Stundensatzangabe brutto netto

Sancheck

Legendäres Mitglied
Hallo,
was ist der Regelfall, wenn jemand sagt "Mein Stundensatz ist xx€"?


mfg
 
Dabei (zumindest für DE) nicht vergessen, daß die Kosten für einen Brutto-Stundensatz eines auf Rechnung arbeitenden Dienstleisters gleich dem Brutto-Stundensatz ist, während die Kosten für einen Brutto-Stundensatz eines Angestellten etwa dem Faktor 1,2 des Brutto-Stundensatzes entsprechen.


http://www.guckmal.de/beitragssaetze-sozialversicherung.htm


Ein Angestellter mit einem 50 - Euro - Bruttogehalt kostet 60 Euro. Der Freiberufler muß also noch Urlaub, Krankheit o.ä. auf diese 60 Euro draufschlagen.

Eine 'Umkehrung' könnte dann greifen, wenn bei diesem Auftraggeber unbezahlte Überstunden 'inklusive' sind.
 
QUOTE (Sancheck @ Mo 23.11.2009, 21:44) Hallo,
was ist der Regelfall, wenn jemand sagt "Mein Stundensatz ist xx€"?


mfg

Unter Geschäftsleuten: "netto"

Ahoi!
 
Hier liegt ein Mißverständnis vor. Mein "Brutto" inklusive Umsatzsteuer oder inklusive gesetzlicher Sozialabgaben und Einkommen- resp. Lohnsteuer?
 
QUOTE (Sancheck @ Di 24.11.2009, 11:16)Der Regelfall ist zzgl. MwSt. oder?

Welchen Fall meinst Du denn jetzt?

Den zwischen zwei Geschäftsleuten, von denen der eine für den anderen stundenweise tätig ist und bei dem beide vorsteuerabzugsberechtigt sind (keine Kleinunternehmer): Dann netto - siehe Beitrag #4, weil die Umsatzsteuer nicht interessiert.


Oder als Vergleich zwischen einem freien und einem festen Mitarbeiter?

Ist dieser vorsteuerabzugsberechtigt, dann ist der Netto-Stundensatz des freien gleich dem 1,2 - fachen des Brutto-Stundensatzes des Festangestellten (wunderbarer Satz
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).

Wenn aber der Auftraggeber eine Uni o.ä. ist, entfällt wiederum die USt, bei Firmen kommt die USt drauf, spielt aber keine Rolle.

Brutto / Netto ist einfach mehrdeutig.
 
QUOTE (Jürgen Auer @ Di 24.11.2009, 15:25)Ist dieser vorsteuerabzugsberechtigt, dann ist der Netto-Stundensatz des freien gleich dem 1,2 - fachen des Brutto-Stundensatzes des Festangestellten.

Ich bin nun seit 15 Jahren selbständig tätig, mein Vater seit über 30 Jahren.
Wir beide haben uns verständnislos angeschaut, als wir deinen Beitrag lasen.
Was hat es mit diesen 1,2-fachen Sätzen auf sich? Das haben wir beide nicht
kapiert. Magst du uns aufklären?

Ahoi!
 
QUOTE (Paul_Kuhn @ Di 24.11.2009, 16:41)
QUOTE (Jürgen Auer @ Di 24.11.2009, 15:25)Ist dieser vorsteuerabzugsberechtigt, dann ist der Netto-Stundensatz des freien gleich dem 1,2 - fachen des Brutto-Stundensatzes des Festangestellten.

Ich bin nun seit 15 Jahren selbständig tätig, mein Vater seit über 30 Jahren.
Wir beide haben uns verständnislos angeschaut, als wir deinen Beitrag lasen.
Was hat es mit diesen 1,2-fachen Sätzen auf sich? Das haben wir beide nicht
kapiert. Magst du uns aufklären?

Es hängt einfach davon ab, in welchem Kontext sich die Frage stellt.

Ein Festangestellter, der 50 Euro brutto bekommt (davon gehen Steuern und Sozialabgaben ab, effektiv erhält er also zwischen 30 und 40 Euro), kostet die Firma etwa 60 Euro, da AG-Zuschläge dazukommen.

Also 20 % Aufschlag auf die 50 Euro.

Der Freiberufler schreibt eine Rechnung über 60 oder 70 Euro netto, muß davon aber seine Krankenkasse / RV selbst zahlen und für Zeiten ohne Aufträge vorsorgen (entspricht der Arbeitslosenversicherung).

Der Freiberufler stellt 70 Euro netto in Rechnung, der Festangestellte erhält 35 Euro netto - trotzdem könnten beide in etwa dasselbe Geld privat pro Monat ausgeben.

Alleine der Begriff 'netto' ist bereits mehrdeutig.


Edit: Oder umgekehrt gefragt: Jemand hat bis jetzt festangestellt gearbeitet, erhält 1500 Euro netto / Monat, von dem er Miete, Strom und alle privaten Ausgaben bestreiten muß. Mit welchem Stundensatz sollte er in etwa kalkulieren, wenn er pro Monat ähnlich viel Geld zur Verfügung haben möchte und überlegt, in die Selbständigkeit zu wechseln?
 
QUOTE (Jürgen Auer @ Di 24.11.2009, 16:55)Es hängt einfach davon ab, in welchem Kontext sich die Frage stellt.

Der Zusammenhang? Die Ausgangsfrage lautete:
"was ist der Regelfall, wenn jemand sagt "Mein Stundensatz ist xx€"?"

Und was den Rest deiner aufgestellten Rechnung anbelangt, so vermute ich
mal zu deinen Gunsten, dass du kaufmännisch nicht bewandert bist.

Der Selbständige verdient sein Geld an ungefähr 223 Tagen pro Jahr.
Ferner hat er konjunkturbedingt selten eine Vollauslastung und nicht
zu vergessen gibt es noch weitere Stunden und Tage, an denen er
Aufträge an Land zieht, Angebote, Rechnungen und Mahnungen schreibt.
Zu bezahlen sind auch die Arbeitsmittel, die er einsetzt, um das Geld zu
erwirtschaften (Raum, PC, Ge- und Verbrauchsmaterialien, Geschäftsauto,
Telefon, Weiterbildung, etc.pp.)
Und dann ist da noch das Unternehmer-Risiko.
Achja, und ein Gewinn soll am Ende auch noch übrigbleiben.

Alles in allem wichtige Faktoren, die du mit deinen pauschalen 1,2-Aufschlag
bei weitem nicht abdeckst.

Dein Festangestellter bekommt in dem von dir erwähnten Beispiel 50 Euro
brutto pro Stunde, das sind mal eben 2.000 € pro Woche, 8.600 € pro Monat.
(Respekt, kann ich da auch arbeiten?)
8.600 € brutto sind ca. 4.700 € netto, entsprechend 27 € pro Stunde

Der Selbständige rechnet überschlägig wie folgt:
(12 x 8.600€) + 20% (AG-Anteil SV) [dann zieht er mit dem Angest. gleich]
macht 123.840 € pro Jahr, verteilt auf 223 Tage, macht 555 € pro Tag.
Dann sind dann 69 € pro Stunde. Rechnerisch! So weit, so gut.
Gehen wir nun von einer durchschnittlichen Auslastung von 75% aus,
dann sind das 92 € pro Stunde
Und nun setzten wir die sonstigen Kosten (s.o.) mit niedrigen 10 % an,
dann sind wir bei 101 € gelandet. Ohne einen Cent Gewinn!

Dein Freiberufler stellt 70 € in Rechnung.
Lasst uns mal schätzen, wie lange er als Selbständiger überleben wird.

Ahoi!
 
QUOTE (Paul_Kuhn @ Di 24.11.2009, 20:16)Alles in allem wichtige Faktoren, die du mit deinen pauschalen 1,2-Aufschlag
bei weitem nicht abdeckst.


Der Faktor 1,2 bezieht sich auf den Zuschlag zu dem, was der Arbeitnehmer brutto ausgezahlt bekommt.

Sprich: Das


QUOTE (Paul_Kuhn @ Di 24.11.2009, 20:16)+ 20% (AG-Anteil SV)


Nichts sonst.
 
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