MWM-Fachverlag
Angesehenes Mitglied
Ich weiß, das Thema wurde schon in vielen Foren durchgekaut. Trotzdem möchte ich Euch um Eure Meinung bitten.
Ich komme aus Deutschland und habe für meine Texte immer 19% Umsatzsteuer berechnet. Nun sagte mir ein Steuerberater, dass ich dafür nur 7% Ums.St. berechnen müsse, da es sich beim Textverkauf um die Übertragung von Rechten handelt (nach dem Urheberrechtsgesetz).
Was ist denn nun richtig?
Und außerdem: Wenn doch der ermäßigte Satz gilt, kann ich dann die über Jahre zuviel bezahlte UmsSt. von meinem FA zurückfordern?
Ich habe schon bei meinem FA angerufen, dort wollte man mir aber keine verbindlichen Auskünfte geben.
Grüße
Marc
Ich komme aus Deutschland und habe für meine Texte immer 19% Umsatzsteuer berechnet. Nun sagte mir ein Steuerberater, dass ich dafür nur 7% Ums.St. berechnen müsse, da es sich beim Textverkauf um die Übertragung von Rechten handelt (nach dem Urheberrechtsgesetz).
Was ist denn nun richtig?
Und außerdem: Wenn doch der ermäßigte Satz gilt, kann ich dann die über Jahre zuviel bezahlte UmsSt. von meinem FA zurückfordern?
Ich habe schon bei meinem FA angerufen, dort wollte man mir aber keine verbindlichen Auskünfte geben.
Grüße
Marc