Störerhaftung für Werbekunden illegaler Webseiten

Christian_

Angesehenes Mitglied
QUOTE
Leitsatz d.Red.:

Die Schaltung von Werbung mittels eines Werbebanners auf einer Website, auf der nahezu ausschließlich jugendgefährdende Medien sowie Raubkopien zum Download angeboten werden, kann eine wettbewerbsrechtliche Störerhaftung nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 24 Abs. 3, 27 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG und § 1004 BGB begründen.


Quelle
via Heise Meldung.

Tja, da können Sebbel, Heinz & Co. mit ihren torrent etc. Seiten weiter mit ihrem Unwissen gegen Maik stänkern, wie sie wollen, die Gerichte in D. folgen seiner Auffassung.

Ein allseits bekannter DSL-Provider hat heute bereits mit einer Verschärfung seiner Affiliate-AGB reagiert.

Und die Layer-Netzwerke (aber nicht nur diese) werden weiter Probleme bekommen, wenn sie nicht genau darauf achten, wo ihre Werbung eingeblendet wird.

MfG

Christian
 
Nur gegen Maik stänkern?
cool.gif

Das Thema wurde von mir gesetzt...

Nö, das ist doch zu erwarten, dass die Gerichte so argumentieren. Es kann doch nicht sein, dass sich in Deutschland illegale Seiten wie torrent.to mittels Werbung aus Deutschen Werbenetzwerken finanzieren...

Problematisch für Layer-Ads:
- Schadensersatz gegenüber Musik und Filmindustrie?
- Schadensersatz gegenüber Werbern? (Wollen die auf "Warez-Seiten präsent sein?")

usw.

Wenn das jemand entpackt, dann ist bei Layer-Ads wohl bald schluss mit lustig.
 
Hi,

wen es interessiert: http://lawraw.de/de/3_lawraw/archiv/wettbe...e_objectID=1163

QUOTE Die Gerichtsentscheidungen sind ein Paukenschlag. Dem Unternehmen Arcor wurde gerichtlich untersagt, normale Layer-Ads auf einer Website zu schalten, auf der unter anderem kostenlos urheberrechtlich geschützte Filme herunter geladen werden können. Nun stellt sich die Frage, ob Markenartikler und deren Agenturen generell fürchten müssen, dass Ihnen Werbung auf rechtlich zweifelhaften Websites untersagt wird.


Das dürfte das Geschäftskonzept von Schmitz, Rapidshare & Co. ein wenig durcheinanderbringen. Angesichts der kürzlichen Layer-Ads Diskussion finde ich das Urteil, als kleiner Inet-Unternehmer, gar nicht mal so schlecht.

vg,
martin
 
Fragt sich nur was illigal ist, solange die Filme auf DVD 20 Eur kosten und nicht 1-5 Eur und solange Musik zu Teuer ist wird es immer solche Downloadseiten geben - Gott sei Dank !!!

Unsere Gerichte haben eh keinen Gerechtigkeitssinn mehr die sind alle gekauft von der Wirtschaft und vom Staat! Aber zum Glück gibts ja Staaten wie Holland oder auch ferne Inseln wo keine Deutsche Justiz zugriff hat, wenn es nicht wieder so nen Veräter gibt wie in Lichtenstein.

Wer für Filme und Musik heut noch die Wucherpreise bezahlt und dann die Schauspieler und Musiker zu Millionären werden lässt ist selber drann Schuld!


 
Dann wird es neue Einnahmequellen geben - das ist auch gut so denn wer bezahlt heutzutage noch Musik und Filme die zu überteuert sind nur um den Produzenten, Musiker, Schauspielern oder auch Musik-Film Firmen noch mehr Geld in den Rachen zu werfen.Aber sagen wir es mal so an torrent.to da kommt unsere Justiz eh nicht ran und das ist gut so!!!
 
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