Steuerliche Behandlung Projektankauf (D)

Magical

Angesehenes Mitglied
Hallo,

gerade bin ich über die steuerliche Behandlung von Projekt-Ankäufen (kleinere Websites) gestolpert und bin nicht ganz sicher, wie diese bei der Steuererklärung (D) zu behandeln sind.
Wie würdet ihr dabei vorgehen (bzw. wie geht ihr dabei vor)?
Muss man hier einen Firmenwert abschreiben (wenn ja über welchen Zeitraum)?
Oder kann man diese direkt als Ausgaben geltend machen (im niedrigen Bereich würde ich hierzu tendieren - aber gibt es hierfür eine Grenze)? Wären es in diesem Fall Fremdleistungen?
Gibt es untschiedliche Behandlungen bei EÜR und Bilanz?

Ich würde mich freuen, wenn jemand hierzu vielleicht schon Erfahrungen gemacht hat und diese teilen würde.
Vielen Dank vorab
 
Erfahrungen damit habe ich keine.

Ich würde (1) entweder davor beim FA anrufen und nachfragen (2) oder das als Ausgaben geltend machen, den Einzelposten aber explizit benennen und in einer Bemerkung dazuschreiben, daß ich mir bei der Einstufung da nicht ganz sicher sei.


Sofern man Zahlen transparent mitteilt (und nicht irgendetwas zu vertuschen versucht), habe ich die Erfahrung gemacht, daß das dann im Zweifelsfall korrigiert wird - und gut iss.

Ohnehin haben Finanzbeamte immer einen gewissen Ermessensspielraum, Aussagen in Foren können da durchaus fehlerhaft sein bzw. Dinge vorschlagen, die praktisch 'ganz anders' sind.

Insofern kommt es immer auf 'dein FA' an - manche Dinge werden auch von Region zu Region unterschiedlich gehandhabt.


Mein FA handhabt bis heute Dinge aufgrund einer FA-Entscheidung (nicht aufgrund meiner Entscheidung) auf eine bestimmte Art und Weise - als ich das mal in Xing erwähnte, gab es übelste Vorwürfe gegen mich, obwohl mein FA das jederzeit ändern könnte (ist seit mehr als zehn Jahren so).
 
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