Steuern im Affiliate Marketing

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MarcusMüller

Guest
Hallo liebe Forenfreunde,
ich habe vor ein 3/4 Jahr angefangen Dinge über Provisionsseiten zu lernen und will noch dieses Jahr mit meiner Website anfangen Geld zu verdienen. Geld verdienen heißt jetzt natürlich auch Steuern zu bezahlen, allerdings weiß ich nicht wie das im Affiliate Marketing aussieht und auch im Internet habe ich keine klare Antwort gefunden.

Wie viel von meinen Werbeeinnahmen muss ich jetzt an den Staat abgeben oder wird das schon automatisch von den Seiten wie affili.net, superclix oder wie auch immer geregelt? Ich bin noch Schüler, aber ob das da anders aussieht weiß ich nicht, gehört habe ich auch das ich ne Art Steuernummer bekommen werde...
Wie läuft das nun, wäre euch da sehr dankbar wenn ihr mir das erklären könntet.

MfG Marcus Müller
 
1. Gewerbeschein beim Bürgeramt holen, kostet ca. 20 Euro
2. Du erhälst Unterlagen zur steuerlichen Erfassung, diese musst du ausfüllen und beim Finanzamt abgeben.
3. Erhälst ne Steuernummer

Bis 7 834 Euro musst du nichts versteuern.

Verdienst du mehr, musst du die Summe versteuern.

Die Partnernetzwerke führen deine Steuern nicht direkt ab. Musst du dich drum kümmern.

Bei etwas größeren Summen lohnt sich ein Steuerberater !
 
Vielen Dank!

Muss ich denn auch einen Gewerbeschein anfordern wenn ich unter 7 834 Euro verdiene um zu beweisen dass wenn der Fall eintritt ich steuerzahlungswillig bin?
 
Sobald Du Einnahmen generieren möchtest und demzufolge geschäftlich aktiv bist, hol Dir einen Gewerbeschein bei Deiner Gewerbeamt. Die Kosten hierfür kannst Du ebenso wie alle Ausgaben in Verbindung mit der Tätigkeit (Anschaffung PC,Hosting, Domain, Schreibwaren, Internetzugang, etc) steuerlich entsprechend geltend machen.
Die Aussage mit7834 EUR ist in der Form Quatsch - das ist der grundsätzlich steuerfreie Betrag, den man verdienen darf ohne das Steuern abgezogen werden.
Wenn eine weitere Tätigkeit besteht zählen die Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit und die aus selbstständiger Tätigkeit (aus dem Gewerbe) zusammen.
Nach der Beantragung des Gewerbescheins erhältst Du Unterlagen vom Finanzamt, wo Du einschätzen musst, wie Dein Umsatz in der erstenZeit aussehen wird und wo Du angibst, ob es als Kleinunternehmer geführt werden soll oder mit Vorsteuer-Abzug.
Bei der Kleinunternehmerregelung musst Du am Jahresende nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen - heißt alle Einnahmen abzüglich aller Ausgaben (es gibt hierfür ein Formular bei der Steuererklärung - EÜR). Die Differenz wird auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet - wenn Du in der ersten Zeit Verlust machst, reduziert es Dein zu versteuerndes Einkommen (bspw aus einer anderen Tätigkeit) .
 
QUOTE (Yel Nats @ Fr 15.10.2010, 17:51) Der lohnt sich immer! Nicht nur bei großen Summen!

warum genau? also für was braucht man einen wenn man nur peanuts verdient?
 
QUOTE (MarcusMüller @ Fr 15.10.2010, 18:12)Muss ich denn auch einen Gewerbeschein anfordern wenn ich unter 7 834 Euro verdiene um zu beweisen dass wenn der Fall eintritt ich steuerzahlungswillig bin?

Du scheinst da etwas grundsätzlich falsch zu verstehen.

Deine 'Steuerzahlungswilligkeit' steht nicht zur Debatte - die wird vorausgesetzt.

Du bist verpflichtet, deine Einnahmen und Ausgaben anzugeben - auch wenn Du ein Minus machst.

Und Du gibst 'nur' deine Einnahmen und Ausgaben an - die Entscheidung, ob deine Ausgaben anerkannt werden, trifft das Finanzamt, nicht Du.

Dazu mußt Du aber deinem Finanzamt diese Informationen innerhalb der üblichen Fristen mitteilen - das ist eine Einkommenssteuererklärung.

Eigentlich müßte das 'Einkommenserklärung' heißen - ob das Einkommen so anerkannt wird, entscheidet das FA, dann ergibt sich aus den Steuertabellen die tatsächlich zu zahlende Steuer.


Gewerblich aktiv -> Pflicht für einen Gewerbeschein, da gibt es keine Wahlmöglichkeit.

PS: Ich habe noch nie einen Steuerberater in Anspruch genommen.
 
Vielen Dank Leute,
ich denke die Informationen müssten reichen das ich das ganze recht zügig in nächster Zeit hinbekomme.
Marcus Müller
 
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