Texter "textet" nicht?

Mark_L

Angesehenes Mitglied
Hey,

kurze Frage an Euch. Ich habe bei einem Texter einen Auftrag abgegeben (150 EUR, 75 EUR bereits überwiesen). Nach über einem Monat hin und her sind die Texte immer noch nicht fertig.

Nun wird der Texter auch ausfällig - von wegen - ihn nerven die E-Mails (ca. 20 Stück
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) und dass ich keine Forderungen stellen darf / kann...

Mir reicht es langsam.

Was würdet Ihr machen? Eine Anzeige stellen oder die Sache auf sich beruhen lassen?



QUOTE wir bearbeiten deine projekte nebenher, denn etwas anderes macht dir bei dem fürstlichen honorar kein texter und auch kein freelancer (unternehmer wie ich also gleich gar nicht). allerdings wäre ich mit dem spruch ganz vorsichtig, denn da sind schon ganz andere auf der nase gelandet. wer nämlich bei uns so ein theater macht, landet auf der blacklist, das heißt: alle freelancer, die in irgendeiner form mit uns zu tun haben, werden dann ebenfalls die zusammenarbeit verweigern.

 
Frist setzen, ca. 7-14 Werktage!

Entweder du hältst die Texte bis Fristende in deiner "Hand" oder sie sollen das Geld zurück senden!
Kommt nix an, auch keine bitte um Fristverlängerung, dann Anwalt hinzuziehen.

Bei allem Resepekt, ich gehöre auch zu den "Jungen"... aber wer mich abziehen will,
der sieht alt aus. Ich würde sogar nochmal Geld drauf legen, nur damit dieser Bengel (gibt bestimmt auch alte Hasen),
eine Lektion bekommt! Sowas spricht sich herum, und dann machen sie das nächste mal ihren Job besser.
Wenn jeder das mal machen würde, dann gebe es weniger Deppen im I-Net.
(Ich habe das schon mal gemacht, nur mal nebenbei erwähnt.)

Wenn man für etwas bezahlt, dann will und sollte man auch das kriegen, wenn der Gegenüber dem zustimmt!
Ich finde es eine Frechheit, wie er/sie geantwortet hat.

Die Drohung erst recht! Es gibt mehr Fische (Konkurrenz) draußen, als er vermutlich in seinem Kinderzimmer denkt. *lach*

Mit so einem würde ich nie mehr wieder arbeiten und ihn erst recht nicht weiter empfehlen!


VG
 
Hey,

danke für die Antwort.

Das Quote war ein "kleiner Auszug" aber die vollständige Antwort auf meine Frage hin, wann den nun die Texte fertig seien, erspare ich Euch - da stehe ich drüber.

Auch wenn ich in diesem Fall wenig Zahle (muss man ja nicht annehmen) - wurde vorher ausführlich besprochen und von beiden Seite zugestimmt, solche Aussagen sind für mich lächerlich.

"Mit dem Geld drauflegen", um dies zukünftigen Auftraggebern zu ersparen bin ich vollends dakor.

Naja, mal läufts, mal nicht.
 
QUOTE wer nämlich bei uns so ein theater macht, landet auf der blacklist, das heißt: alle freelancer, die in irgendeiner form mit uns zu tun haben, werden dann ebenfalls die zusammenarbeit verweigern.


Was denkt der kleine Texter eigentlich wer er ist? Texter gibt es vermutlich mehr als Straßennuten. Der soll mal bei Textbroker vorbeischauen. Irgendeiner wird es schon machen. Schreib ihm doch zurück, dass du ebenfalls so eine Blacklist hast und auch regelmässig in entsprechenden Foren die Liste bewirbst.
 
Habe nun eine Antwort erhalten, dass die Texte "wiedereinmal" in vier Tagen fertig sind... schauen wir mal - kenne ich ja mitl. seit Anfang Juli.

Auf solch ein Niveau lasse ich mich gar nicht ein. Meine Forderung war, dass ich das Geld zurück erhalte - für solch eine "unangemessene" Forderung
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muss ich natürlich auf die "Blacklist"

Wenn jemand solch eine Blacklist verwaltet, schreibt er keine Texte für 1 Cent - bzw. Textet sie mit einem Spinner in dem Fall um.

Ich mache es so: Tee trinken und bis Dienstag abwarten, hoffentlich sind die Texte dann da. Wenn nicht, einfach eine Strafanzeige und fertig.

Good Neight
 
Ja. Die volle Härte. Nachfrist. Mahnung. Anzeige. Und durchziehen, nicht gegen die 75 Euro dann weichkochen lassen. Weil sonst machen die das beim nächsten wieder. Wer Leistung verrechnet muss diese auch liefern. Wer nicht -->gehört aus dem Verkehr gezogen. Da ist es egal ob 20 oder 200 Euro.

Aber gerade mit den "Kleinbeträgen", schaffen es viele Betrüger Geld zu machen, weil sich viele sagen "wegen den 70€" zeig ich nicht an.
 
QUOTE (Mark_L @ Do 4.08.2011, 22:44) Habe nun eine Antwort erhalten, dass die Texte "wiedereinmal" in vier Tagen fertig sind... schauen wir mal - kenne ich ja mitl. seit Anfang Juli.

Auf solch ein Niveau lasse ich mich gar nicht ein. Meine Forderung war, dass ich das Geld zurück erhalte - für solch eine "unangemessene" Forderung
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muss ich natürlich auf die "Blacklist"

Wenn jemand solch eine Blacklist verwaltet, schreibt er keine Texte für 1 Cent - bzw. Textet sie mit einem Spinner in dem Fall um.

Ich mache es so: Tee trinken und bis Dienstag abwarten, hoffentlich sind die Texte dann da. Wenn nicht, einfach eine Strafanzeige und fertig.

Good Neight

Bin gespannt wie es ausgeht
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Ich halte Euch auf dem laufenden.

Das interessante wäre hier ja als Unternehmer:
1. Mahnung
2. keine Texte
3. Einen anderen Engagieren
4. Auf Schadensersatz verklagen
5. erster Texter muss den zweiten aufgrund dem entstandenen Schaden bezahlen
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Schadensersatz statt Leistung

Kennt man doch aus der Schule ;-)
 
QUOTE (Mark_L @ Do 4.08.2011, 22:50) Ich halte Euch auf dem laufenden.

Das interessante wäre hier ja als Unternehmer:
1. Mahnung
2. keine Texte
3. Einen anderen Engagieren
4. Auf Schadensersatz verklagen
5. erster Texter muss den zweiten aufgrund dem entstandenen Schaden bezahlen
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Kennt man doch aus der Schule ;-)

:)
 
Die angemessene Setzung einer Nachfrist aber nicht vergessen! Und die Ersatzvornahme (also anderen Texter bestellen) mit Schadenersatz gleich ankündigen. Wenn der Texter einigermaßen schlau ist, dann weiß er, was sonst auf ihn zukommt.
 
Hey,

also, die Frist ist mittlerweile seit. ca. 4 Tagen abgelaufen. Habe auch nochmals eine E-Mail ohne Anhang der Mahung (Spammfilter...) geschickt - stilles Schweigen ;-)

Habe gestern die Anzeige bei der Polizei gemacht. Hat alles problemlos funktioniert. Nun heißt es abwarte tee trinken, zeuge sein.
 
QUOTE (Mark_L @ Do 25.08.2011, 15:17) Habe gestern die Anzeige bei der Polizei gemacht. Hat alles problemlos funktioniert. Nun heißt es abwarte tee trinken, zeuge sein.

Wobei das für die zivilrechtliche Auseinandersetzung überhaupt nicht weiter hilft.
 
Die Androhung der "blacklist" war eine ganz schlechte Idee von ihm. Nun kannst du das volle Programm zum Thema Datenschutz gegen ihn laufen lassen.
 
Man rechne zusammen: Zeitaufwand, E-Mails verschicken, Sich-Ärgern, Polizei enschalten, allenfalls Anwalt - und die Texte sind noch immer nicht da. Und das nur wegen der Verlockung für 1-cent-pro-Wort vielleicht doch einen passablen Text zu bekommen. Oder um den Vergleich von Rainer weiter oben noch einmal an den Haaren herbeizuziehen: Für 20 Euro macht auch eine Strassennutte nichts schönes.

Fazit: Der Texter ist ein Arsch, aber ein klitzekleinwenig selber Schuld bist du auch. Künftig Billigschreiber ignorieren und nächstes Mal einen teureren buchen - ich würde grad einen kennen und du dürftest die Erfahrungen dann hier gerne wiedergeben
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Die Anzeige bei der Polizei bringt ja eigentlich nicht sonderlich viel, normalerweise lehnen die das sowieso ab, weil das nicht im öffentlichen Interesse liegt. Einen Anwalt zu bemühen bringt auch nicht sonderlich viel, weil der Streitwert zu gering ist. Ich habe mit vielen Kunden, für die ich Texte schreibe die Abrechnung über PayPal vereinbart. Da kann es überhaupt keine Probleme geben, weil die Kohle 45 Tage lang von Dir zurückgeholt werden kann. Das sollte reichen und erspart jede Menge Schriftverkehr und Ärger.
 
QUOTE (buchcontent @ Do 8.09.2011, 21:09) Die Anzeige bei der Polizei bringt ja eigentlich nicht sonderlich viel, normalerweise lehnen die das sowieso ab, weil das nicht im öffentlichen Interesse liegt.

Ich lese nur nebenbei mit.... Aber das ist völliger Quatsch. Eine Anzeige lohnt sich immer. Auch wenn nichts davei herauskommt, die Tatsache das derjenige dazu gehört wird ist unangenehm für diesen.

Mit dem Öffentlichen Interesse ist ganz daneben. Die Polizei ist verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen. Eine Mutter die ihren Ex. Anzeigt weil der keinen Unterhalt zahlt kann auch kein Öffentliches Interesse vorweisen.

Was am Ende herauskommt ist ne andere Sache.

Es gibt Leute die rennen wegen jedem Sch... zur Polizei und erstatten Anzeige, nur um andere zu ärgern.
 
Erzandre schrieb:
buchcontent schrieb:
Mit dem Öffentlichen Interesse ist ganz daneben. Die Polizei ist verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen. Eine Mutter die ihren Ex. Anzeigt weil der keinen Unterhalt zahlt kann auch kein Öffentliches Interesse vorweisen.
Bei der Mutter mit Kind irrst du dich, denn das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet den Kindesuntehalt vorschießen und kann es sich dem beim Unterhaltspflichtigen zurückholen. Daher besteht bei Unterhaltszahlungen schon ein gewisses öffentliches Interesse.
 
QUOTE (buchcontent @ Do 8.09.2011, 21:09) Die Anzeige bei der Polizei bringt ja eigentlich nicht sonderlich viel, normalerweise lehnen die das sowieso ab, weil das nicht im öffentlichen Interesse liegt. Einen Anwalt zu bemühen bringt auch nicht sonderlich viel, weil der Streitwert zu gering ist. Ich habe mit vielen Kunden, für die ich Texte schreibe die Abrechnung über PayPal vereinbart. Da kann es überhaupt keine Probleme geben, weil die Kohle 45 Tage lang von Dir zurückgeholt werden kann. Das sollte reichen und erspart jede Menge Schriftverkehr und Ärger.

Kannst du aber ganz schnell vergessen, einen Käuferschutz gibt es nicht auf Dienstleistungen, Paypal würde dir das Geld nicht wieder geben. Das gleiche gilt übrigens auch für digitale Güter wie Software, E-Books und anderes.

Gruss
 
Nein aber Polizei entscheidet nicht ob sie anzeigen aufnimmt oder nicht-->stichwort gewaltentrennung
 
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