG eine Uni, Behörde o.ä. ist, verschickt das Finanzamt auch gerne Kontrollmitteilungen - 'Ihr Mitarbeiter XY hat im Jahr xxx Euro mit Nebentätigkeiten verdient'. Wenn das hinterher herauskommt, kann das massive Probleme nach sich ziehen.

Für den Zivildienst in Österreich dürfte das analog gelten - wer beim Militär ist, macht ja auch nicht unbedingt noch eine Nebentätigkeit.
 
Hallo jAuer,

in einfachen Worten entspricht ein Nebengewerbe rechtlich dem Hauptgewerbe, nur dass man bereits schon hauptberuflich in einem Unternehmen angestellt ist.

Das wäre bei mir der Fall und lt. meinem Arbeitsvertrag müsste ich ein zusätzlichen Arbeitgeber oder eine zusätzliche Selbstständigkeit mit dem Arbeitgeber auskarten.

Ok, Danke für deine Infos


Gruß

Ingo
 
QUOTE (jAuer @ So 25.6.2006, 9:31) Bezüglich der möglichen Rechtsform des Nebengewerbes gelten nach meinem Wissen für Deutschland dieselben Regeln wie für ein Hauptgewerbe, also kann man sich die Informationen daraus ableiten.

Bei einem Nebengewerbe ist aber zuallererst zu klären, ob der Arbeitsvertrag des Hauptjobs eine Nebentätigkeit zuläßt. Wenn der Vollzeit vorsieht, wird es eng.

Bei Bezahlungen nach BAT dürfte das meist eine Genehmigung durch den Arbeitgeber erfordern, außerdem ist die Höhe des Zuverdienstes auf etwa ein Monatsgehalt beschränkt.

Wenn der AG eine Uni, Behörde o.ä. ist, verschickt das Finanzamt auch gerne Kontrollmitteilungen - 'Ihr Mitarbeiter XY hat im Jahr xxx Euro mit Nebentätigkeiten verdient'. Wenn das hinterher herauskommt, kann das massive Probleme nach sich ziehen.

Für den Zivildienst in Österreich dürfte das analog gelten - wer beim Militär ist, macht ja auch nicht unbedingt noch eine Nebentätigkeit.

ja das mit dem arbeitgeber ist kein problem , also die vom RK , sind da sehr gelassen, also die genehmigung bekomm ich von denen
 
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